Montabaur
Nr. 38/94
(5) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
§8
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 10.12.1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.04.1990, außer Kraft.
56412 Boden, den 16.09.94 (S.)
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablaufeines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrifben gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Boden, 16.09.1994
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Katholische Kirchengemeinde Heiligenroth
Am Freitag, dem 7. Oktober, beginnt um 16.45 Uhr, im Pfarr- heim ein Yoga-Kursus für Männer. Er wird von Frau A. M. Kremer (Daubach) geleitet und dauert 10 Abende.
40 Jahre Musikverein Heiligenroth e.V.
Der Musikverein Heiligenroth e.V. lädt ein zu seinem 40jähri- gen Vereinsjubiläum am 24725. September.
Aus Anlaß des Jubiläums wird am Samstag, dem 24.09.1994, 20.00 Uhr, in der Vogelsanghalle Heiligenroth ein Festkonzert veranstaltet, bei dem die musizierenden Vereine des Dorfes mitwirken werden. ■’ .
Ebenfalls bestreitet das seit Anfang 1993 gegründete Jugendorchester den 1. offiziellen Auftritt.
Am Sonntag, dem 25.09.1994, ab 10.00 Uhr, bildet ein Frühschoppenkonzert mit den befreundeten Musikvereinen Bellingen, Horressen, Holler und Daubach den Abschluß der F estver- anstaltung.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 24.09.1994, 16.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Niederahr
SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach
Seniorenfußball
Unsere 1. Mannschaft trägt am Sonntag, dem 25.09.1994, um 14.30 Uhr, ihr Meisterschaftsspiel beim Tabellenletzten Thalhausen aus.
Hier muß auf jeden Fall doppelt gepunktet werden, will man den Anschluß an das obere Tabellendrittel nicht verlieren. Die 2. Mannschaft spielt am 25.09.1994, um 14.30 Uhr, in Horbach.
Jugendfußball
A-Jugend am 25.09.1994, um 10.30 Uhr, in Herschbach B-Jugend ain 24.09.1994, um 16.45 Uhr, in Engers C-Jugend am 24.09.1994, um 15.30 Uhr in Asbach D-Jugend am 24.09.1994, um 14.30 Uhr gegen Niederahr in Heiligenroth
Ruppach-Goldhausen
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold- hausen findet am
Montag, dem 26. September 1994, um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.
' Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 10.08.1994 und 05.09.1994
2. Beratung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Vorkaufsrechtssatzung im Bereich des Bebauungsplanes »Ruppach Ost«
4. Beratung und Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan 1995
5. Beratung und Beschlußfassung über § 4 der Hauptsatzung
6. Beratung und Beschlußfassung über die Besetzung der Ausschüsse
7. Verschiedenes
8. Einwohnerfragestunde
Ruppach-Goldhausen, 19.09.1994
Sprenger, Ortsbürgermeister
Bericht über die konstituierende Sitzung
des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 10.08.1994
Am 10.08.1994 tagte erstmals der neugewählte Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen. Zu Beginn der Satzung verpflichtete Ortsbürgermeister Ferdinand die Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mandatsträger. Insbesondere machte der Ortsbürgermeister auf die Schweige- und Treuepflicht sowie die Verpflichtung zur Anzeige möglicher Sonderinteressen aufmerksam.
Der Ortsgemeinderat wählte anschließend die Ratsmitglieder Werner Blatt und Herbert Schnell zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften. Vertreter sind die Ratsmitglieder Reimund Schäfer und Margit Tank. Die Ratsmitglieder bestätigen künftig mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Sitzungsprotokolle.
Für die Ernennung des Ortsbürgermeisters für die neue Wahlzeit wurde in der Sitzung einstimmig das Ratsmitglied Ber- thold Solbach gewählt. Dieser ernannte Gerold Sprenger mit Wirkung vom 10.08.1994,zum Ortsbürgermeister für die Zeit der ab 12.06.1994 laufenden Wahlperiode.
Im Anschluß erfolgte die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten. Der Ortsgemeinderat wählte Günter Steudter mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zum Ersten Ortsbeigeordneten. Ortsbürgermeister Sprenger ernannte Günter Steudter zum Ehrenbeamten 1 und überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Die Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte. Zur Wahl des Zweiten Ortsbeigeordneten wurden Werner Kaiser und Klaus Wirth vorgeschlagen. Im ersten Wahlgang erhielten beide Bewerber i 7 Stimmen, 1 Ratsmitglied enthielt sich der ,Stimme. Im I zweiten Wahlgang bekam Werner Kaiser 8 Stimmen und j Klaus Wirth bekam 7 Stimmen, so daß Werner Kaiser zum j Zweiten Ortsbeigeordneten gewählt war. Die Ernennung, Ver- j
eidigung und Einführung in das Amt erfolgten in der Sitzung j des Rates vom 05.09.1994, da Werner Kaiser in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend war.
Zwischenabnahme der Kabelveriegearbeiten der Fa. SÜWEDA
Nachdem die Breitbandverkabelung unserer Gemeinde im Aufträge der Fa. SÜWEDA nun über zwei Jahre beendet ist, findet zur Zeit eine Zwischenabnahme der Arbeiten durch di,e Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.
Um zu gewährleisten, daß dabei keine Mängel (Risse in der Teerdecke, abgesunkenes Betonpflaster etc.) übersehen werden, bitte ich alle Anlieger um eine Überprüfung Ihres Bürgersteigs. Bitte teilen Sie mir gegebenenfalls die aufgetretenen Mängel mit (Telefon 02602/998080).
Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

