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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth

lier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen femäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

)er Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung Lm 16.06.1994 den Beschluß gefaßt, denBebauungsplan»Orts- nitte« zu ändern.

Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

21.11.1994 bis 21.12.1994 (einschließlich)

>ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags, und mitt- vochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) und der Ortsgemeinde Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffent­lich aus. . .

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge- tneinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. x

Urtsgemeinde Heiligenroth

Bebauungsplan

ORTSMITTE

56412 Heiligenroth, 3. November 1994

Zerfas, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Güren« zu ändern. v

Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

21.11.1994 bis 21.12.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) und der Ortsgemeinde Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffent­lich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist begrenzt

>- im Norden: durch die Südgrenzen der Parz. 40 und 46

im Nordwesten: durch die Parz. 142 bis 146

im Südeü: . durch die Rheinstraße (K 152)

im Osten: durch den Bodener Weg.

56412 Heiligenroth, 3. November 1994

Zerfas, Ortsbürgermeister

Eiserne Hochzeit der Eheleute Ludwig und Maria Lenz

Am 18. November feiern die Eheleute Ludwig und Maria Lenz das außerordentliche Geschenk ihrer »Eisernen Hochzeit«.

Zu diesem Freudentag, den zu begehen nur ganz wenigen Ehepaaren vergönnt ist, gratulieren 4 Kinder, 12 Enkel und 15 Urenkel.

Auch seitens der Örtsgemeinde, des Rates und unserer Bürger gratuliere ich den Ehejubilaren. Ich verbinde damit herzliche Glück- und Segenswünsche auf Gesundheit und Wohlergehen im Kreise der Familie. -

Getragen und unterstützt vom Wohlwollen seiner Ehefrau nahminsbesondere der Jubilar über Jahrzehnte aktivundrege teil am öffentlichen Leben in Heiligenroth.

In der schwierigen Aufbauphase nach dem Krieg war er lange Jahre Mitglied im damaligen Ortsgemeinderat.

1954 gründete er zusammen mit einer Handvoll weiterer Musiker den Musikverein Heiligenroth und fungierte über Jahrzehnte als dessen Kassierer.

Länger als 60 Jahre sang er im MGV »Hoffnung«.

Noch heute nimmt »Beck's Ludwig« aufgrund seiner außeror­dentlichen Vitalität und geistigen Frische noch regen Anteil am Geschehen in Heiligenroth, insbesondere an dem der Ver­eine.

Es ist der verständliche Wunsch der Jubilare, ihren Festtag in aller Stille nur im Kreise der Familie zu begehen.

Gerade deshalb und eben vor diesem Hintergrund ist es-mir angelegen, abschließend noch einmal sehr herzlich zu gratulie­ren und die guten Wünsche aller Heiligenröther anzutragen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Gedenkfeier anläßlich des Volkstrauertages

Am Sonntag, 13.11. (Volkstrauertag), findet im Anschluß an das Hochamt eine Gedenkfeier für die Gefallenen der beiden Weltkriege am Ehrenmal statt. Sie wird einmal mehr gestaltet werden vom MGV »Hoffnung« und dem Musikverein fieiligen- roth.

Die Bevölkerung ist sehr herzlich zur Teilnahme an dieser Feiereingeladen.

Zierfas, Ortsbürgermeister

Tennisclub Heiligenroth e.V.

Da im Monat November sowie im Monat Dezember keine geeigneten Räumlichkeiten zur Durchführung unserer dies­jährigen Jahreshauptversammlung zur Verfügung stehen, muß diese auf

Freitag, 13.01.1995,

terminiert werden.

Die Versammlung findet im Pfarrheim statt, wozu mit Tages­ordnung fristgerecht eingeladen wird.

SV Heiligenroth

Seniorenfußball

Unsere erste Mannschaft spielt am Sonntag, dem 13.11.1994, um 14.30 Uhr, gegen Saynbachtal/Maxsain. Spielort ist der Sportplatz Heiligenroth.

Zweite Mannschaft spielt am Sonntag, dem 13.11.1994, um 13.00 Uhr, gegen Welschneudorf in Heiligenroth.

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, den 13.11.1994, um 13.00 Uhr, in Roßbach B-Jugend: Samstag, den 12.11.1994, um 15.30 Uhr, gegen Eisbachtal, in Heiligenroth

C-Jugend: Samstag, den 12.11.1994, um 15.30 Uhr, in Rengs­dorf

D-Jugend: Samstag, den 12.11.1994, um 14.30 Uhr, gegen Montabaur, in Heiligenroth

Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung des SV Heiligenroth