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Nr. 39/94

Montabaur

(2) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwands­entschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Aus­schüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwands­entschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Orts­bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teil­nehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Ent­richtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz mög­lich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsent­schädigung nicht angerechnet. -

(5) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

§9

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.1979 außer Kraft.

56337 Eitelborn, den 15.09.94 (S.)

Blath, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines J ahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Form Vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56337 Eitelborn, 15.09.1994

Blath, Ortsbürgermeister

Fundsache

In der Gemeindeverwaltung wurde ein (vermutlich) Pkw- Schlüssel (Marke nicht erkennbar) abgegeben. Der Verlierer kann sich diesen während der Sprechstunden beim Ortsbür­germeister abholen.

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Etwa 100 Freileitungs-Stromanschlüsse werden demontiert

Etwa 100 Freileitungs-Stromanschlüsse werden ab dem 4. Oktober 1994 in Eitelborn demontiert. Im Auftrag der KEVAG entfernt eine Arbeitskolonne der SAG (Starkstrom-Anlagen- Gesellschaft mbH) die Dachstä'nder, die im Zuge des Ortsnetz­umbaus durch unterirdische Kabel mit Strom versorgt werden. Für die fachgerechte Instandsetzung der Dächer sorgen die Dachdecker der SAG.

Alle betroffenen Eigentümer werden über den genauen Termin der Arbeiten noch einmal schriftlich per Postwurfsendung informiert. Für weitere Informationen und Rückfragen ist bei der KEVAG Herr Weis, Telefon 0261/392630, der Änsprech- partner.

Mannergesangverein »Mozart« Eitelborn

Bedingt durch den Feiertag am kommenden Montag wird unsere Chorprobe auf Mittwoch, den 5. Oktober, verschoben. Die Sänger werden um Beachtung gebeten.

MGVEitelbom 1866

In diesen Tagen kann unser Chorleiter Ulrich Wallroth auf seine 25jährige Chorleitertätigkeit zurückblicken. Aus diesem Anlaß findet am Samstag, dem 1. Oktober 1994, 19.30 Uhr, in der Kurfürsten-Halle in Welschneudorf ein Jubiläums-Kon- zert mit den Wallroth-Chören statt.

Abfahrt des Omnibusses ist um 19.00 Uhr ab Dorfplatz.

Wir erinnern nochmals an zwei Termine fürs nächste Wochen­ende:

Freitag, 7. Oktober: Freundschafts-Singen in Meudt Samstag, 8. Oktober: Silberhochzeit

Eitelbomer Schützengesellschaft 1984 e.V.

Wanderhörnchenschießen

Traditionsgemäß wird am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, im Schützenhaus auf dem Nörreberg das beliebte Wanderhörnchen ausgeschossen.

Alle Mitglieder sind recht herzlich zu diesem Schießspaß um 11.00 Uhr eingeladen.

Der genaue Ablauf kann einem Aushang am Schwarzen Brett entnommen werden.

Frauengemeinschaft Eitelborn

Alle Mitglieder sind am Mittwoch, dem 12. Oktober, um 14.30 Uhr, zum Wortgottesdienst in die Kirche eingeladen und an­schließend zum Kaffeekränzchen ins Gasthaus »Krone«/Vogt.

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Kadenbach als Ersatzperson (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Herr Heinrich Dombo hat das Mandat als Mitglied des Ortsge­meinderates niedergelegt. Er wurde in den Örtsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächster noch nicht beru­fener Bewerber des Wahlvorschlages Dombo wurde Herr Wil­helm Fries nach der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen in den Orts gemeinderat einberufen.

Herr Wilhelm Fris hat das Mandat als Mitglied des Ortsge­meinderates nicht angenommen. Er wurde in den Ortsgemein­derat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Dombo wurde Herr Guido Kirmse nach der Anzahl der auf ihn entfallenen Stim­men in den Ortsgemeinderat einberufen.

Kadenbach, 27.09.1994

gez. Schaa, Ortsbürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Sachbeschädigung und Diebstahl

In der Gemeinde Kadenbach wird in der letzten Zeit in einer Pferdekoppel zwischen Sportplatz und Straße »Auf der Höhe« Unwesen getrieben.

Sachbeschädigung und Diebstahl sind häufig festzustellen. Anzeige gegen Unbekannt ist erstattet worden. Wer sachdien­liche Angaben zum Täterkreis machen kann, wird gebeten, diese beim Bürgermeister anzuzeigen. Vertraulichkeit wird zugesichert.

Schaa, Ortsbürgermeister

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abteilung Wandern

Im Oktober nehmen wir an nachfolgend aufgeführten IW- Wanderungen teil:

1./2. Oktober 1994 in Mertloch, 1./2. Oktober 1994 in Hachen­burg, 8./9. Oktober 1994 in Otzingen, 8./9. Oktober 1994 in Boppard,, 22723. Oktober 1994iriAarbergen-Daisbach, 29./30. Oktober 1994 in Wolken mit Marathon.

Wer mitwandern möchte, meldet sich bitte bei Thomas Schlag­wein, Telefon: 2264.

Abteilung Fußball

Am Sonntag, dem 02.10.1994, bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf des SSV Oberfell.