Montabaur
Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablaufeines Jahres die Aufsichtsbehörde denBeschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Hübingen, 13.10.1994
Hoffmann, Ortsbürgermeister
Martinszug in Hübingen
Die diesjährige Martinsfeier und der Martinszug finden am Donnerstag, dem 10. November 1994, statt.
Um 17.00 Uhr treffen wir uns zu einer gemeinsamen Feierstunde in der Hübinger Kapelle, die von den Kindergartenkindern und von Herrn Dekan Rehberg gestaltet wird. Anschließend marschieren wir ihit dem St. Martin zum Martinsfeuer, wo es neben der Martinsbrezel für die Kinder auch etwas für die Erwachsenen gibt.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Helfer, die Hübinger Musikanten und an die Freiwillige Feuerwehr für ihre Unterstützung.
S. Hoffmann, Ortsbürgermeister
“EISBACHGEMEINDEN
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Termine der Mannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde
Donnerstag, 3. November
18.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal Bl-Jugend - Spvgg EGC Wirges (erstes Spiel der neuen Landesliga Nord).
Freitag, 4. November
18.45 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal B2-Jugend — FV Rheinbrohl (Spiel der Leistungsklasse in Nentershausen).
19.00 Uhr: SV Neuwied — Sportfreunde Eisbachtal CI-Jugend (Spiel der Bezirksliga in Neuwied).
17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal Fl-Jugend —JSG Görges- hausen (Play-Off-Runde in Nentershausen).
17.30 Uhr: TuS Niederahr II — Sportfreunde Eisbachtal F2- Jugend (Play-Off-Runde in Niederahr).
Samstag, 5. November
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal - TuS Koblenz (Spitzenspiel der Oberliga Südwest in Nentershausen. Aufgrund des zu erwartenden Zuschauerandrangs ist eine frühzeitige Anreise nach Nentershausen zu empfehlen).
17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal A-Jugend - SV Wittlich (Spiel der Verbandsliga in Nentershausen).
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal D1-Jugend - JSG Niederelbert (Play-Off-Runde in Heilberscheid).
14.30 Uhr: JSG Haiderbach - Sportfreunde Eisbachtal D2- Jugend (Play-Off-Runde in Haiderbach).
13.30 Uhr: Sportfreunde EisbachtalEll-Jugend-JSG Horressen (Play-Off-Runde in Heilberscheid.
13.30 Uhr: JSG Oberelbert — Sportfreunde Eisbachtal E7- Jugend (Play-Off-Runde in Oberelbert).
Sonntag, 6. November
10.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal C2-Jugend - JSG Niederbieber (Spiel der Leistungsklasse in Nentershausen).
14.30 Uhr: Sportfreunde Eishachtal II — TuS Weitefeld-Langenbach (Spiel der Bezirksliga in Nentershausen).
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Nr. 44/94
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr II« der Ortsgemeinde Girod
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 15.03.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf der Nörr II« aufzustellen.
Die Entwurfskizze (einschließlich Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
14.11. bis 14.12.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie bei der Ortsgemeinde während der ortsüblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Girod schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist begrenzt
- im Norden: durch die Eisenhahn — Flurstück Nr. 92 sowie
den Weg Flurstück Nr. 94
- im Westen: durch die Wege Nr. 96 bzw. 163 sowie den
Friedhof Flurstück 344
— im Süden: durch die Nordstraße, Flurstück Nr. 34, die
Straße Ober der Kirch, Flurstück Nr. 154 sowie die Flurstücke 160/3, 160/1, 167 und 168
— im Osten: durch den Kapellenweg, Flurstück Nr. 369
und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56412 Girod, 26. Oktober 1994
Hannappel, Ortsbürgermeister
Abdeckreisig für den Winter
Voraussichtlich am 07.11.1994 werden einige Fichten am neuen Friedhof gefällt.
Jeder kann sich eindecken mit Abdeckreisig. Ab dem 10.11. wird der Reisig weggeräumt.
Hannappel, Ortsbürgermeister

