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Montabaur

vorbereitet. Alle Mitbürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind mit ihren Ehepartnern oder Lebensgefährten (auch wenn diese noch keine 65 Jahre alt sind) recht herzlich eingeladen.

Es freut sich auf Ihren Besuch, die Frauengemeinschaft und die Gemeinde Nomborn.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert fin­det am

Donnerstag, dem 27. Oktober 1994, um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Vorstellung eines Vorentwurfs zur Friedhofserweiterung mit Zufahrt von der Oststraße durch Dipl.-Ing. Alexander Brüll, Montabaur

2. Beratung und Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan 1994

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage der Eheleute Michaela und Georg Blech, 56412 Großhol­bach, für das Anwesen Herbergstraße 22

4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen für das Gewerbegebiet »Stockland«

5. Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aus­gabe für das Haushaltsjahr 1994

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)

2. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 17.10.1994

Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG Hubert Hübinger: Montag, 24.10.1994, 20.00 Uhr,

Vereinsraum Rathaus

FWG Helga Wiechering: Montag, 24.10.1994, 20.15 Uhr,

Nebenzimmer »Fohr-Pils-Stube«

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

vom 29.09.1994

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Bode das Ratsmitglied Manfred Sanner per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Amt des Ratsmitgliedes verbundenen Rechte und Pflichten.

Anschließend wurden die ausgeschiedenen Ratsmitglieder so­wie die ausgeschiedene Beigeordnete Erika Lipskey verab­schiedet. Ortsbürgermeister Bode dankte ihnen für die unei­gennützige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Ortsge­meinde.

Mitgliedschaft der Ortsgemeinde im »Verein der Freun­de und Förderer der Grundschule Niederelbert e.V.« Die Ratsmitglieder beschlossen, dem Förderverein der Grund­schule Niederelbert nicht beizutreten, sondern anstelle einer Mitgliedschaft dem Förderverein eine jährliche Zuwendung von 350 DM zu gewähren.

Ausbäu des Verbindungsweges Nordstraße - verlänger­te Herbergstraße »Wasserpfädchen« beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig den Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Nordstraße und der verlän­gerten Herbergstraße. Der Weg soll gepflastert werden.

Gewährung eines Zuschusses an den Männergesangver- ein Hoffnung-Niederelberter Dorfspatzen- zur Anschaf­fung von T-Shirts und Sweat-Shirts beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, dem Kinderchor Niederelberter Dorfspatzen eine Zuwendung in Höhe von 500 DM zu gewähren, damit die Kinder und Jugendlichen des Chores in einer einheitlichen Chorkleidung die Ortsgemeinde

Nr. 42/94

bei der Preisverleihung »Unser Dorf soll schöner werden« repräsentieren können.

Unter Tagesordnungspunkt »Verschiedenes« informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder darüber, daß die Sieger­ehrung im Landeswettbewerb »Unser Dorf soll schöner wer­den« am 15.11.1994, um 14.30 Uhr, im Kurfürstlichen Schloß in Mainz stattfinden wird.

Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Wir erinnern an unsere diesjährige Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 29.10.1994, 20.00 Uhr, in der Fohr-Pils- Stube.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Bericht des Schatzmeisters, 4. Aussprache über die Berichte, 5. Wahl des Versammlungsleiters, 6. Entlastung des Vorstandes,

7. Wahl der Kassenprüfer, 8. Anträge, 9. Verschiedenes.

Evtl. Anträge bitte bis Samstag, den 22.10.1994, an den Vor­stand richten.

Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung »Gemütliches Beisammensein«. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich einge­laden.

Vorstandssitzung Spielmannszug - Freiwillige Feuerwehr Niederelbert e.V.

Die nächste Vorstandssitzung findet am Montag, dem 24. Oktober 1994, um 20.30 Uhr, im Vereinslokal »Fohr-Pils- Stuben« statt.

SV Niederelbert

Abteilung »Alte Herren«

Am 22.10.1994 haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mann- schaft von Mogendorf.

Spielbeginn: 16.00 Uhr

Platzaufbau: Dieter Höber/Toni Miskulin

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Oberelbert vom 13.10.1994

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord- nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsge­meindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienst­stunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Ge­genstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Ausle­gung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hin­zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglich­keit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzuset­zen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmun­gen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVÖ des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich an der Gemeindeverwaltung befindet, bekanntge­macht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Ab­satz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungs­form nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren

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