Montabaur
— Antrag der CDU-Fraktion -
3. BeratungundVorbereitungeinesBeschlußvorschlagesüber einen Privaterschließungsantrag
4. Beratung und Vorbereitung eines Beschlußvorschlages für die Straßenplanung »In der Au« und Vergabe eines Auftrages an einen unabhängigen Planer
5. Beratung und Vorbereitung eines Beschlußvorschlages über eine Kostenschätzung zur Sanierung des Triftweges vom Dorf bis zur B 49
6. Verschiedenes
56337 Kadenbach, 28.11.1994
Schaa, Ortsbürgermeister
Kolpingfamilie Kadenbach
Am Samstag, dem 10.12.1994, feiern wir nach alter Tradition den Kolpinggedenktag.
Wir beginnen um 19.00 Uhr mit einer von unserem Präses zelebrierten heiligen Messe. Nach dem Gottesdienst findet im Jugendheim eine Feierstunde statt, der sich ein gemütliches Beisammensein mit unterhaltenden Einlagen anschließt. Auch St. Nikolaus wird uns wieder besuchen. Erfreulicherweise können wir im Rahmen der Feierstunde wieder einige Neumitglieder in unserer Kolpingfamilie aufnehmen.
Unsere Frauen richten ein attraktives kaltes Buffet her, an dem wir uns nach dem offiziellen Teil (gegen 21.00 Uhr!) nach Herzenslust bedienen können.
Der Teilnehmerbeitrag, der die Kosten für das kalte Buffet und die Nikolauspräsente abdecken soll, beläuft sich auf 5,- DM. Jugendliche brauchen keinen Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Alle Mitglieder sind mit ihren Familienangehörigen recht herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.
Wegen des Adventkonzertes am 04.12.1994 hab.en wir unsere Kolpinggedenkfeier um eine Woche auf den 10.12.1994 verschoben.
Kirchenchor St. Josef Kadenbach
Kirchenkonzert
am 04.12.1994,16.00 Uhr, in der Kirche »St. Josef Kadenbach« Mitwirkende: Kirchenchor Cäcilia Arzbach, Kirchenchor St. Rochus Simmern, MGV Lyra Kadenbach, Kirchenchor St. Josef Kadenbach, Christiane Stotz: Orgel, Stefan Hahn: Trompete
Eintritt frei!
Für eine Spene zu Gunsten der Straßenkinder in Lateinamerika wären wir Ihnen sehr dankbar.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V.
Am Sonntag, dem 11. Dezember 1994, um 15.00 Uhr, kommt der Nikolaus zu allen Kindern der Mitglieder des Vereins der Freunde und der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V. Diese Nikolausfeier'findet im Feuerwehrgerätehaus Kadenbach statt. Für die Nikolaustüte wird ein Selbstkostenpreis von 5,- DM erhoben. Die Eltern können vorher dem Nikolaus einige Notizen über ihre Kinder geben, damit dieser persönlich auf sie eingehen kann. Natürlich wird auch wieder Kaffee und Kuchen gereicht.
»KCK« Karnevals-Club-Kadenbach
Am 14.11.1994 wurde in Kadenbach der »KCK« gegründet. Alle Gründungsmitglieder und Damen und Herren, die noch Interesse am »KCK« zeigen, treffen sich am:
12. Dezember, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zur Augst«.
Vorankündigung
Die Gründungsveranstaltung findet am ,
14. Januar 1995, um 20.11 Uhr, im Gasthaus »Zum Westerwald« statt.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abteilung Fußball
Am Sonntag, dem 04.12.1994, bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf des SV Blau-Weis Sayn. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Sayn. Das erste Spiel in der Aufstiegsrunde wurde mit einem Ergebnis von 1:1
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Nr. 48/94
gegen die Elf der SG Untermosel-Dieblich II abgeschlossen. Am 20.11.1994 hat unsere Mannschaft ihr Pokalspiel gegen den SV Weitersburg mit 3:1 gewonnen. Am 18.12.1994 müssen unsere Spieler im Pokal gegen die Elf aus Mülheim-Kärlich spielen.
Abteilung Wandern
Im Dezember haben wir bei nachfolgenden IW-Wanderungen unsere Meldung getätigt:
03./04.12.1994 in Niederhadamar
17./18.12.1994 in Niederneisen
27.12.1994 in Kroppach (Kroppacher Schweiz)
Alte Herren Kadenbach
Das erste Training in der Halle ist am Mittwoch, dem 07.12.1994, um 18.00 Uhr.
Hinweis: Bitte die Anmeldung zur Weihnachtsfeier bis zum 03.12.1994 abgeben.
»TC« 1986 Kadenbach
Der Tennisclub Kadenbach sucht für die Saison 1995 einen Platzwart. Interessenten melden sich bitte beim ersten Vorsitzenden, Herrn Werner Mäurer, Telefon 02620/8443.
Hinweis: Weihnachtsfeier für Jugendliche findet am 17. Dezember statt.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Wegen anderweitiger dienstlicher und gemeindlicher Verpflichtungen meinerseits fallen am Donnerstag, dem 08.12.1994 und Montag, dem 12.12.1994, die Sprechstunden bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel aus. Ich bitte um Beachtung.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Simmern vom 23.11.1994
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtwährend der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindeste'ns sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine offentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend •. von Absatz 1 durch Aushang im Bekanntmachungstafel, die sich am Bürgermeisteramt, Schulstraße 1, befindet bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an der

