Montabaur
16
Nr. 51/94
erhöht und damit der Gesamtbetrag
um DM des Haushaltsplans einschl.
der Nachträge
gegenüber
auf nunmehr
bisher
festgesetzt
DM
DM
a)
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
332.000,-
2.438.000,-
2.770.000,-
die Ausgaben
332.000,-
2.438.000,-
2.770.000,-
b)
im Vermögenshaushalt die Einnahmen
212.000,-
150.000,-
362.000,-
die Ausgaben
212.000,-
150.000,-
362.000,-
§2
Es
werden neu festgesetzt:
1 .
der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher
: 0,-DM
auf
0,-DM
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher
100.000,- DM
auf
0," DM
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hei- ligenroth für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
56410 Montabaur, 15.12.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
i. A. gez. Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1994 bis 05.01.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12-30 Uhr) öffentlich aus.
Heiligenroth, 19.12.1994 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)
gez, Zerfas, Ortsbürgermeister Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 13.12.1994
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Nachtragshaushaltssatzung in der Sitzung vorüegenden Form. Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1993 bis 1997 beschlossen.
Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt
Im November 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen.
Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zukeinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 13.12.1994 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.
Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan »Auf der Kuh« für das Flurstück 40/1 wie folgt zu ändern: Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf/Spielplatz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird sie dem benachbarten Grundstück 30/1 in vollem Umfange zugeschlagen.
Für das Flurstück 40/1 gelten nunmehr in vollem Umfange die im Bebauungsplan »Auf der Kuh« festgeschriebenen Textfestsetzungen. Gleichzeitig werden die bisherigen Festsetzungen, die das Flurstück 40/1 betrafen, gegenstandslos.,
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Form zu, wie er in der Sitzung am 13.12.1994 Vorgelegen hat. Sodann wurde beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere deshalb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Des weiteren beschlossen die Ratsmitglieder, das Beteiligungs- verfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten.
Auftrag zur Verbesserung des Regenwasserabflusses in der Limburger Straße vergeben
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, der Firma Schmidt GmbH, Öberelbert, auf der Grundlage ihres Angebotes den Auftrag für die Verbesserung des Regenwasserabflusses in der Limburger Straße zum Betrag von 8.324,85 DM zu erteilen.
Seniorenkreis Heiligenroth
Für den Seniorennachmittag 1995 der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es ab sofort Karten.
Bis zum 10. Januar 1995 bei Fred Weiler.
Die Veranstaltung steht wieder unter einem karnevalistischem Motto und findet am 25.01.1995, 14.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, statt.
Auf dem Programm stehen Tänze - Vorträge - Büttenreden - Einmarsch des Prinzen und Kadetten sowie der Tanzgruppe Oberelbert und des Tanzsportclubs Nentershausen.
Weihnachtsblasen
des Musikvereins Heiligenroth e.V.
Traditionell am Heiligen Abend wird der Musikverein von 16.00 bis 17.00 Uhr an folgenden Stellen in Heiligenroth Weihnachtslieder und feierliche Weisen vortragen:
F euerwehrgerätehaus -Bodener Weg/Moselstraße—Neustraße/ Rheinstraße — Winkelgasse/Kirchstraße — Königsberger Straße — Bergstraße/Höhenweg — Brunnenplatz — Kirche Über ein reges Zuhörerinteresse sowie kleine Spenden für einen guten Zweck würde der Musikverein sich sehr freuen. Die Musiker treffen sich 15.45 Uhr vor dem Feuerwehrgerätehaus (ohne Uniform).
Ruppach-Goldhausen
Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Flurzaun« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 12.12.1994 unanfechtbar geworden mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 34, 41, 68 sowie:
Neuer Bestand Ordn. Nr. 1.1, Flurstück 34, Ordn. Nr. 1.2, Flurstücke 31 u. 33.

