Montabaur
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Nr. 44/94
Westerwald-Verein Welschneudorf
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderats erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,- DM.
(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderats oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im übringen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend.
§8
Aufwandsentschädigung des Ortsbeigeordneten
(1) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschädigung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
(2) Ehrenamtliche Ortsheigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung zuzüglich F ahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend
(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teilnehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
(5) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
§9
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.10.1989 außer Kraft.
56412 Welschneudorf, 20.10.1994 (S.)
Heiden, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- reehtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablaufeines Jahres die Aufsichtsbehörde denBeschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. .
56412 Welschneudorf, 20.10.1994
Heiden, Ortsbürgermeister
Der Westerwald-Verein lädt Mitglieder und Gäste zu seiner Unternehmung am nächsten Sonntag, dem 6. November 1994, ein. Geplant ist eine Wanderung in und um Diez. Anfahrt mit Privat-PKW über Altendiez (Kalksteinbruch), weiter nach Diez (Altstadt, Stiftskirche, Schloß Oranienstein). Wanderstrecke ca. 7 km. Einkehrmöglichkeiten in Diez. Abfahrt um 09.30 Uhr vom Rathaus Welschneudorf. Damit wieder Fahrgemeinschaf- ten gebildet werden können, melden sich Teilnehmer bitte bei Willi Gilles, Telefon 270.
SVWelschneudorf
Abteilung Herrenfußball
Am Sonntag, dem 6. November 1994, trifft der SVWelschneudorf auf die Gastmannschaft des SV Staudt.
Anstoß: 14.30 Uhr, Sportplatz Welschneudorf.
Zuschauer sind wie immer herzlich eingeladen.
“GELBACHHÖHEN”
Daubach
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Daubach vom 26.10.1994
Wirtschafts- und Fällungsplan 1995 beschlossen Der Ortsgemeinderat genehmigte den in der Sitzung vorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan 1995, der Gesamteinnahmen in Höhe von 77.600 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 79.988DM sowie einen Holzeinschlag von 120fm Eiche, 390 fm Buche, 230 fm Fichte, 10 fm Esche sowie 20 fm europäische Lärche vorsieht.
Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits im September 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 26.10.1994 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.
Beteiligung der Ortsgemeinde Daubach an den Kosten für die Anschaffung eines Streugerätes Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, sich mitrl/3 an den Kosten zur Anschaffung eines Streugerätes zu beteiligen. Weitere neue Anpflanzungen von Obstbäumen im Gemarkungsbereich beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß nach Möglichkeit Obstbäume am neuen Krahbeul/Blättchen-Weg, am Wiesenweg, am Totenweg sowie am Hauptgemarkungsweg gepflanzt werden sollen.
Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 genehmigt
Der Rat stimmte der Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994in Höhe von 600 DM bei der Haushaltsstelle 3300.700 (Zuschüsse für Vereine) zu.
St Martin in Daubach
Unser diesjähriger St. Martinszug findet am Donnerstag, dem 10. November 1994, statt. Wie im vergangenen Jahr treffen sich die Kinder mit ihren Fackeln um 18.00 Uhr auf dem Dorfplatz an der Grillhütte. Dort werden uns einige Kinder unter der Leitung von Joachim Hofmann ein St. Martinsspiel vorführen. Danach begleitet uns unser DRK-Blasorchester musikalisch durch die Straßen zum Martinsfeuer.
Im Anschluß an das Abbrennen des Feuers werden die Martinsbrezeln verteilt. Die Absicherung des Zuges übernimmt die

