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Montabaur

Nr. 38/94

(5) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

§8

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 10.12.1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.04.1990, außer Kraft.

56412 Boden, den 16.09.94 (S.)

Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablaufeines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschrifben gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56412 Boden, 16.09.1994

Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Katholische Kirchengemeinde Heiligenroth

Am Freitag, dem 7. Oktober, beginnt um 16.45 Uhr, im Pfarr- heim ein Yoga-Kursus für Männer. Er wird von Frau A. M. Kremer (Daubach) geleitet und dauert 10 Abende.

40 Jahre Musikverein Heiligenroth e.V.

Der Musikverein Heiligenroth e.V. lädt ein zu seinem 40jähri- gen Vereinsjubiläum am 24725. September.

Aus Anlaß des Jubiläums wird am Samstag, dem 24.09.1994, 20.00 Uhr, in der Vogelsanghalle Heiligenroth ein Festkonzert veranstaltet, bei dem die musizierenden Vereine des Dorfes mitwirken werden. .

Ebenfalls bestreitet das seit Anfang 1993 gegründete Jugend­orchester den 1. offiziellen Auftritt.

Am Sonntag, dem 25.09.1994, ab 10.00 Uhr, bildet ein Früh­schoppenkonzert mit den befreundeten Musikvereinen Bellin­gen, Horressen, Holler und Daubach den Abschluß der F estver- anstaltung.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 24.09.1994, 16.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Nie­derahr

SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach

Seniorenfußball

Unsere 1. Mannschaft trägt am Sonntag, dem 25.09.1994, um 14.30 Uhr, ihr Meisterschaftsspiel beim Tabellenletzten Thal­hausen aus.

Hier muß auf jeden Fall doppelt gepunktet werden, will man den Anschluß an das obere Tabellendrittel nicht verlieren. Die 2. Mannschaft spielt am 25.09.1994, um 14.30 Uhr, in Horbach.

Jugendfußball

A-Jugend am 25.09.1994, um 10.30 Uhr, in Herschbach B-Jugend ain 24.09.1994, um 16.45 Uhr, in Engers C-Jugend am 24.09.1994, um 15.30 Uhr in Asbach D-Jugend am 24.09.1994, um 14.30 Uhr gegen Niederahr in Heiligenroth

Ruppach-Goldhausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold- hausen findet am

Montag, dem 26. September 1994, um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.

' Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 10.08.1994 und 05.09.1994

2. Beratung über die 2. Änderung des Flächennutzungspla­nes der Verbandsgemeinde Montabaur

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Vorkaufsrechts­satzung im Bereich des Bebauungsplanes »Ruppach Ost«

4. Beratung und Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan 1995

5. Beratung und Beschlußfassung über § 4 der Hauptsatzung

6. Beratung und Beschlußfassung über die Besetzung der Ausschüsse

7. Verschiedenes

8. Einwohnerfragestunde

Ruppach-Goldhausen, 19.09.1994

Sprenger, Ortsbürgermeister

Bericht über die konstituierende Sitzung

des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 10.08.1994

Am 10.08.1994 tagte erstmals der neugewählte Ortsgemeinde­rat von Ruppach-Goldhausen. Zu Beginn der Satzung ver­pflichtete Ortsbürgermeister Ferdinand die Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflich­ten als Mandatsträger. Insbesondere machte der Ortsbürger­meister auf die Schweige- und Treuepflicht sowie die Verpflich­tung zur Anzeige möglicher Sonderinteressen aufmerksam.

Der Ortsgemeinderat wählte anschließend die Ratsmitglieder Werner Blatt und Herbert Schnell zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften. Vertreter sind die Ratsmitglieder Reimund Schäfer und Margit Tank. Die Ratsmitglieder bestä­tigen künftig mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Sit­zungsprotokolle.

Für die Ernennung des Ortsbürgermeisters für die neue Wahl­zeit wurde in der Sitzung einstimmig das Ratsmitglied Ber- thold Solbach gewählt. Dieser ernannte Gerold Sprenger mit Wirkung vom 10.08.1994,zum Ortsbürgermeister für die Zeit der ab 12.06.1994 laufenden Wahlperiode.

Im Anschluß erfolgte die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeige­ordneten. Der Ortsgemeinderat wählte Günter Steudter mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zum Ersten Ortsbeigeordne­ten. Ortsbürgermeister Sprenger ernannte Günter Steudter zum Ehrenbeamten 1 und überreichte ihm die Ernennungsur­kunde. Die Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte. Zur Wahl des Zweiten Ortsbeigeordneten wurden Werner Kaiser und Klaus Wirth vorgeschlagen. Im ersten Wahlgang erhielten beide Bewerber i 7 Stimmen, 1 Ratsmitglied enthielt sich der ,Stimme. Im I zweiten Wahlgang bekam Werner Kaiser 8 Stimmen und j Klaus Wirth bekam 7 Stimmen, so daß Werner Kaiser zum j Zweiten Ortsbeigeordneten gewählt war. Die Ernennung, Ver- j

eidigung und Einführung in das Amt erfolgten in der Sitzung j des Rates vom 05.09.1994, da Werner Kaiser in der konstituie­renden Sitzung nicht anwesend war.

Zwischenabnahme der Kabelveriegearbeiten der Fa. SÜWEDA

Nachdem die Breitbandverkabelung unserer Gemeinde im Aufträge der Fa. SÜWEDA nun über zwei Jahre beendet ist, findet zur Zeit eine Zwischenabnahme der Arbeiten durch di,e Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.

Um zu gewährleisten, daß dabei keine Mängel (Risse in der Teerdecke, abgesunkenes Betonpflaster etc.) übersehen wer­den, bitte ich alle Anlieger um eine Überprüfung Ihres Bürger­steigs. Bitte teilen Sie mir gegebenenfalls die aufgetretenen Mängel mit (Telefon 02602/998080).

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister