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Montabaur

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Nr. 36/94

Claudio Müller beantwortet Ihre fragen zu Fitness und Sctibnbelt

| Regine F. aus | | Bremen:

|Liebe Frau | I Müller, mit | 1 Schrecken habe p 1 Ich (37 Jahre) | I erste Fältchen | 1 besonders um |

II Kl die Augen ent- | deckt. Was kann | ich dagegen tun, | und gibt es et- % was, das weite- | ren Falten vor- | | beugt? I

Der aktuelle Tip für Fitness und Schönheit

Zeichen der Hautalterung mildern

Liebe Regine F., leider sind wir noch nicht so weit, daß wir die Zeit zurück­drehen können. Doch inzwischen kann man etwas für die Haut tun, also vorhan­dene Fältchen mildern und neuer Faltenbildung Vorbeugen.

Wir empfehlen Ihnen dafür PLANTU- BEX Age Active mit dem neuartigen Age- Repair-Complex, der

Fältchen glättet,

die Hautstruktur festigt und

der Haut eine lebendige Frische verleiht.

PLANTUBEX Age Active mit der 3fach- Wirkung mildert sichtbare Erscheinungen vorzeitiger Hautalterung und beugt ihr nachhaltig vor.

Die Augencreme beispielsweise läßt die Haut der Augenpartie wieder glatter erscheinen und die Augen strahlen. Das Straffungsgel von PLANTUBEX Age Active erfrischt und strafft müde Haut mit Soforteffekt.

Das Pflegesystem PLANTUBEX Age Active wird vervollständigt durch die Aufbaucreme, die Nachtcreme und das Repair Concentrat und bietet damit Ihrer Haut ein komplettes Repair-Paket für Tag und Nacht.

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Haben Sie Fragen zu Ihrer Fitness und Schönheit? Schreiben Sie uns, wir beraten Sie gerne. Merz Fit & Beauty Service - Postfach 11 13 53 60048 Frankfurt / Main

Nescafe Cappuccino und Nescafe presso presso:

Für die italienischen Momente im Leben

Und wann rufen Sie Angelo an?

Aber isch chaaabe garr kein Auto. Dieser mit treuherzigem Blick und in gebrochenem Deutsch gesprochene Satz aus dem beliebten Werbespot für Nescafe Cappuccino hat Angelo zu Deutschlands bekanntestem Werbestar gemacht. Millionen Fernsehzuschauern geht es wie seiner Partnerin im Werbefilm: Sie finden den charmanten Ita­liener einfach sympathisch.

Angelo-Fans haben jetzt die einmalige Gelegenheit, mit dem populären TV-Star zu telefonie­ren. Seine Rufnummer bis zum 27.11. 94 in Deutschland: (030) 19811. Gleichzeitig nehmen alle Anrufer an einem Gewinnspiel mit der Verlosung reizvoller Preise teil.

Wenn auch Sie Angelos Einla­dungUnd wann rufen Sie mich an? annehmen, brauchen Sie am Telefon lediglich die beiden ty­pisch italienischen löslichen Nes­cafe-Spezialitäten, Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen. Mit etwas Glück winkt Ihnen dann einer der drei Hauptgewinne:

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Tl

eine Woche Rom für zwei Perso­nen mit persönlicher Stadtfüh­rung durch Angelo, der Sie in Eu­ropas aufregendster Metropole italienischen Kaffeegenuß erle­

ben läßt. Außerdem werden unter allen Teilnehmern, die Angelo lei­der nicht live in Rom erleben kön­nen, 1000 handsignierte Angelo- Telefonkarten verlost.

Horror vor Mathe ? Das muß nicht sein!

Ich versteh Mathe nicht! - Ein Seufzer, der landauf, landab in zahlreichen Fa­milien zu hören ist. Ob in Hamburg oder Berlin, in Köln, Halle, München oder irgendeinem anderen Ort - Hunderttausende von Schü­lerinnen und Schülern ha­ben ihre Probleme mit die­semHorrorfach.

Und bei vielen ist eine schlechte Zensur in Mathe­matik der Grund für eine Ehrenrunde.

Das muß nicht sein! Hilfe geben zwei neuartige Ma­thematikbücher.

Sie -heißenVom Bruch zum Integral (Band I, Ma­thematische Grundlagen; Band II, Höhere Mathema­tik) und bieten als einzige Lehr-, Lern- und Nach­schlagewerke zu allen ih­ren insgesamt 746 Auf­gaben die kompletten Lö­sungswege.

Die Bücher mit robusten Einbänden sind in ver­ständlicher Sprache ge­schrieben.

Sie überzeugen durch eine wohldurchdachte Glie­derung und eignen sich zu Selbststudium und beglei­tenden Arbeiten zu Hause.

Zu beziehen beim Verlag Rolf Metzger & Söhne, Vo­gesenstraße 27, 63456 Ha­nau, zum Preis von jeweils DM 43,- plus DM 4,- Ver­sandkostenanteil per Post­karte oder per Telefon (0 61 81) 6 51 28 oder per Fax (0 61 81) 66 35 24.

Lieferung gegen Rech­nung.

