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Montabaur

20

Nr. 49/94

17.12.1994

Januar 1995

06.01.1995

07.01.1995

13.01.1995

20.01.1995

21.01.1995

Februar 1995

04.02.1995

20.02.1995

Weihnachtsfeier Sportverein Grün-Weiß (1. Mannschaft)

Generalversammlung Frauenchor Generalversammlung Männergesangver­ein

Generalversammlung Alte Herren Ausflug Ski-Club Nachtwanderung TTC

Fastnachtssitzung aller Ortsvereine Fastnachtsturnen - nur Gymnastikver­ein

März 1995

14.03.1995

18.03.1995

(08./09.03.1995?)

April 1995

01.04.1995

29./30.04.,

01.05.1995

Mai 1995

25. bis 28.05.1995

Juni 1995

10. und 11.06.1995

24.06.1995

Generalversammlung Gymnastikverein Konzert Frauenchor in Heiligenroth Eröffnung Möbel-Müller

Frühjahrskonzert, Frauenchor, Löwen­steinhalle

Kirmes

Ausflug Feuerwehr Grillfest Ski-Club

Generalversammlung Sportverein Grün- Weiß

Juli 1995

08. und 09.07.1995 Grillfest und Wandertag, Tischtennis- Club

August 1995

05.08.1995 Grillfest, Alte Herren

November 1995

20.11.1995 Herbstkonzert, Männergesangverein, Lö­

wensteinhalle

KÖB Görgeshausen .

Die KÖB Görgeshausen hat ab sofort wieder viele neue und interessante Kinder- und Erwachsenenbücher in der Ausleihe. Schauen Sie doch einfach mal herein.

Öffnungszeiten: Jeden Dienstag, von 16.30 bis 17.30 Uhr

Frauenchor »Georgia« Görgeshausen

Am Sonntag, dem 11. Dezember 1994, lädt der Frauenchor »Georgia« alle Mitglieder recht herzlich um 15.00 Uhr zur diesj ährigen Weihnachtsfeier ins Vereinslokal, Gasthaus »Zum Westerwald« ein.

B-Jugend: Hallenkreismeisterschaften am 11.12.1994, inMon- tabaur Halle 1, B I um 10.00 Uhr, B II um 14.00 Uhr. C-Jugend: Hallenkreismeisterschaft am 10.12.1994, um 13.40 Uhr in Montabaur Halle 2.

D-Jugend: Hallenkreismeisterschaft am 10.12.1994, in Monta­baur Halle 1, DII um 09.30 Uhr und D I um 13.40 Uhr.

Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Strüthehen II« der Ortsgemeinde Großholbach ist am 27.10.1994 für die Ordn. Nrn. 1.1, 1.2, 4, 6, 7, 8 und 10 abschließend unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 02.12.1994

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Nentershausen

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Abteilung Alte Herren

Wie bereits bekannt, findet am 10.12.1994 unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt.

Beginn: 19.30 Uhr im Sporthaus am Sportplatz. Unkostenbei­trag: Pro Person 15,- DM.

Es wird gebeten, den entsprechenden Betrag im Umschlag versehen mit Namen bei K. Bilo bzw. P. Kleiner bei Erscheinen abzugeben.

Großholbach

Fahnen/Flaggen

Durch mehrere persönliche Anfragen habe ich erfahren, daß einige unserer Mitbürger vergessen haben, mir ihr Interesse am Kauf einer Fahne/Flagge schriftlich mitzuteilen. Ich bitte die Betreffenden, mit bis zum

31.12.1994

noch ihre Mitteilung zu übersenden. Bei späteren Nachbestel­lungen muß mit einem höheren Stückpreis durch den Herstel­ler gerechnet werden.

Der Preispro Fahne beträgt zur Zeitca. 55,-DM, pro Flagge ca. 180,-DM. . .

gez. Greiser, Ortsbürgermeister

Gymnastikgruppe Großholbach

Weihnachtsfeier am 09.12.1994

Der Bus bringt uns um 19.30 Uhr ab Feuerwehrhaus zum Sporthotel Zugbrücke nach Grenzau. Die Heimfahrt mit dem Bus ist für 01.00 Uhr vorgesehen.

SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach

Seniorenfußball:

Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 11.12.1994, um 14.30 Uhr, in Helferskirchen (Rasenplatz).

2. Mannschaft spielfrei - Winterpause -

Jugendfußball:

Brennholz -Bestellung

Ich weise noch einmal daraufhin, daß wieder aufgearbeitetes Buchen-Brennholz für die Bürger der Gemeinde Nentershau­sen abgegeben wird. Für Kaminbesitzer ist auch eine kleine Menge Birkenholz erhältlich. Bitte geben Sie Ihre Bestellung bis zum 15.12. bei mir ab. Spätere Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt!

Ihre Bestellungen für die gewünschten Mengen Schlagabraum zur Selbstwerbung teilen Sie mir bitte ebenfalls bis zu diesem Termin mit.

Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte, daß das Holz vor dem Verbrennen mindestens 2 Jahre lagern muß. Erst dann ist es wirklich trocken und hat seinen vollen Heizwert.

Sie können sich jederzeit telefonisch an mich wenden (06485/ 8682) oder auch in meine Sprechstunde kommen. Diese ist

A-Jugend: Spielfrei