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Montabaur

Nr;. 45/94

Öffentl. Bekanntmachungen * 1 * * 4 * * * * 9

Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur

I. Die Wahl zum Ausländerbeirat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Be­werber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durchge­führt.

II. Der Wahlausschuß der Stadt Montabaur für die Wahl zum Ausländerbeirat hat in seiner Sitzung am 26.10.1994 den von der Internationalen Demokratischen Liste eingereich­ten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ausländerb errat mit folgenden Bewerbern zugelassen:

Bewerber

Lfd. Nr. Name, Vorname, Geburtstag, Beruf oder

_ Stand, Anschrift, Nationalität

Liste Nr. 1 Internationale Demokratische Liste

1, Dr. Perez Sarabia, Mauricio, 23.12.1931, Dipl. Historiker, Auf dem Kalk 4, 56410 Montabaur, spanisch

2 Carpaz, Cafer, 11,04.1960, Kaufmann, Alleestra­ße 5, 56410 Montabaur, türkisch :

3 Zahirovid, Enver, 22.10.1947,. Arbeiter, Herder­straße 4, 56410 Montabaur, bosnisch. '

4 Callet, Bemard Marc, 12.07.1951, Kaufmann, Am alten Sportplatz 14, 56410 Montabaur, fran­zösisch

5 Nasef, HassanMahdi, 01.07.1956, Techn. Zeich­ner, Herderstraße 3, 56410 Montabaur, irakisch

6 Zava, Maria, Carmela, 12.11.1957, Kauffrau, Bahnhofstraße 27,56410 Montabaur, italienisch

7 Radisic, Rajko, 15.09.1941, Lehrer, Saarstraße 66, 56410 Montabaur, kroatisch

8 Nas, Ali, 02.04.1956, Arbeiter, Vorderer Reb­stock 21, 56410 Montabaur, türkisch

9 Kayaturan, Suzan, geb. Ergüzel, 06.10.1972, Industriekauffrau, Freiherr-vom-Stein-Straße 6, 56410 Montabaur, türkisch

10 Arabaci, Veli, 19.02.1968, Maurer, Steinweg 30, 56410 Montabaur, türkisch

11 Mohammad, Qaseem, 25.01.1969, Arbeiter, Al- leestraße 7, 56410 Montabaur, afghanisch

12 Ergüzel, Hükmü, 26.03.1963, Arbeiter, Wallstra­ße 4, 66410 Montabaur, türkisch

13 Sabic, Omer, 14.07.1937, Rentner, Herderstraße

4, 56410 Montabaur, bosnisch

14 Koca, Ismet, 01.10.1945, Arbeiter, Hohe Straße 1, 56410 Montabaur, türkisch

HI. Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Auslän­derbeirat wahlberechtigtenPersonen amthche weiße Stimm­zettel verteilt. Der Wähler kann so viele wählbare, minde­stens 18 Jahre alte Personen mit Familienname und Vorna­me eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vor- - gedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind wei­tere Personalangaben (z. B. Alter, Beruf Anschrift) beizu- fügen* um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leser­lich sein; sie können handgeschrieben (möglichst in Block­schrift oder maschinengeschrieben) sein.

TV. Die Internationale Demokratische Liste hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzet­tels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Erkennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die er wählen will. Er kannauchNamenandererwählbarerPersonenhinzufügen oder Namen streichen und diese durch andere ersetzen. Stimmhäufung (Kumulieren) ist nicht zugelassen.

V. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich den Stimm­zettel im W ahlr aum abgeben. Eine Vertretung ist unzuläs­sig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und,

fpV.q-or ,ins wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel.

Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet. f Montabaur, den 03.11.1994 (S.)

Dr. Possel-Dölken, Leiter der Wahl des Ausländerbeirates für die Stadt Montabaur >

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte

für das IV. Quartal sind fällig |

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, -s daß am 15. November 1994 die Abschläge für Wassergeld und I laufende Abwasserentgelte zu zahlen sind.

Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Ab- schläge^zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 4. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

56410 Montabaur, 04.11.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur t

. .. . Piwowärsky, Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur

- jeweils vormittags von .. 8-00 bis 12.00 Uhr

- sowie donnerstags von............... f . 16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie

- montags- bis donnerstagsnachmittags

von........ 14.00 bis 16.00 Uhr

Schließung des Hallenbades Montabaur

Wegen des Feiertages (Bußr und Bettag) bleibt das Hallen- j| badMontabaur

am Mittwoch, dem 16.11.1994,

geschlossen.

Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.

1 . i r''' '

Verschiebung

der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr

wegen des Feiertages »Buß- und Bettag« (16.11.1994)

Von seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird daraufhingewiesen, daß wegen des Feiertages »Buß- und Bettag« am Mittwoch, dem 16.11.1994, die Entleerung der Müll-bzw. Wertstoffgefäße oder Einsammlung der DSD-Säcke in der Zeit vom 16. bis 19T 1.1994 jeweils einen Tag später stattfindet, also anstatt mittwochs erst donnerstags, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst samstags. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender zu entnehmen.

Abfuhr von Grünabfallen im gesamten Kreisgebiet

Anläßlich der Abfuhr von Grühabfallen, die derzeit wieder in allen Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises stattfindet, weist der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb nochmals darauf hin, daß Grünabfälle, die in den Gelben Wertstoffsäk- ken bereitgestellt werden, nicht entleert werden. Der Grund dafür ist, daß die Gelben Säcke vom Abfallwirtschaftsbetrieb als kostenloses Sammelgefäß für Verpackungen zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen des Dualen Systems abgeholt werden. Die Säcke sind also ausschließlich für Verpackungen da und dürfennicht zweckentfremdet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht möglich.

Gleiches gilt selbstverständlich'auch für Gelbe Säcke, bzw. Säcke generell, die bei der. Sperrmüllabfuhr zweckentfremdet bereitgestellt werden, da bei dieser Abfuhrart nur sperrige Gegenstände aus Haushalten entsorgt werden.