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Montabaur

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Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Rechnungsprüfimgsausschusses Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Oberelbert findet am

Donnerstag, 22.09.94, um 16.00 Uhr, im Rathaus Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, im Sozial­raum, 3. Stock, Neubau, statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Wahl des Vorsitzenden

2. Prüfung der Jahresrechnung 1993 Oberelbert, 12.09.94

gez. Jung, Ortsbürgermeister

Oberelberter Möhnen

Wie schon angekündigt, findet unser Ausflug, eine Halbtages­fahrt, am Samstag, dem 08.10.1994, statt.

Unser Ziel: Bonn mit Besichtigung des Museums »Haus der Geschichte« und/oder Stadtbummel, Abschluß wird in einem Weinort an der Ahr sein.

Da noch Plätze frei sind, können auch Nichtmitglieder an der Fahrt teilnehmen.

Um organisieren zu können, ist eine Anmeldung mit 15, DM Anzahlung bei Monika, Telefon 582 oder Ulrike, Telefon 584, unbedingt sofort erforderlich.

Welschneudorf

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am

Mittwoch, dem 21. September 1994, um 19.30 Uhr im Rathaus statt.

> Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

2. Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung

3. Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

4. Wahl der Ausschüsse

5. Baumaßnahme Kindergarten

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Ak- kustikarbeiten

6. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ver­messungsarbeiten für das künftige Baugebiet »Bornplatz und Bornwiese«

7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Bodengutachtens für das zukünftige Baugebiet »Bornplatz und Bornwiese«

8. Beratung und Beschlußfassung über erhebliche über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, Kenntnisnahme von uner­heblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben

9. Verschiedenes

10. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes Welschneudorf, 12.09.1994

Heiden, Ortsbürgermeister

Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen am Ortseingang

Vor einigen Tagen wurden am Ortseingang zwei Trapezinseln in die Montabaurer Straße eingebaut, um den Rasern das Handwerk zu legen.

Viele Jahre hat die Gemeinde darum gekämpft, zahlreiche

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Nr. 37/94

Gespräche geführt, viele Instanzen eingeschaltet damit die Ortsgemeinde nach entsprechender Planung und Vertragsab­schluß in einer staatlichen Straße gegen den hinhaltenden Widerstand der Staatlichen Straßenverwaltung die Einrich­tung einer Geschwindigkeitsbremse installieren durfte.

Mein Dank für die Unterstützung hierfür gilt vielen, insbeson­dere aber Herrn I. Beigeordneten Reusch und Herrn Landrat Weinert.

Weitere Überlegungen wie z. B. Begrenzung auf 30 km/h, Beschriftung auf der Straße, zusätzliche Beschilderungen wurden abgelehnt.

In der Dorfmitte befindet sich ein gut einsehbarer Fußgänger­überweg mit entsprechenden Markierungen, Beschilderungen und Beleuchtungen.

Im Bereich des neuen Baugebietes »Bornplatz, Bornwiese« ist ein Kreisel projektiert, um u. a. den aus Richtung Bad Ems kommenden Rasern Einhalt zu gebieten. Diese umfangreichen Pläne, Berechnungen und Kostenermittlungen liegen den zu­ständigen staatlichen Stellen zur Genehmigung und Bezu­schussung vor.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß, daß er sich im innerörtlichen Bereich und insbesondere vor Fußgängerüberwegen angemes­sen zu verhalten hat.

Der Versuch von wenigen, das unverantwortliche Verhalten von einigen Rasern oder Untätigkeit dem Gemeinderat an­lasten zu wollen, ist nur zu belächeln.

Es ist sehr erfreulich, daß die betroffenen Anwohner diese verkehrsberuhigende Maßnahme sehr begrüßt haben.

Ich habe kein Verständnis für diejenigen, die nur Kritik üben, ohne andere umsetzbare Lösungen aufzuzeigen.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Kinder-und Jugendchor Welschneudorf

Die Proben des Kinder- und Jugendchores Welschneudorf finden ab sofort wieder freitags um 16.30 Uhr statt. Eine Bitte an alle Eltern mit darauf zu achten, daß sich die Jungen und Mädchen diesen Termin frei halten von anderen Verpflichtun­gen, wie z. B. Einladungen zu Kindergeburtstagen u. ä.

Der regelmäßige Besuch der Chorproben ist momentan um so wichtiger, weil für den nächsten Auftritt am 2. Oktober anläß­lich der Feierlichkeiten zum 25jährigen Chorleiterjubiläum von Herrn Ulrich Wallroth, Dirigent des MGV »Eintracht« Welschneudorf, geprobt wird.

GELBACHHÖHEN

Daubach

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Daubach vom 17. August 1994

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord­nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsge­meindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienst­stunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Ge­genstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Ausle­gung spätestens am Tage vor demBeginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hin­zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglich­keit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzuset­zen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmun­gen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

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