Montabaur
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stenstufe B des Landesreisekostengesetzes. 2.
(6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegoltenen Sitzungen jährlich das zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssitzungen nicht übersteigen.
Nr. 36/94
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
i
§7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderats erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20 DM.
(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderats oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend.
§8
Aufwandsentschädigung des Ortsbeigeordneten
(1) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschädigung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
(2) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, dem ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 v. H. der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung.
(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung zuzüglich F ahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.
(4) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teilnehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
(5) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
(6) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
§9
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 13.10.1989 außer Kraft.
56412 Heiligenroth, den 29.08.94 (S.)
Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Freizeitausschusses
Die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Freizeitausschusses des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am
Dienstag, dem 20. September 1994, um 18.00 Uhr, im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ausschußmitglieder
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Information über den Sachstand des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Schlatweg«
2. Information über den Sachstand der Hochwasserschäden
3. Abnahme des Wegeausbaues
4. Vorbereitung der Aktion »Saubere Landschaft« am 4. Oktober 1994
5. Verschiedenes Heiligenroth, 06.09.94
i. V. gez. Herbst, I. Ortsbeigeordneter
Ortsgemeinderatssitzung vom 09.08.1994 - Nachtrag
Aufgrund eines Versehens wurde der DB-Neubaustreckenaus- schuß nicht vollständig abgedruckt.
Die Besetzung lautet wie folgt:
Mitglied Markus Krebs Regina Schughart Ernst Knopp Joachim Neuroth Siegfried Herbst Horst Schönberg Axel Schmidt
Vertreter Eberhard Nink Thilo Marx Rudi Maier Alwin Fluck Klaus Kaiser Thorsten Schlemmer Karl-Heinz Scherer
Katholische Kirchengemeinde Heiligenroth
Die Kirchengemeinde plant für Samstag, den 8. Oktober, eine Radtour für Kinder ab 10 Jahre. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an der Vogelsanghalle. Die Route führt durchs Gelbachtal zur Bruchhäusermühle, von dort über Gackenbach zur Grillhütte in Wirzenborn, wo eine Grillparty stattfindet. Die Radtour geht fast ausschließlich über Wald- und Wiesenwege. Interessenten mögen sich bei Herrn Rudi Ortseifen, Moselstraße 10 (Telefon 18315) anmelden.
FWG Freie Wählergruppe Herbst
Informationen zur Fahrt der FWG-Herbst zur Schnellbahnstrecke Hannover - Würzburg am 14.09.1994
Hiermit wird allen angemeldeten Teilnehmern folgendes Programm mitgeteilt:
Am 14. September 1994 (Mittwoch) ist die Abfahrt mit einem Bus um 06.30 Uhr vom Kindergarten. Abfahrt (Zug) Koblenz, Hauptbahnhof 07.45 Uhr; Ankunft Fulda 10.15 Uhr. Dort Weiterfahrt mit einem Bus zur Besichtigung der Strecke. Abfahrt von Fulda 15.45 Uhr; Ankunft in Koblenz (Hauptbahnhof) 18.10 Uhr; Ankunft in Heiligenroth 19.00 Uhr.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 10.09.1994, 16.00 Uhr, AH Grenzhausen - AH Heiligenroth, Abfahrt: 15.15 Uhr ab Vereinslokal.
SV Heiligenroth
Abteilung Tischtennis
Damen 2. Kreisklasse -Herschbach/Rückeroth, Heiligenroth, 17.09.1994, 14.30 Uhr;
Herren 1., 1. Kreisklasse — Augst, Neuhäusel, 13.09.1994, 20.00 Uhr;