Keuchhusten: Nachholimpfung dringend erforderlich

Jährlich erkranken etwa 100 000 Kinder an Keuchhusten. 1000 leiden unter schweren Komplikationen und circa 100 von ihnen, meist Säuglinge, sterben pro Jahr.

Bei Keuchhusten (Pertussis) handelt es sich keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit, sondern um eine schwere, hochansteckende Infektions­krankheit.

Typische Kennzeichen für Keuch­husten sind krampfartige Hustenan­fälle mit keuchendem Einatmen und stakkatoähnlichem Husten sowie das Erbrechen von zähem Schleim. Aber: Nicht immer verläuft der Keuchhusten typisch. Weitverbreitete Erscheinungs­bilder sind Atemstillstand ohne Vor­warnung oder chronischer Husten über Wochen.

Gefürchtet sind vor allem Kompli­kationen wie Krämpfe, Bronchitis oder Hirnhautentzündung, darüber hinaus auch Mittelohr- oder Lungenentzün­dung.

Medikamentös ist Keuchhusten kaum : .n den Griff zu bekommen. Die wirksamste Maßnahme gegen die Er­krankung ist auch heute noch die rechtzeitige und vollständige Impfung. Doch aufgrund von schweren Neben­wirkungen, die kontrovers diskutiert

wurden, verzichtete man von 1974 ab auf die Impfung gegen Keuchhusten. Seit 1991 jedoch empfiehlt die Ständi­ge Impfkommission beim Bundesge­sundheitsamt (STIKO) wieder generell die Keuchhustenimpfung und seit 1993 die Nachholimpfung für alle nicht ge­schützten Kinder. Denn jetzt gilt es, die in diesem Zeitraum entstandenen gro­ßen Impflücken zu schließen.

Bislang war die Keuchhusten­schutzimpfung nur mit Ganzkeim­impfstoffen möglich. Diese waren sehr wirksam, aber nicht sonderlich ver­träglich.

Seit Märe 1994 stehen nun neuent­wickelte azelluläre Einzelimpfstoffe (monovalente Vakzine) gegen Keuch­husten für Kinder ab dem 15. Lebens­monat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr für die Nachholimpfung zur Verfügung. Sie werden nicht mehr aus ganzen Keimen des Keuchhusten­erregers hergestellt, sondern nur aus bestimmten Bestandteilen. Sie sind ge­nauso wirksam, aber wesentlich besser verträglich.

Angesichts der Gefährlichkeit einer Keuchhusteninfektion sind Eltern des­halb gut beraten, ihren Arzt aufzusu­chen und ihre Kinder nachimpfen zu lassen.

Einführung der Pflegeversicherung in zwei Stufen

Mit dem Inkrafttreten des Pfiegever- kuliert und sind vom Lebensalter bei

sicherungs-Gesetzes wird die Absiche­rung des finanziellen Risikos zur Pfle­gebedürftigkeit ab dem 1. Januar 1995 für alle Bürger zur Pflicht. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Beitragspflicht, die Leistungen für ambulante Pflege werden ab 1. April 1995 und die Lei­stungen für stationäre Pflege ab dem 1. Juli 1996 gewährt.

Nach dem GrundsatzPflege- folgt Krankenversicherung müssen privat Krankenversicherte die Pflegeversiche­rung bei einem privaten Krankenversi­cherungsunternehmen abschließen, die gesetzlich Krankenversicherten erhal­ten den Versicherungsschutz in der so­zialen Pflegeversicherung. Wer aber freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert ist, z. B. als An­gestellter mit einem Einkommen ober­halb der Versicherungspflichtgrenze, kann sich von der Mitgliedschaft in der sozialen Pfiegeversicherung befreien lassen. Er muß dann eine private Pfle­ge-Pflichtversicherung abschließen. Der Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt aber weiterhin bestehen.

Die Beiträge zur privaten Pflege- Pflichtversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Versicherten. Sie werden vielmehr nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kal-

Eintritt in die Versicherung und vom Risiko, pflegebedürftig zu werden, ab­hängig. Der Höchstbeitrag zur priva­ten Pflegeversicherung ist vom Gesetz­geber begrenzt. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der sozia­len Pflegeversicherung; zur Zeit ist das ein Prozent der Beitragsbemessungs­grenze, die jährlich neu festgesetzt wird. Der Höchstbeitrag beträgt 1995. voraussichtlich 58,50 DM. Wie zur so­zialen Pflegeversicherung zahlt der Ar­beitgeber den halben Beitrag des Ver­sicherten zur privaten Pflegeversiche­rung. Privat versicherte Rentner erhalten einen Zuschuß zum Beitrag von der Rentenversicherung.

Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe II: schwer Pflegebedürftige, Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige).

Bei ambulanter Pflegebedürftigkeit können Kosten für häusliche Pflegehil­fe durch eine geeignete Pflegekraft in Höhe bis zu 750 DM / 1800 DM / und bis zu 2800 DM monatlich erstattet werden. Bei stationärer Pflegebedürf­tigkeit werden die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 2800 DM monat­lich ersetzt.