Montabaur
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Nr. 49/94
17.12.1994
Januar 1995
06.01.1995
07.01.1995
13.01.1995
20.01.1995
21.01.1995
Februar 1995
04.02.1995
20.02.1995
Weihnachtsfeier Sportverein Grün-Weiß (1. Mannschaft)
Generalversammlung Frauenchor Generalversammlung Männergesangverein
Generalversammlung Alte Herren Ausflug Ski-Club Nachtwanderung TTC
Fastnachtssitzung aller Ortsvereine Fastnachtsturnen - nur Gymnastikverein
März 1995
14.03.1995
18.03.1995
(08./09.03.1995?)
April 1995
01.04.1995
29./30.04.,
01.05.1995
Mai 1995
25. bis 28.05.1995
Juni 1995
10. und 11.06.1995
24.06.1995
Generalversammlung Gymnastikverein Konzert Frauenchor in Heiligenroth Eröffnung Möbel-Müller
Frühjahrskonzert, Frauenchor, Löwensteinhalle
Kirmes
Ausflug Feuerwehr Grillfest Ski-Club
Generalversammlung Sportverein Grün- Weiß
Juli 1995
08. und 09.07.1995 Grillfest und Wandertag, Tischtennis- Club
August 1995
05.08.1995 Grillfest, Alte Herren
November 1995
20.11.1995 Herbstkonzert, Männergesangverein, Lö
wensteinhalle
KÖB Görgeshausen .
Die KÖB Görgeshausen hat ab sofort wieder viele neue und interessante Kinder- und Erwachsenenbücher in der Ausleihe. Schauen Sie doch einfach mal herein.
Öffnungszeiten: Jeden Dienstag, von 16.30 bis 17.30 Uhr
Frauenchor »Georgia« Görgeshausen
Am Sonntag, dem 11. Dezember 1994, lädt der Frauenchor »Georgia« alle Mitglieder recht herzlich um 15.00 Uhr zur diesj ährigen Weihnachtsfeier ins Vereinslokal, Gasthaus »Zum Westerwald« ein.
B-Jugend: Hallenkreismeisterschaften am 11.12.1994, inMon- tabaur Halle 1, B I um 10.00 Uhr, B II um 14.00 Uhr. C-Jugend: Hallenkreismeisterschaft am 10.12.1994, um 13.40 Uhr in Montabaur Halle 2.
D-Jugend: Hallenkreismeisterschaft am 10.12.1994, in Montabaur Halle 1, DII um 09.30 Uhr und D I um 13.40 Uhr.
Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Strüthehen II« der Ortsgemeinde Großholbach ist am 27.10.1994 für die Ordn. Nrn. 1.1, 1.2, 4, 6, 7, 8 und 10 abschließend unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 02.12.1994
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Nentershausen
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Abteilung Alte Herren
Wie bereits bekannt, findet am 10.12.1994 unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt.
Beginn: 19.30 Uhr im Sporthaus am Sportplatz. Unkostenbeitrag: Pro Person 15,- DM.
Es wird gebeten, den entsprechenden Betrag im Umschlag versehen mit Namen bei K. Bilo bzw. P. Kleiner bei Erscheinen abzugeben.
Großholbach
Fahnen/Flaggen
Durch mehrere persönliche Anfragen habe ich erfahren, daß einige unserer Mitbürger vergessen haben, mir ihr Interesse am Kauf einer Fahne/Flagge schriftlich mitzuteilen. Ich bitte die Betreffenden, mit bis zum
31.12.1994
noch ihre Mitteilung zu übersenden. Bei späteren Nachbestellungen muß mit einem höheren Stückpreis durch den Hersteller gerechnet werden.
Der Preispro Fahne beträgt zur Zeitca. 55,-DM, pro Flagge ca. 180,-DM. . .
gez. Greiser, Ortsbürgermeister
Gymnastikgruppe Großholbach
Weihnachtsfeier am 09.12.1994
Der Bus bringt uns um 19.30 Uhr ab Feuerwehrhaus zum Sporthotel Zugbrücke nach Grenzau. Die Heimfahrt mit dem Bus ist für 01.00 Uhr vorgesehen.
SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach
Seniorenfußball:
Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 11.12.1994, um 14.30 Uhr, in Helferskirchen (Rasenplatz).
2. Mannschaft spielfrei - Winterpause -
Jugendfußball:
Brennholz -Bestellung
Ich weise noch einmal daraufhin, daß wieder aufgearbeitetes Buchen-Brennholz für die Bürger der Gemeinde Nentershausen abgegeben wird. Für Kaminbesitzer ist auch eine kleine Menge Birkenholz erhältlich. Bitte geben Sie Ihre Bestellung bis zum 15.12. bei mir ab. Spätere Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt!
Ihre Bestellungen für die gewünschten Mengen Schlagabraum zur Selbstwerbung teilen Sie mir bitte ebenfalls bis zu diesem Termin mit.
Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte, daß das Holz vor dem Verbrennen mindestens 2 Jahre lagern muß. Erst dann ist es wirklich trocken und hat seinen vollen Heizwert.
Sie können sich jederzeit telefonisch an mich wenden (06485/ 8682) oder auch in meine Sprechstunde kommen. Diese ist
A-Jugend: Spielfrei

