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Montabaur

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Nr. 36/94

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am

Mittwoch, dem 14. September 1994, um 19.30 Uhr im Raum neben dem Rathaus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Forstwirtschafts- plan für das Jahr 1995

2. Beratung und Beschlußfassung über Einzelfragen im Zu­sammenhang mit dem Ausbau der Mittelstraße

3. Beratung und Beschlußfassung über Einzelfragen im Zu­sammenhang mit dem Ausbau der Grabenstraße

4. Beratung und Beschlußfassung über Einzelfragen im Zu­sammenhang mit dem Hallenanbau und dem Kindergar­tenanbau

5. Verschiedenes

6. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes Görgeshausen, 06.09.1994

Burkard, Ortsbürgermeister

SV Grün-Weiß Görgeshausen

F-Jugend

Freitag, den 09.09.1994, 17.30 Uhr

Niederelbert I gegen JSG Görgeshausen

Sonntag, den 11.09.1994, 14.30 Uhr

SV Grün-Weiß Görgeshausen gegen ESV Siershahn e.V.

TTC Grün-Weiß Görgeshausen

Auf zum Familien-Wandertag des TTC Grün-Weiß Görgeshau­sen bei Spiel, Spaß und Spannung.

Den Siegern winken tolle Sachpreise.

Wann: 2. Oktober 1994

Start u. Ziel: Sportlerheim des SV Görgeshausen Start von 10.00 bis 16.00 Uhr

Ab 18.00 Uhr Siegerehrung. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Nachmittags: KaffeeundKuchen. Also, am 2. Oktober zum TTC.

Großholbach

Kath. Pfarramt Großholbach

Hallo, Senioren aus Groß- und Kleinholbach!

Am Mittwoch, dem 21.09.1994, findet ein Ausflug (Halbtags­fahrt) nach Braunfels statt.

Abfahrt: Grh 13.00 Uhr - Klh 13.05 Uhr.

Wir bitten um Anmeldung bei Elly Tel. 3315-Waltraud» 4154.

Fanfarenzug Husaren Rot Weiß Großholbach

Für unsere 35-Jahrfeier (10. und 11. September) bitten wir die Dorfbevölkerung und besonders unsere Mitglieder um Ku­chenspenden für Sonntag, den 11. September.

Anmeldungen bitte bei Renate Maier, Tel. 2467.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 10.09.1994 um 17.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Heilberscheid. Spielkleidung blau.

SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach

Seniorenfußball

Sonntag, den 11.09.94, um 14.30 Uhr, trägt unsere 1. Mann­schaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die SG Horressen/Elgen­dorf II aus. Spielort ist der Rasensportplatz in Großholbach. Nach dem sehr guten Saisonstart hoffen wir auch in Großhol­bach auf die Unterstützung unserer Zuschauer.

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, 11.09.94, um 10.30 Uhr gegen Oberbieber in Heiligenroth;

B-Jugend: Samstag, 10.09.94, um 16.00 Uhr gegen Horressen in Horressen;

C-Jugend: Samstag, 10.09.94, um 15.30 Uhr gegen Irlich in Girod

D-Jugend: Samstag, 10.09.94, um 14.30 Uhr gegen Eisbach­tal I in Nentershausen

10.09.94: Eisbachtal I - JSG Ahrbach (D-Jgd.) 14.30 Uhr in Heilberscheid; JSG Ahrbach - Irlich (C-Jgd.) 15.30 Uhr in Girod; Horressen - JSG Ahrbach (B-Jgd.) 16.00 Uhr in Horres­sen.

11.09.94: JSG Ahrbach - Oberbieber (A-Jgd.) 10.30 Uhr in Heiligenroth; SG Heiligenroth/Ahrbach/Großh. I - SG Horres­sen/Elgendorf II 14.30 Uhr in Großholbach.

Heilberscheid

Verlegung der Dienststunde

Die Dienststunde vom Montag, dem 12.09.1994wird aufDiens- tag, den 13.09.1994 von 19.00 auf 20.00 Uhr verlegt.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Alte Herren Heilberscheid

Ausflug vom 16.09. bis 18.09.1994 nach Rimbach

Die Abfahrt zu unserem Ausflug erfolgt am 16.09.1994 um 05.30 Uhr vom Dorfgemeinschaftshaus.

Die »Nomborner« steigen gegen 05.35 Uhr zu und zwar beim Backes.

Für die Pragfahrt wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Bitte überprüft nochmals eure Ausweise.

Näheres über den Ablauf des Ausfluges erfahrt ihr auf der Hinreise.

Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Nentershausen vom 10.08.1994

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord­nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsge­meindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienst­stunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Ge­genstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Ausle­gung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hin­zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglich­keit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzuset­zen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmun­gen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafel am Bürgermeisteramt (Turnhalle) bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungs­form nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren