Montabaur
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Nr. 36/94
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am
Mittwoch, dem 14. September 1994, um 19.30 Uhr im Raum neben dem Rathaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Forstwirtschafts- plan für das Jahr 1995
2. Beratung und Beschlußfassung über Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Mittelstraße
3. Beratung und Beschlußfassung über Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Grabenstraße
4. Beratung und Beschlußfassung über Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Hallenanbau und dem Kindergartenanbau
5. Verschiedenes
6. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes Görgeshausen, 06.09.1994
Burkard, Ortsbürgermeister
SV Grün-Weiß Görgeshausen
F-Jugend
Freitag, den 09.09.1994, 17.30 Uhr
Niederelbert I gegen JSG Görgeshausen
Sonntag, den 11.09.1994, 14.30 Uhr
SV Grün-Weiß Görgeshausen gegen ESV Siershahn e.V.
TTC Grün-Weiß Görgeshausen
Auf zum Familien-Wandertag des TTC Grün-Weiß Görgeshausen bei Spiel, Spaß und Spannung.
Den Siegern winken tolle Sachpreise.
Wann: 2. Oktober 1994
Start u. Ziel: Sportlerheim des SV Görgeshausen Start von 10.00 bis 16.00 Uhr
Ab 18.00 Uhr Siegerehrung. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Nachmittags: KaffeeundKuchen. Also, am 2. Oktober zum TTC.
Großholbach
Kath. Pfarramt Großholbach
Hallo, Senioren aus Groß- und Kleinholbach!
Am Mittwoch, dem 21.09.1994, findet ein Ausflug (Halbtagsfahrt) nach Braunfels statt.
Abfahrt: Grh 13.00 Uhr - Klh 13.05 Uhr.
Wir bitten um Anmeldung bei Elly Tel. 3315-Waltraud» 4154.
Fanfarenzug Husaren Rot Weiß Großholbach
Für unsere 35-Jahrfeier (10. und 11. September) bitten wir die Dorfbevölkerung und besonders unsere Mitglieder um Kuchenspenden für Sonntag, den 11. September.
Anmeldungen bitte bei Renate Maier, Tel. 2467.
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, dem 10.09.1994 um 17.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Heilberscheid. Spielkleidung blau.
SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach
Seniorenfußball
Sonntag, den 11.09.94, um 14.30 Uhr, trägt unsere 1. Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die SG Horressen/Elgendorf II aus. Spielort ist der Rasensportplatz in Großholbach. Nach dem sehr guten Saisonstart hoffen wir auch in Großholbach auf die Unterstützung unserer Zuschauer.
Jugendfußball
A-Jugend: Sonntag, 11.09.94, um 10.30 Uhr gegen Oberbieber in Heiligenroth;
B-Jugend: Samstag, 10.09.94, um 16.00 Uhr gegen Horressen in Horressen;
C-Jugend: Samstag, 10.09.94, um 15.30 Uhr gegen Irlich in Girod
D-Jugend: Samstag, 10.09.94, um 14.30 Uhr gegen Eisbachtal I in Nentershausen
10.09.94: Eisbachtal I - JSG Ahrbach (D-Jgd.) 14.30 Uhr in Heilberscheid; JSG Ahrbach - Irlich (C-Jgd.) 15.30 Uhr in Girod; Horressen - JSG Ahrbach (B-Jgd.) 16.00 Uhr in Horressen.
11.09.94: JSG Ahrbach - Oberbieber (A-Jgd.) 10.30 Uhr in Heiligenroth; SG Heiligenroth/Ahrbach/Großh. I - SG Horressen/Elgendorf II 14.30 Uhr in Großholbach.
Heilberscheid
Verlegung der Dienststunde
Die Dienststunde vom Montag, dem 12.09.1994wird aufDiens- tag, den 13.09.1994 von 19.00 auf 20.00 Uhr verlegt.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Alte Herren Heilberscheid
Ausflug vom 16.09. bis 18.09.1994 nach Rimbach
Die Abfahrt zu unserem Ausflug erfolgt am 16.09.1994 um 05.30 Uhr vom Dorfgemeinschaftshaus.
Die »Nomborner« steigen gegen 05.35 Uhr zu und zwar beim Backes.
Für die Pragfahrt wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Bitte überprüft nochmals eure Ausweise.
Näheres über den Ablauf des Ausfluges erfahrt ihr auf der Hinreise.
Nentershausen
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Nentershausen vom 10.08.1994
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafel am Bürgermeisteramt (Turnhalle) bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren

