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Montabaur

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Nr. 2/95

anfechtbar geworden mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 30.1, 34, 41, 68, 81 sowie: Neuer Bestand Ordn. Nr. 1.1, Flurstück 34, Ordn. Nr. 1.2, Flurstücke 31 und 33 sowie 1794/4 und 1850/11. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d, F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grund­stücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs­pflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzu­setzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen ge­troffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblen­zer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Um­legungsausschusses der Gemeinde Rüppach-Goldhaüsen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 12.12.1994

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Neue Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters finden ab sofort dienstags und donnerstags jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr statt.

Ich bitte um Beachtung.

Sprenger, Ortsbürgermeister

Cheza Nostra - Probentermine

Nach den Weihnachtsferien nehmen wir unsere Proben wieder auf:

Samstag, 14.01.1995, Kinder (Chor B), 16.00 Uhr; Jugend (Chor A), 17.00 Uhr, .

In beiden Chören sind neue Sängerinnen und Sänger herzlich Willkommen. Die Chöre bereiten sieh mit neuem Liedgut auf das Fest zum 20jährigen Bestehen der Cheza Nostra am ersten Septemberwochenende vor.

Vorschau:

»Chor der Ehemaligen« -Probe findet statt am Mittwoch, dem 18,01.1995, 20.00 Uhr, in der Ruhberg-Schänke.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball Samstag, 14. Januar 1995, II: Mannschaft 18.15 Uhr: TV Bad Ems II - SG Saynbachtal/Ahrbach Spielort: Sporthalle Silberau, Bad Ems Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhäusen, um 17,00 Uhr Sonntag, 15. Januar 1995, Damenmannschaft 13.00 Uhr: TuS Weibern II SG Saynbachtäl/Ahrbach Spielort: Sporthalle, Weibern

Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth, um 11.30 Uhr

Samstag, 14. Januar 1995,1. Mannschaft

.18.00 Uhr: SG Saynbachtal/Ahrbach -HSG Mülheim-Kärlich-

Bassenlieun

Spielort: Oberwaldhalle, Selters

AUGST

Eitelborn

Schnee- und Räumpflicht während der Wintermonate

Die starken Schneefälle der vergangenen Tage und Wochen, verbunden mit einigen unangenehmen Vorfällen, veranlassen mich, auf verschiedenes hinzuweisen.

So ist in der vergangenen Woche eine Bürgerin auf einer nicht ordnungsgemäß geräumten Fläche derart zu Fall gekommen, daß sie sich einer ärztlichen Behandlung unterziehen mußte. Auf mögliche haftungsrechtliche Folgen für den betroffenen Räumpflichtigen möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, jedoch auf den Inhalt der Straßenreinigungssatzung kurz ver­weisen.

Danach sind die Reinigungspflichtigen (Eigentümer oder Be­sitzer bebauter oder unbebauter Grundstücke) verpflichtet, die Gehwege von Schnee und Schneematsch bis zu Beginn der allgemeinen Verkehrszeit (07.00 bis 21.00 Uhr) zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflußrinnen von Schnee und Schnee­matsch freizuhalten. Sind keine Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grund­stücksgrenze. Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Be­streuen mit abstumpfenden Stoffen (Splitt oder ähnlichem) herzustellen. Bei Glatteis sollte zudem mit Salz abgestreut werden, wovon jedoch aus ökologischen Gründen sparsam Gebrauch gemacht werden sollte.

An die Pkw-Halter ergeht die herzliche Bitte, ihre Fahrzeuge so abzustellen, daß die Räumfahrzeuge gefahrlos den noch verfügbaren Straßenraum passieren können. Erst kürzlich ist durch ein verbotswidrig abgestelltes KFZ an diesem ein Scha­den entstanden, weil der ohnehin schon enge Straßenbereich durch den Unimog kaum zu befahren war. Ich habe die Ge­meindearbeiter aus Gründen der Fürsorgepflicht und zur Ver­meidung ähnlicher Vorfälle (geschädigt wird in solchen Fallen immer nur die Gemeinde, und der betroffene Mitarbeiter muß darüberhinaus mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen) angewiesen, künftig solche Straßenbereich nicht mehr zu räumen. Es sollte daher im Interesse aller hegen, sich entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten. Im übrigen kann man sicherlich auch einmal einige Meter Fußweg in Kauf nehmen, wenn dadurch gewährleistet wird, daß man dritte nicht behindert. Daß auch nur dort geparkt wird, wo dies auch zulässig ist, sollte für jeden Verkehrsteilnehmer selbstver­ständlich sein.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, wenn der Schnee durch die Räumfahrzeuge auch einmal vor Ihren Eingang oder die Garagenzufahrt geschoben wird.

Dies ist jedoch wegen der Enge der Straßenräume oftmals nicht zu vermeiden. Ich kann Ihnen versichern, daß dies nicht mit Absicht geschieht und die Gemeindearbeiter bemüht sind, derartige Vorkommnisse auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bei dieser Gelegenheit darf ich mich bei den beiden Mitarbei­tern des Bauhofes für ihren bisherigen unermüdlichen Einsatz im Winterdienst, oftmals im Tag- und Nachteinsatz, herzlich bedanken. Auch verschiedene Mitbürger haben sich bei mir dahingehend positiv geäußert. Dieser reibungslose Einsatz ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, daß die Gemeinden Eitelborn und Neuhäusel einen gemeinsamen Bereitschafts­dienst eingerichtet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Am Samstag; dem 14. Januar, wollen wir unserem Sanges­freund Herbert Sauer und seiner Frau zur Silberhochzeit ein Ständchen bringen. Hierzu treffen sich die Sänger um 19.15 Uhr an der Augst-Halle.

Das Stiftungsfest unseres Vereines feiern wir in diesem Jahr am 21. Januar im Gasthaus Vogt.