Montabaur
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Nr. 36/94
Claudio Müller beantwortet Ihre fragen zu Fitness und Sctibnbelt
| Regine F. aus | | Bremen:
| „Liebe Frau | I Müller, mit | 1 Schrecken habe p 1 Ich (37 Jahre) | I erste Fältchen | 1 besonders um |
II Kl die Augen ent- | deckt. Was kann | ich dagegen tun, | und gibt es et- % was, das weite- | ren Falten vor- | | beugt?“ I
Der aktuelle Tip für Fitness und Schönheit
Zeichen der Hautalterung mildern
„Liebe Regine F., leider sind wir noch nicht so weit, daß wir die Zeit zurückdrehen können. Doch inzwischen kann man etwas für die Haut tun, also vorhandene Fältchen mildern und neuer Faltenbildung Vorbeugen.
Wir empfehlen Ihnen dafür PLANTU- BEX Age Active mit dem neuartigen Age- Repair-Complex, der
• Fältchen glättet,
• die Hautstruktur festigt und
• der Haut eine lebendige Frische verleiht.
PLANTUBEX Age Active mit der 3fach- Wirkung mildert sichtbare Erscheinungen vorzeitiger Hautalterung und beugt ihr nachhaltig vor.
Die Augencreme beispielsweise läßt die Haut der Augenpartie wieder glatter erscheinen und die Augen strahlen. Das Straffungsgel von PLANTUBEX Age Active erfrischt und strafft müde Haut mit Soforteffekt.
Das Pflegesystem PLANTUBEX Age Active wird vervollständigt durch die Aufbaucreme, die Nachtcreme und das Repair Concentrat und bietet damit Ihrer Haut ein komplettes Repair-Paket für Tag und Nacht.
PLANTUBEX Age Active erhalten Sie in führenden Parfümerien, Drogerien und Drogerie-Fachabteilungen.“
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Haben Sie Fragen zu Ihrer Fitness und Schönheit? Schreiben Sie uns, wir beraten Sie gerne. Merz Fit & Beauty Service - Postfach 11 13 53 • 60048 Frankfurt / Main
Nescafe Cappuccino und Nescafe presso presso:
Für die italienischen Momente im Leben
Und wann rufen Sie Angelo an?
„Aber isch chaaabe garr kein Auto.“ Dieser mit treuherzigem Blick und in gebrochenem Deutsch gesprochene Satz aus dem beliebten Werbespot für Nescafe Cappuccino hat Angelo zu Deutschlands bekanntestem Werbestar gemacht. Millionen Fernsehzuschauern geht es wie seiner Partnerin im Werbefilm: Sie finden den charmanten Italiener einfach sympathisch.
Angelo-Fans haben jetzt die einmalige Gelegenheit, mit dem populären TV-Star zu telefonieren. Seine Rufnummer bis zum 27.11. 94 in Deutschland: (030) 19811. Gleichzeitig nehmen alle Anrufer an einem Gewinnspiel mit der Verlosung reizvoller Preise teil.
Wenn auch Sie Angelos Einladung „Und wann rufen Sie mich an?“ annehmen, brauchen Sie am Telefon lediglich die beiden typisch italienischen löslichen Nescafe-Spezialitäten, Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen. Mit etwas Glück winkt Ihnen dann einer der drei Hauptgewinne:
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Tl
eine Woche Rom für zwei Personen mit persönlicher Stadtführung durch Angelo, der Sie in Europas aufregendster Metropole italienischen Kaffeegenuß erle
ben läßt. Außerdem werden unter allen Teilnehmern, die Angelo leider nicht live in Rom erleben können, 1000 handsignierte Angelo- Telefonkarten verlost.
Horror vor Mathe ? Das muß nicht sein!
„Ich versteh’ Mathe nicht! “ - Ein Seufzer, der landauf, landab in zahlreichen Familien zu hören ist. Ob in Hamburg oder Berlin, in Köln, Halle, München oder irgendeinem anderen Ort - Hunderttausende von Schülerinnen und Schülern haben ihre Probleme mit diesem „Horrorfach“.
Und bei vielen ist eine schlechte Zensur in Mathematik der Grund für eine „Ehrenrunde“.
Das muß nicht sein! Hilfe geben zwei neuartige Mathematikbücher.
Sie -heißen „Vom Bruch zum Integral“ (Band I, Mathematische Grundlagen; Band II, Höhere Mathematik) und bieten als einzige Lehr-, Lern- und Nachschlagewerke zu allen ihren insgesamt 746 Aufgaben die kompletten Lösungswege.
Die Bücher mit robusten Einbänden sind in verständlicher Sprache geschrieben.
Sie überzeugen durch eine wohldurchdachte Gliederung und eignen sich zu Selbststudium und begleitenden Arbeiten zu Hause.
