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Montabaur

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Nr. 51/94

erhöht und damit der Gesamtbetrag

um DM des Haushaltsplans einschl.

der Nachträge

gegenüber

auf nunmehr

bisher

festgesetzt

DM

DM

a)

im Verwaltungs­haushalt

die Einnahmen

332.000,-

2.438.000,-

2.770.000,-

die Ausgaben

332.000,-

2.438.000,-

2.770.000,-

b)

im Vermögens­haushalt die Einnahmen

212.000,-

150.000,-

362.000,-

die Ausgaben

212.000,-

150.000,-

362.000,-

§2

Es

werden neu festgesetzt:

1 .

der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher

: 0,-DM

auf

0,-DM

2.

der Gesamtbetrag der Verpflich­tungsermächtigungen

von bisher

100.000,- DM

auf

0," DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hei- ligenroth für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

56410 Montabaur, 15.12.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10

i. A. gez. Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1994 bis 05.01.1994 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Ade­nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12-30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenroth, 19.12.1994 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)

gez, Zerfas, Ortsbürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 13.12.1994

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushalts­plan für das Haushaltsjahr 1994 beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Nachtragshaus­haltssatzung in der Sitzung vorüegenden Form. Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1993 bis 1997 beschlos­sen.

Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt

Im November 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Aus­führung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen.

Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festge­stellt, daß die Überprüfung zukeinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abge­schlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zu­stimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 13.12.1994 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Bei­geordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammenge­stellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Be­kanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochen­blattes zur Kenntnis gegeben.

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« beschlos­sen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungs­plan »Auf der Kuh« für das Flurstück 40/1 wie folgt zu ändern: Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf/Spiel­platz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird sie dem benachbarten Grundstück 30/1 in vollem Umfange zugeschlagen.

Für das Flurstück 40/1 gelten nunmehr in vollem Umfange die im Bebauungsplan »Auf der Kuh« festgeschriebenen Textfest­setzungen. Gleichzeitig werden die bisherigen Festsetzungen, die das Flurstück 40/1 betrafen, gegenstandslos.,

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Form zu, wie er in der Sitzung am 13.12.1994 Vorgelegen hat. Sodann wurde beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes ein­schließlich Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere deshalb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Des weiteren beschlossen die Ratsmitglieder, das Beteiligungs- verfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten.

Auftrag zur Verbesserung des Regenwasserabflusses in der Limburger Straße vergeben

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, der Firma Schmidt GmbH, Öberelbert, auf der Grundlage ihres Angebotes den Auftrag für die Verbesserung des Regenwasserabflusses in der Limburger Straße zum Betrag von 8.324,85 DM zu erteilen.

Seniorenkreis Heiligenroth

Für den Seniorennachmittag 1995 der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es ab sofort Karten.

Bis zum 10. Januar 1995 bei Fred Weiler.

Die Veranstaltung steht wieder unter einem karnevalisti­schem Motto und findet am 25.01.1995, 14.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, statt.

Auf dem Programm stehen Tänze - Vorträge - Büttenreden - Einmarsch des Prinzen und Kadetten sowie der Tanzgruppe Oberelbert und des Tanzsportclubs Nentershausen.

Weihnachtsblasen

des Musikvereins Heiligenroth e.V.

Traditionell am Heiligen Abend wird der Musikverein von 16.00 bis 17.00 Uhr an folgenden Stellen in Heiligenroth Weihnachtslieder und feierliche Weisen vortragen:

F euerwehrgerätehaus -Bodener Weg/MoselstraßeNeustraße/ Rheinstraße Winkelgasse/Kirchstraße Königsberger Stra­ße Bergstraße/Höhenweg Brunnenplatz Kirche Über ein reges Zuhörerinteresse sowie kleine Spenden für einen guten Zweck würde der Musikverein sich sehr freuen. Die Musiker treffen sich 15.45 Uhr vor dem Feuerwehrgeräte­haus (ohne Uniform).

Ruppach-Goldhausen

Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Flurzaun« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 12.12.1994 unanfechtbar geworden mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 34, 41, 68 sowie:

Neuer Bestand Ordn. Nr. 1.1, Flurstück 34, Ordn. Nr. 1.2, Flurstücke 31 u. 33.