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Montabaur

' Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

56412 Daubach, 12.09.1994

Hahn, Ortsbürgermeister

WYW Zweigverein Daubach

Am kommenden Sonntag, dem 18.09.1994, wandert der WWV Daubach ab Welschneudorf (Waldspielplatz) durch den schö­nen Naturpark Nassau zur »Schönen Aussicht« oberhalb Kem­menau.

Es besteht noch die Möglichkeit, am dortigen Restaurant, Kaffee zu trinken. Anschließend wandern wir an der Kneipanlage Kemmenau vorbei zurück nach Welschneudorf. Die gesamte leichte Wanderstrecke beträgt ca. 12 km.

Wer allerdings nur die Hälfte der Strecke wandern möchte, kann ab Restaurant »Schöne Aussicht« mit dem Auto zurück­fahren. Wir werden dort einen Wagen deponieren.

Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an der Telefonzelle (Rotes-Kreuz- Haus) in Daubach oder um 14.15 Uhr am Waldspielplatz in W elschneudorf.

Wir fahren mit eigenen PKW's und freuen uns über viele mitwandernde Gäste. Mitfahrgelegenheit ist gegeben.

Dorfcafe Daubach

Am Sonntag, dem 18.09.1994, übernimmt der MGV»Frohsinn« Daubach wieder die Bewirtung im Daubacher Dorfcafe. Neben diversen Kuchen bieten wir auch echten Daubacher Quetsche- kuche an, welcher im Daubacher Backes gebacken wird. Wir freuen und auf Ihren Besuch.

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Die nächste Gesangprobe findet am Freitag, 16. September 1994, zur gewohnten Zeit im Vereinslokal in Daubach statt. Mit Blick auf das in Kürze anstehende Konzert bitten wir um vollzähliges Erscheinen.

Hinweis

Die darauffolgende Gesangprobe findet am Mittwoch, 21. Sep­tember 1994, um 20.00 Uhr, in Stahlhofen statt. Wir bitten, die geänderte Zeit zu beachten.

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Holler Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Dienstag, dem.20. September 1994, um 19.30 Uhr, in der Sport- und Kulturhalle Holler statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 22.07.1994

2. Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung

3. Erschließung des Neubaugebietes »An der Kehl« hier: Auftragsvergabe zur Erstellung einer Baustraße

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bauvoranfrage des Herrn Josef Groß jun., Lindenstraße 2, Holler, auf

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Nr. 37/94

Bebauung der Flurstücke 39 und 38 (Lindenstraße)

5. Beratung und Beschlußfassung über die Bauvoranfrage der Eheleute Werner und Verena Engers, Am Kissel 10, Holler, auf Bebauung der Parzellen 143 und 144/1 in Flur 3

6. Beratung und Beschlußfassung über den Kauf einer Kaf­feemaschine für die Halle sowie die Ergänzung von Porzel­lan

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes 56412 Hofier, 12.09.1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Bauausschusses

Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeindera­tes Holler findet am

Freitag, dem 16. September 1994, um 09.30 Uhr statt.

Treffpunkt: Kirmesplatz in Holler.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Abnahme eines Wirtschaftsweges

2. Verschiedenes 56412 Holler, 09.09.1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Holler als Ersatzperson (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Gemäß § 5 Abs. 3 KWG ist das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates von Bernhard Keller erloschen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Dommermuth wurde Petra Pfeil nach der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen in den Ortsgemeinderat einberufen. Holler, 13.09.1994

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin als Vorsitzende des Wahlausschusses

Betreuung unseres Grillplatzes

Die Betreuung unseres Grillplatzes hat Herr Otto Sanner, Siegstraße 1, übernommen. Anmeldungen nimmt Herr Sanner unter der Telefon-Nr. 4957 entgegen. Die Grifiplatzmiete be­trägt 50,- DM, die Kaution 200, DM.

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Telefonanschluß im Bürgermeisteramt

Ab sofort bin ich sowohl im Bürgermeisteramt als auch in meiner Wohnung unter dem Telefonanschluß »Gemeindever­waltung Holler 3508« zu erreichen. Ich bitte um entsprechende Beachtung.

' Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Katholisches Pfarramt St. Margaretha Holler/Untershausen

56412 Holler, Telefon 02602/3495

Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.00 bis 13.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.30 bis 13.00 Uhr

Häusliche Krankenpflege: Montag, 19.09., und Mittwoch, 21.09.1994, jeweils 19.00 Uhr, Pfarrheim Erstkommunionunterricht: Dienstag, 20.09.1994, 14.30 Uhr, Pfarrheim

Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 20.09.1994, 15.30 Uhr, Pfarr­heim

Meßdienergruppe mit Jens Metternich: Donnerstag, 22.09.94, 15.00 Uhr, Kirche

Meßdienergruppe mit Oliver Holzenthal: Donnerstag, 22.09.94, 16.00 Uhr, Kirche

Spielnachmittag: Der nächste Spielnachmittag für 10 bis 13jährige ist am Freitag, 23.09.1994, 15.00 bis 16.30 Uhr, im Pfarrheim.

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