Montabaur
vorbereitet. Alle Mitbürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind mit ihren Ehepartnern oder Lebensgefährten (auch wenn diese noch keine 65 Jahre alt sind) recht herzlich eingeladen.
Es freut sich auf Ihren Besuch, die Frauengemeinschaft und die Gemeinde Nomborn.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am
Donnerstag, dem 27. Oktober 1994, um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Vorstellung eines Vorentwurfs zur Friedhofserweiterung mit Zufahrt von der Oststraße durch Dipl.-Ing. Alexander Brüll, Montabaur
2. Beratung und Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan 1994
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage der Eheleute Michaela und Georg Blech, 56412 Großholbach, für das Anwesen Herbergstraße 22
4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen für das Gewerbegebiet »Stockland«
5. Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)
2. Verschiedenes
56412 Niederelbert, 17.10.1994
Bode, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
FWG Hubert Hübinger: Montag, 24.10.1994, 20.00 Uhr,
Vereinsraum Rathaus
FWG Helga Wiechering: Montag, 24.10.1994, 20.15 Uhr,
Nebenzimmer »Fohr-Pils-Stube«
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
vom 29.09.1994
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Bode das Ratsmitglied Manfred Sanner per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Amt des Ratsmitgliedes verbundenen Rechte und Pflichten.
Anschließend wurden die ausgeschiedenen Ratsmitglieder sowie die ausgeschiedene Beigeordnete Erika Lipskey verabschiedet. Ortsbürgermeister Bode dankte ihnen für die uneigennützige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Ortsgemeinde.
Mitgliedschaft der Ortsgemeinde im »Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Niederelbert e.V.« Die Ratsmitglieder beschlossen, dem Förderverein der Grundschule Niederelbert nicht beizutreten, sondern anstelle einer Mitgliedschaft dem Förderverein eine jährliche Zuwendung von 350 DM zu gewähren.
Ausbäu des Verbindungsweges Nordstraße - verlängerte Herbergstraße »Wasserpfädchen« beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig den Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Nordstraße und der verlängerten Herbergstraße. Der Weg soll gepflastert werden.
Gewährung eines Zuschusses an den Männergesangver- ein Hoffnung-Niederelberter Dorfspatzen- zur Anschaffung von T-Shirts und Sweat-Shirts beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, dem Kinderchor Niederelberter Dorfspatzen eine Zuwendung in Höhe von 500 DM zu gewähren, damit die Kinder und Jugendlichen des Chores in einer einheitlichen Chorkleidung die Ortsgemeinde
Nr. 42/94
bei der Preisverleihung »Unser Dorf soll schöner werden« repräsentieren können.
Unter Tagesordnungspunkt »Verschiedenes« informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder darüber, daß die Siegerehrung im Landeswettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« am 15.11.1994, um 14.30 Uhr, im Kurfürstlichen Schloß in Mainz stattfinden wird.
Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.
Wir erinnern an unsere diesjährige Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 29.10.1994, 20.00 Uhr, in der Fohr-Pils- Stube.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Bericht des Schatzmeisters, 4. Aussprache über die Berichte, 5. Wahl des Versammlungsleiters, 6. Entlastung des Vorstandes,
7. Wahl der Kassenprüfer, 8. Anträge, 9. Verschiedenes.
Evtl. Anträge bitte bis Samstag, den 22.10.1994, an den Vorstand richten.
Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung »Gemütliches Beisammensein«. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.
Vorstandssitzung Spielmannszug - Freiwillige Feuerwehr Niederelbert e.V.
Die nächste Vorstandssitzung findet am Montag, dem 24. Oktober 1994, um 20.30 Uhr, im Vereinslokal »Fohr-Pils- Stuben« statt.
SV Niederelbert
Abteilung »Alte Herren«
Am 22.10.1994 haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mann- schaft von Mogendorf.
Spielbeginn: 16.00 Uhr
Platzaufbau: Dieter Höber/Toni Miskulin
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Oberelbert vom 13.10.1994
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord- nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVÖ des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich an der Gemeindeverwaltung befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren
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