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Montabaur

Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablaufeines Jahres die Aufsichtsbehörde denBeschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56412 Hübingen, 13.10.1994

Hoffmann, Ortsbürgermeister

Martinszug in Hübingen

Die diesjährige Martinsfeier und der Martinszug finden am Donnerstag, dem 10. November 1994, statt.

Um 17.00 Uhr treffen wir uns zu einer gemeinsamen Feier­stunde in der Hübinger Kapelle, die von den Kindergartenkin­dern und von Herrn Dekan Rehberg gestaltet wird. Anschlie­ßend marschieren wir ihit dem St. Martin zum Martinsfeuer, wo es neben der Martinsbrezel für die Kinder auch etwas für die Erwachsenen gibt.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Helfer, die Hübinger Musikanten und an die Freiwillige Feuerwehr für ihre Unterstützung.

S. Hoffmann, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

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Termine der Mannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde

Donnerstag, 3. November

18.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal Bl-Jugend - Spvgg EGC Wirges (erstes Spiel der neuen Landesliga Nord).

Freitag, 4. November

18.45 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal B2-Jugend FV Rhein­brohl (Spiel der Leistungsklasse in Nentershausen).

19.00 Uhr: SV Neuwied Sportfreunde Eisbachtal CI-Jugend (Spiel der Bezirksliga in Neuwied).

17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal Fl-JugendJSG Görges- hausen (Play-Off-Runde in Nentershausen).

17.30 Uhr: TuS Niederahr II Sportfreunde Eisbachtal F2- Jugend (Play-Off-Runde in Niederahr).

Samstag, 5. November

14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal - TuS Koblenz (Spitzen­spiel der Oberliga Südwest in Nentershausen. Aufgrund des zu erwartenden Zuschauerandrangs ist eine frühzeitige Anreise nach Nentershausen zu empfehlen).

17.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal A-Jugend - SV Wittlich (Spiel der Verbandsliga in Nentershausen).

14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal D1-Jugend - JSG Nieder­elbert (Play-Off-Runde in Heilberscheid).

14.30 Uhr: JSG Haiderbach - Sportfreunde Eisbachtal D2- Jugend (Play-Off-Runde in Haiderbach).

13.30 Uhr: Sportfreunde EisbachtalEll-Jugend-JSG Horres­sen (Play-Off-Runde in Heilberscheid.

13.30 Uhr: JSG Oberelbert Sportfreunde Eisbachtal E7- Jugend (Play-Off-Runde in Oberelbert).

Sonntag, 6. November

10.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal C2-Jugend - JSG Nieder­bieber (Spiel der Leistungsklasse in Nentershausen).

14.30 Uhr: Sportfreunde Eishachtal II TuS Weitefeld-Lan­genbach (Spiel der Bezirksliga in Nentershausen).

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Nr. 44/94

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr II« der Ortsgemeinde Girod

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 15.03.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf der Nörr II« aufzustellen.

Die Entwurfskizze (einschließlich Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

14.11. bis 14.12.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie bei der Ortsgemeinde während der ortsüblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Girod schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden.

Der Planbereich ist begrenzt

- im Norden: durch die Eisenhahn Flurstück Nr. 92 sowie

den Weg Flurstück Nr. 94

- im Westen: durch die Wege Nr. 96 bzw. 163 sowie den

Friedhof Flurstück 344

im Süden: durch die Nordstraße, Flurstück Nr. 34, die

Straße Ober der Kirch, Flurstück Nr. 154 sowie die Flurstücke 160/3, 160/1, 167 und 168

im Osten: durch den Kapellenweg, Flurstück Nr. 369

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56412 Girod, 26. Oktober 1994

Hannappel, Ortsbürgermeister

Abdeckreisig für den Winter

Voraussichtlich am 07.11.1994 werden einige Fichten am neu­en Friedhof gefällt.

Jeder kann sich eindecken mit Abdeckreisig. Ab dem 10.11. wird der Reisig weggeräumt.

Hannappel, Ortsbürgermeister