Montabaur
' Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Daubach, 12.09.1994
Hahn, Ortsbürgermeister
WYW Zweigverein Daubach
Am kommenden Sonntag, dem 18.09.1994, wandert der WWV Daubach ab Welschneudorf (Waldspielplatz) durch den schönen Naturpark Nassau zur »Schönen Aussicht« oberhalb Kemmenau.
Es besteht noch die Möglichkeit, am dortigen Restaurant, Kaffee zu trinken. Anschließend wandern wir an der Kneipanlage Kemmenau vorbei zurück nach Welschneudorf. Die gesamte leichte Wanderstrecke beträgt ca. 12 km.
Wer allerdings nur die Hälfte der Strecke wandern möchte, kann ab Restaurant »Schöne Aussicht« mit dem Auto zurückfahren. Wir werden dort einen Wagen deponieren.
Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an der Telefonzelle (Rotes-Kreuz- Haus) in Daubach oder um 14.15 Uhr am Waldspielplatz in W elschneudorf.
Wir fahren mit eigenen PKW's und freuen uns über viele mitwandernde Gäste. Mitfahrgelegenheit ist gegeben.
Dorfcafe Daubach
Am Sonntag, dem 18.09.1994, übernimmt der MGV»Frohsinn« Daubach wieder die Bewirtung im Daubacher Dorfcafe. Neben diversen Kuchen bieten wir auch echten Daubacher Quetsche- kuche an, welcher im Daubacher Backes gebacken wird. Wir freuen und auf Ihren Besuch.
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Die nächste Gesangprobe findet am Freitag, 16. September 1994, zur gewohnten Zeit im Vereinslokal in Daubach statt. Mit Blick auf das in Kürze anstehende Konzert bitten wir um vollzähliges Erscheinen.
Hinweis
Die darauffolgende Gesangprobe findet am Mittwoch, 21. September 1994, um 20.00 Uhr, in Stahlhofen statt. Wir bitten, die geänderte Zeit zu beachten.
Holler
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Holler Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Dienstag, dem.20. September 1994, um 19.30 Uhr, in der Sport- und Kulturhalle Holler statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 22.07.1994
2. Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung
3. Erschließung des Neubaugebietes »An der Kehl« hier: Auftragsvergabe zur Erstellung einer Baustraße
4. Beratung und Beschlußfassung über die Bauvoranfrage des Herrn Josef Groß jun., Lindenstraße 2, Holler, auf
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Nr. 37/94
Bebauung der Flurstücke 39 und 38 (Lindenstraße)
5. Beratung und Beschlußfassung über die Bauvoranfrage der Eheleute Werner und Verena Engers, Am Kissel 10, Holler, auf Bebauung der Parzellen 143 und 144/1 in Flur 3
6. Beratung und Beschlußfassung über den Kauf einer Kaffeemaschine für die Halle sowie die Ergänzung von Porzellan
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes 56412 Hofier, 12.09.1994
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bauausschusses
Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeinderates Holler findet am
Freitag, dem 16. September 1994, um 09.30 Uhr statt.
Treffpunkt: Kirmesplatz in Holler.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Abnahme eines Wirtschaftsweges
2. Verschiedenes 56412 Holler, 09.09.1994
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Holler als Ersatzperson (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)
Gemäß § 5 Abs. 3 KWG ist das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates von Bernhard Keller erloschen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Dommermuth wurde Petra Pfeil nach der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen in den Ortsgemeinderat einberufen. Holler, 13.09.1994
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin als Vorsitzende des Wahlausschusses
Betreuung unseres Grillplatzes
Die Betreuung unseres Grillplatzes hat Herr Otto Sanner, Siegstraße 1, übernommen. Anmeldungen nimmt Herr Sanner unter der Telefon-Nr. 4957 entgegen. Die Grifiplatzmiete beträgt 50,- DM, die Kaution 200,— DM.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Telefonanschluß im Bürgermeisteramt
Ab sofort bin ich sowohl im Bürgermeisteramt als auch in meiner Wohnung unter dem Telefonanschluß »Gemeindeverwaltung Holler 3508« zu erreichen. Ich bitte um entsprechende Beachtung.
' Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Katholisches Pfarramt St. Margaretha Holler/Untershausen
56412 Holler, Telefon 02602/3495
Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.00 bis 13.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.30 bis 13.00 Uhr
Häusliche Krankenpflege: Montag, 19.09., und Mittwoch, 21.09.1994, jeweils 19.00 Uhr, Pfarrheim Erstkommunionunterricht: Dienstag, 20.09.1994, 14.30 Uhr, Pfarrheim
Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 20.09.1994, 15.30 Uhr, Pfarrheim
Meßdienergruppe mit Jens Metternich: Donnerstag, 22.09.94, 15.00 Uhr, Kirche
Meßdienergruppe mit Oliver Holzenthal: Donnerstag, 22.09.94, 16.00 Uhr, Kirche
Spielnachmittag: Der nächste Spielnachmittag für 10 bis 13jährige ist am Freitag, 23.09.1994, 15.00 bis 16.30 Uhr, im Pfarrheim.
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