Montabaur
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Nr. 52/94
Heilberscheid
Verein der Freunde und Förderer
der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 13.01.1995, um 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Heilberscheid. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden und Wehrführers, Jugendwartes, Chronisten, Kassierers und der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Kassierers und Vorstandes, 5. Neuwahl der Kassenprüfer, 6. Verschiedenes.
Nentershausen
Gemeindeverwaltung Nentershausen
- Umlegungsausschuß - Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Lahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 07.12.1994, für die Ordn.Nr. 22 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGB1.I.S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 20.12.1994
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Verein der
Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen
Die Mitgliederversammlung 1995 findet am Freitag, dem 13.01.1995, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus statt. Alle passiven und aktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Ehrung der verstorbenen Mitglieder, 3. Jahresberichte a) Geschäftsführer, b) Jugendfeuerwehrwart, c) Kassierer, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Veranstaltungen 1995 und 1996, 6. Neuanschaffungen, 7. Verschiedenes — Anfragen — Anregungen.
Freie Wählergruppe Hörig
Wir laden hiermit alle Mitglieder der FWG Rörig zu einer Versammlung am 5. Januar 1995, um 20.00 Uhr, in das Gasthaus Ohly, ein.
Thema wird die Neugestaltung des Dorfgem'einschaftshauses und des Dorfplatzes sein.
Eisbachtaler Sportfreunde
Das Treffen der Jugendtrainer und Jugendbetreuer findet am:
Montag, dem 9. Januar 1995, um 20.00 Uhr in der Stadionklause statt.
Niedererbach
Sprechstunden
Die Sprechstunden fallen bis zum 06.01.1995 aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den 1. Beigeordneten Arnold Frink oder an die Verbandsgemeinde Montabaur.
B. Ortseifen
Wer hat Mobiliar?
Unsere Jugendlichen möchten ihren Jugendraum möblieren. Wer entsprechende gute Möbel zur Verfügung stellen kann, wende sich bitte an den Ortsbürgermeister oder Timo Kremer, Bergstraße.
B. Ortseifen
Schützenverein Niedererbach
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung lädt der Schützenverein Niedererbach seine Mitglieder am 14. Januar 1995, in das Schützenhaus auf der Kaiserwiese, ab 19.00 Uhr, ein.
Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht des Kassenprüfers, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl eines Wahlausschusses, 8. Neuwahlen, 9. Königsball, 10. Verschiedenes.
Nomborn
MGV »Arion« Nomborn
Am Freitag, dem 6. Januar 1995, findet im Vereinslokal Beck, um 20.00 Uhr, eine außerordentliche Aktivenversammlung des MGV, statt. Da für die Zukunft richtungsweisende Entscheidungen anstehen, bitten wir alle Sänger um vollzähliges Erscheinen.
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 13. Januar 1995, findet um 20.00 Uhr, die Jahreshauptversammlung 1994, im Vereinslokal Beck, statt. Hierzu sind alle passiven und aktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich eingeladen. Unter anderem stehen auch Satzungsänderungen auf der Tagesordnung.
“ELBERTGEMEINDEN”
Seniorennachndttag der Verbandsgemeinde Montabaur
mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit am 25. Januar 1995, 14.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, Montabaur
Weitere Infos siehe Seite 10!
Niederelbert
Freiwillige Feuerwehr und Spielmannszug Niederelbert
Voranzeige
Wie schon in vergangenen Jahren sammelt die Freiwillige Feuerwehr und Spielmannszug die alten Weihnachtsbäume für einen guten Zweck am 21. Januar 1995, um 13.00 Uhr, ein. Der Erlös der Spende ist diesmal für unsere Kirche in Niederelbert (Fertigstellung des Altarraumes). Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz.
Wie bereits bekannt, beseitigt die Westerwald-Abfallbeseitigung die Weihnachtsbäume am 31. Januar 1995. Es gilt nur der Termin der Freiwilligen Feuerwehr für Samstag, den 21. Januar 1995, um 13.00 Uhr.

