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Montabaur

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Nr. 48/94

rend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Boden, 23.11.1994

Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.)

gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1995 vom 22.11.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 14.11.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§ !

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.966.000, DM

in der Ausgabe auf.966.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.261.000,- DM

in der Ausgabe auf. 261.000, DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).240 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.48,- DM

für den zweiten Hund.72, DM

für jeden weiteren Hund.96,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 14.11.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 039/901-10

i. A. gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.12.1994 bis 14.12.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Boden, 22.11.1994 (S.)

Ortsgemeindeverwaltung Boden

gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der

Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).)

"(J)ie Cßig Cßantf Cjßoden im c Wancfei der gelten." (Eine musiknfiscfte «JJelse durch 36 ßahre (Oereinsgeschichte.

Am 10. Dezember 1994, 20.00 Uhr, in der Ahrbachhalle, Boden.

Karten bei allen Aktiven und an der Abendkasse

ASV Boden

Der ASVBoden veranstaltet wie in den letzten Jahren für seine Vereinsjugend eine Weihnachtsfeier, zu der wir alle Kinder und Schüler des Vereins herzlich einladen. Die Weihnachtsfei­er findet am Sonntag, dem 18. Dezember 1994, in der Ahrbach­halle in Boden statt und beginnt um 16.00 Uhr.

Für die Aktiven des Vereins findet die Weihnachtsfeier am Samstag, dem 17. Dezember 1994, statt. Gefeiert wird im Gasthaus »Tante Anna« in Boden, der Beginn ist ebenfalls auf 16.00 Uhr angesetzt.

Abteilung Ringen

Als sportlicher Jahresabschluß findet am Samstag, dem 3. Dezember 1994, um 16.30 Uhr, das vom ASVBoden ausgerich­tete Kreis-Mannschaftsturnier, in der Ahrbachhalle in Boden, statt. Zu dieser Veranstaltung haben sich die Mannschaften vom ASV Metternich und RC Neuwied angemeldet, so daß gute Ringkämpfe zu erwarten sind.

Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Kindergarten- und Jugendausschusses des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Kindergarten- und Jugendausschus­ses des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am

Dienstag, dem 6. Dezember 1994, um 19.30 Uhr,

im Kindergarten statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ausschußmitglieder/

2. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Information über Räumlichkeiten und Angelegenheiten des Kindergartens

2. Vorstellung der Pläne für den geplanten Umbau

3. Sachstandsbericht bezüglich der Aufstockung zu einem 3. Gruppen-Kindergarten

4. Personalangelegenheiten

5. Betrieb des Jugendtreffs

6. Verschiedenes 56412 Heiligenroth, 28.11.1994

Zerfas, Ortsbürgermeister