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Montabaur

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Nr. 44/94

Westerwald-Verein Welschneudorf

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderats erhal­ten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,- DM.

(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Orts­gemeinderats oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädi­gung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im übringen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend.

§8

Aufwandsentschädigung des Ortsbeigeordneten

(1) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädi­gung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermei­sters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Orts­bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschä­digung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.

(2) Ehrenamtliche Ortsheigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwands­entschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Aus­schüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwands­entschädigung zuzüglich F ahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend

(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Orts­bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teil­nehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Ent­richtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz mög­lich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsent­schädigung nicht angerechnet.

(5) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

§9

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.10.1989 außer Kraft.

56412 Welschneudorf, 20.10.1994 (S.)

Heiden, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- reehtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablaufeines Jahres die Aufsichtsbehörde denBeschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen. .

56412 Welschneudorf, 20.10.1994

Heiden, Ortsbürgermeister

Der Westerwald-Verein lädt Mitglieder und Gäste zu seiner Unternehmung am nächsten Sonntag, dem 6. November 1994, ein. Geplant ist eine Wanderung in und um Diez. Anfahrt mit Privat-PKW über Altendiez (Kalksteinbruch), weiter nach Diez (Altstadt, Stiftskirche, Schloß Oranienstein). Wanderstrecke ca. 7 km. Einkehrmöglichkeiten in Diez. Abfahrt um 09.30 Uhr vom Rathaus Welschneudorf. Damit wieder Fahrgemeinschaf- ten gebildet werden können, melden sich Teilnehmer bitte bei Willi Gilles, Telefon 270.

SVWelschneudorf

Abteilung Herrenfußball

Am Sonntag, dem 6. November 1994, trifft der SVWelschneu­dorf auf die Gastmannschaft des SV Staudt.

Anstoß: 14.30 Uhr, Sportplatz Welschneudorf.

Zuschauer sind wie immer herzlich eingeladen.

GELBACHHÖHEN

Daubach

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Daubach vom 26.10.1994

Wirtschafts- und Fällungsplan 1995 beschlossen Der Ortsgemeinderat genehmigte den in der Sitzung vorliegen­den Wirtschafts- und Fällungsplan 1995, der Gesamteinnah­men in Höhe von 77.600 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 79.988DM sowie einen Holzeinschlag von 120fm Eiche, 390 fm Buche, 230 fm Fichte, 10 fm Esche sowie 20 fm europäische Lärche vorsieht.

Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits im September 1994 tagte der Rechnungsprüfungsaus­schuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsge­mäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kas­senbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsaus­schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstan­dungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sit­zung am 26.10.1994 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusam­mengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjah­res 1993 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wo­chenblattes zur Kenntnis gegeben.

Beteiligung der Ortsgemeinde Daubach an den Kosten für die Anschaffung eines Streugerätes Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, sich mitrl/3 an den Kosten zur Anschaffung eines Streugerätes zu beteiligen. Weitere neue Anpflanzungen von Obstbäumen im Ge­markungsbereich beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß nach Möglich­keit Obstbäume am neuen Krahbeul/Blättchen-Weg, am Wie­senweg, am Totenweg sowie am Hauptgemarkungsweg ge­pflanzt werden sollen.

Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 genehmigt

Der Rat stimmte der Leistung einer erheblichen überplanmä­ßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994in Höhe von 600 DM bei der Haushaltsstelle 3300.700 (Zuschüsse für Vereine) zu.

St Martin in Daubach

Unser diesjähriger St. Martinszug findet am Donnerstag, dem 10. November 1994, statt. Wie im vergangenen Jahr treffen sich die Kinder mit ihren Fackeln um 18.00 Uhr auf dem Dorfplatz an der Grillhütte. Dort werden uns einige Kinder unter der Leitung von Joachim Hofmann ein St. Martinsspiel vorführen. Danach begleitet uns unser DRK-Blasorchester musikalisch durch die Straßen zum Martinsfeuer.

Im Anschluß an das Abbrennen des Feuers werden die Mar­tinsbrezeln verteilt. Die Absicherung des Zuges übernimmt die