Montabaur
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Nr. 51/94
08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Hübingen, 14.12.1994
Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)
gez. Hoff mann, Ortsbürgermeister
wird sicher viele Bürger erfreuen. Ich darf aber auch bitten, ihre Freude durch Anwesenheit zu bekunden. 1993 waren in Girod 45 Zuhörer in Kleinholbach nur 12.
Den Bläsern darf ich jetzt schon für ihr Wirken herzlich danken.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Oberm Görgengarten« der Ortsgemeinde Hübingen; -
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 20.01.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Oberm Görgengarten« aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Textfestsetzungen und Begründung hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.01.1995 bis 01.02.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Hübingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Bebauungsplan
56412 Hübingen, 15. Dezember 1994
Hoffmann, Ortsbürgermeister
“EISBACHGEMEINDEN”
Forstrevier Nentershausen
Ich habe ab sofort bis zum 01.01.1995 Urlaub. Mein Büro ist in diesem Zeitraum nicht besetzt. Ab dem 2. Januar stehe ich Ihnen wieder wie gewohnt für alle Fragen zur Verfügung. Meine nächste Sprechstunde ist somit am 03.01.1995.
gez. Frenzei, Revierförster
Girod
Trompetenklänge zu Heiligabend
Die lustigen Musikanten von Großholbach haben sich erfreulicherweise wieder bereit erklärt, die Dorfbevölkerung von Girod und Kleinholbach mit Weihnachtslieder zu erfreuen. Standort der Bläser in Girod: Gemeindehaus, Uhrzeit: 15.00 Uhr.
Standort der Bläser in Kleinholbach: Ehrenmal ca. 15.15 Uhr. Dieses Einstimmen auf die Weihnachtszeit durch Blasmusik
Görgeshausen
Frauenchor »Georgia« Görgeshausen
Die Jahreshauptversammlung des Frauenchor »Georgia« findet am Freitag, dem 6. Januar 1995, um 20.00 Uhr, im Vereinslokal »Zum Westerwald« statt, alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.
Großholbach
Freiwillige Feuerwehr Großholbach
Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 07.01.1995, imFeuerwehrgerätehaus, statt. Beginn: 20.00 Uhr.
Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm: 1. Begrüßung durch den Wehrführer, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, Kassierers, Jugendwartes und Wehrführers, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Sonstiges.
Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung ist ein Dia- Vortrag geplant, der Bilder vom VG-Zeltlager der Jugendfeu- erwehr auf der Loreley zeigt sowie Bilder des letzten Buß- und Bettages. Auch »ältere« Dia's stehen zur Verfügung.
Zur Jahreshauptversammlung sowie zum anschließenden Dia- Vortrag sind alle Mitglieder und Interessenten der Feuerwehr recht herzlich eingeladen.
SC Großholbach
Am Freitag, dem 13.01.1995, findet um 20.00 Uhr, in der Holwischer Stubb, eine wichtige außerordentliche Mitgliederversammlung statt!
Alle Mitglieder sind recht herzlich willkommen.
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 09.12.1994 der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1993
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
617.239,60
128.707,51
745.947,11
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
617.239,60
128.707,51
745.947,11
Soll-Ausgaben
617.239,60
128.707,51
745.947,11
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
617.239,60
128.707,51
745.947,11
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 09.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh-

