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Nr. 39/94
Montabaur
(2) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung zuzüglich Fahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teilnehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. -
(5) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
§9
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.1979 außer Kraft.
56337 Eitelborn, den 15.09.94 (S.)
Blath, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines J ahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Form Vorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56337 Eitelborn, 15.09.1994
Blath, Ortsbürgermeister
Fundsache
In der Gemeindeverwaltung wurde ein (vermutlich) Pkw- Schlüssel (Marke nicht erkennbar) abgegeben. Der Verlierer kann sich diesen während der Sprechstunden beim Ortsbürgermeister abholen.
Norbert Blath, Ortsbürgermeister
Etwa 100 Freileitungs-Stromanschlüsse werden demontiert
Etwa 100 Freileitungs-Stromanschlüsse werden ab dem 4. Oktober 1994 in Eitelborn demontiert. Im Auftrag der KEVAG entfernt eine Arbeitskolonne der SAG (Starkstrom-Anlagen- Gesellschaft mbH) die Dachstä'nder, die im Zuge des Ortsnetzumbaus durch unterirdische Kabel mit Strom versorgt werden. Für die fachgerechte Instandsetzung der Dächer sorgen die Dachdecker der SAG.
Alle betroffenen Eigentümer werden über den genauen Termin der Arbeiten noch einmal schriftlich per Postwurfsendung informiert. Für weitere Informationen und Rückfragen ist bei der KEVAG Herr Weis, Telefon 0261/392630, der Änsprech- partner.
Mannergesangverein »Mozart« Eitelborn
Bedingt durch den Feiertag am kommenden Montag wird unsere Chorprobe auf Mittwoch, den 5. Oktober, verschoben. Die Sänger werden um Beachtung gebeten.
MGVEitelbom 1866
In diesen Tagen kann unser Chorleiter Ulrich Wallroth auf seine 25jährige Chorleitertätigkeit zurückblicken. Aus diesem Anlaß findet am Samstag, dem 1. Oktober 1994, 19.30 Uhr, in der Kurfürsten-Halle in Welschneudorf ein Jubiläums-Kon- zert mit den Wallroth-Chören statt.
Abfahrt des Omnibusses ist um 19.00 Uhr ab Dorfplatz.
Wir erinnern nochmals an zwei Termine fürs nächste Wochenende:
Freitag, 7. Oktober: Freundschafts-Singen in Meudt Samstag, 8. Oktober: Silberhochzeit
Eitelbomer Schützengesellschaft 1984 e.V.
Wanderhörnchenschießen
Traditionsgemäß wird am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, im Schützenhaus auf dem Nörreberg das beliebte Wanderhörnchen ausgeschossen.
Alle Mitglieder sind recht herzlich zu diesem Schießspaß um 11.00 Uhr eingeladen.
Der genaue Ablauf kann einem Aushang am Schwarzen Brett entnommen werden.
Frauengemeinschaft Eitelborn
Alle Mitglieder sind am Mittwoch, dem 12. Oktober, um 14.30 Uhr, zum Wortgottesdienst in die Kirche eingeladen und anschließend zum Kaffeekränzchen ins Gasthaus »Krone«/Vogt.
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Kadenbach als Ersatzperson (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)
Herr Heinrich Dombo hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates niedergelegt. Er wurde in den Örtsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Dombo wurde Herr Wilhelm Fries nach der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen in den Orts gemeinderat einberufen.
Herr Wilhelm Fris hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nicht angenommen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Dombo wurde Herr Guido Kirmse nach der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen in den Ortsgemeinderat einberufen.
Kadenbach, 27.09.1994
gez. Schaa, Ortsbürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses
Sachbeschädigung und Diebstahl
In der Gemeinde Kadenbach wird in der letzten Zeit in einer Pferdekoppel zwischen Sportplatz und Straße »Auf der Höhe« Unwesen getrieben.
Sachbeschädigung und Diebstahl sind häufig festzustellen. Anzeige gegen Unbekannt ist erstattet worden. Wer sachdienliche Angaben zum Täterkreis machen kann, wird gebeten, diese beim Bürgermeister anzuzeigen. Vertraulichkeit wird zugesichert.
Schaa, Ortsbürgermeister
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abteilung Wandern
Im Oktober nehmen wir an nachfolgend aufgeführten IW- Wanderungen teil:
1./2. Oktober 1994 in Mertloch, 1./2. Oktober 1994 in Hachenburg, 8./9. Oktober 1994 in Otzingen, 8./9. Oktober 1994 in Boppard,, 22723. Oktober 1994iriAarbergen-Daisbach, 29./30. Oktober 1994 in Wolken mit Marathon.
Wer mitwandern möchte, meldet sich bitte bei Thomas Schlagwein, Telefon: 2264.
Abteilung Fußball
Am Sonntag, dem 02.10.1994, bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf des SSV Oberfell.