Zu beziehen beim Verlag Rolf Metzger & Söhne, Vogesenstraße 27, 63456 Hanau, zum Preis von jeweils DM 43,- plus DM 4,- Versandkostenanteil per Postkarte oder per Telefon (0 61 81) 6 51 28 oder per Fax (0 61 81) 66 35 24.
Lieferung gegen Rechnung.
Keuchhusten: Nachholimpfung dringend erforderlich
Jährlich erkranken etwa 100 000 Kinder an Keuchhusten. 1000 leiden unter schweren Komplikationen und circa 100 von ihnen, meist Säuglinge, sterben pro Jahr.
Bei Keuchhusten (Pertussis) handelt es sich keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit, sondern um eine schwere, hochansteckende Infektionskrankheit.
Typische Kennzeichen für Keuchhusten sind krampfartige Hustenanfälle mit keuchendem Einatmen und stakkatoähnlichem Husten sowie das Erbrechen von zähem Schleim. Aber: Nicht immer verläuft der Keuchhusten typisch. Weitverbreitete Erscheinungsbilder sind Atemstillstand ohne Vorwarnung oder chronischer Husten über Wochen.
Gefürchtet sind vor allem Komplikationen wie Krämpfe, Bronchitis oder Hirnhautentzündung, darüber hinaus auch Mittelohr- oder Lungenentzündung.
Medikamentös ist Keuchhusten kaum : .n den Griff zu bekommen. Die wirksamste Maßnahme gegen die Erkrankung ist auch heute noch die rechtzeitige und vollständige Impfung. Doch aufgrund von schweren Nebenwirkungen, die kontrovers diskutiert
wurden, verzichtete man von 1974 ab auf die Impfung gegen Keuchhusten. Seit 1991 jedoch empfiehlt die Ständige Impfkommission beim Bundesgesundheitsamt (STIKO) wieder generell die Keuchhustenimpfung und seit 1993 die Nachholimpfung für alle nicht geschützten Kinder. Denn jetzt gilt es, die in diesem Zeitraum entstandenen großen Impflücken zu schließen.
Bislang • war die Keuchhustenschutzimpfung nur mit Ganzkeimimpfstoffen möglich. Diese waren sehr wirksam, aber nicht sonderlich verträglich.
Seit Märe 1994 stehen nun neuentwickelte azelluläre Einzelimpfstoffe (monovalente Vakzine) gegen Keuchhusten für Kinder ab dem 15. Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr für die Nachholimpfung zur Verfügung. Sie werden nicht mehr aus ganzen Keimen des Keuchhustenerregers hergestellt, sondern nur aus bestimmten Bestandteilen. Sie sind genauso wirksam, aber wesentlich besser verträglich.
Angesichts der Gefährlichkeit einer Keuchhusteninfektion sind Eltern deshalb gut beraten, ihren Arzt aufzusuchen und ihre Kinder nachimpfen zu lassen.
Einführung der Pflegeversicherung in zwei Stufen
Mit dem Inkrafttreten des Pfiegever- kuliert und sind vom Lebensalter bei
sicherungs-Gesetzes wird die Absicherung des finanziellen Risikos zur Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 1995 für alle Bürger zur Pflicht. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Beitragspflicht, die Leistungen für ambulante Pflege werden ab 1. April 1995 und die Leistungen für stationäre Pflege ab dem 1. Juli 1996 gewährt.
Nach dem Grundsatz „Pflege- folgt Krankenversicherung“ müssen privat Krankenversicherte die Pflegeversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen, die gesetzlich Krankenversicherten erhalten den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung. Wer aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, z. B. als Angestellter mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, kann sich von der Mitgliedschaft in der sozialen Pfiegeversicherung befreien lassen. Er muß dann eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt aber weiterhin bestehen.
Die Beiträge zur privaten Pflege- Pflichtversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Versicherten. Sie werden vielmehr nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kal-
Eintritt in die Versicherung und vom Risiko, pflegebedürftig zu werden, abhängig. Der Höchstbeitrag zur privaten Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber begrenzt. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung; zur Zeit ist das ein Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgesetzt wird. Der Höchstbeitrag beträgt 1995. voraussichtlich 58,50 DM. Wie zur sozialen Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber den halben Beitrag des Versicherten zur privaten Pflegeversicherung. Privat versicherte Rentner erhalten einen Zuschuß zum Beitrag von der Rentenversicherung.
Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe II: schwer Pflegebedürftige, Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige).
Bei ambulanter Pflegebedürftigkeit können Kosten für häusliche Pflegehilfe durch eine geeignete Pflegekraft in Höhe bis zu 750 DM / 1800 DM / und bis zu 2800 DM monatlich erstattet werden. Bei stationärer Pflegebedürftigkeit werden die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 2800 DM monatlich ersetzt.

