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Montabaur

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stenstufe B des Landesreisekostengesetzes. 2.

(6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzun­gen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegoltenen Sitzungen jährlich das zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssitzungen nicht übersteigen.

Nr. 36/94

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

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§7

Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderats erhal­ten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20 DM.

(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Orts­gemeinderats oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädi­gung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend.

§8

Aufwandsentschädigung des Ortsbeigeordneten

(1) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädi­gung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermei­sters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Orts­bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschä­digung nach Satz 2, mindestens 19,60 DM. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.

(2) Der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, dem ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhält eine monatliche Auf­wandsentschädigung in Höhe von 20 v. H. der dem Ortsbürger­meister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung.

(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen Aufwands­entschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Aus­schüsse und den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ratsmitglieder festgesetzte Aufwands­entschädigung zuzüglich F ahrtkostenerstattung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.

(4) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderats sind, jedoch in Vertretung des Orts­bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderats teil­nehmen, und denen keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 19,60 DM. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(5) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Ent­richtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz mög­lich ist, wird der Pauschsteuersatz von der Ortsgemeinde getragen. Der Pauschsteuerbetrag wird auf die Aufwandsent­schädigung nicht angerechnet.

(6) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

§9

Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 13.10.1989 außer Kraft.

56412 Heiligenroth, den 29.08.94 (S.)

Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Freizeitausschusses

Die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Freizeitausschus­ses des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am

Dienstag, dem 20. September 1994, um 18.00 Uhr, im Gemeindezentrum statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ausschußmitglieder

2. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Information über den Sachstand des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Schlatweg«

2. Information über den Sachstand der Hochwasserschäden

3. Abnahme des Wegeausbaues

4. Vorbereitung der Aktion »Saubere Landschaft« am 4. Okto­ber 1994

5. Verschiedenes Heiligenroth, 06.09.94

i. V. gez. Herbst, I. Ortsbeigeordneter

Ortsgemeinderatssitzung vom 09.08.1994 - Nachtrag

Aufgrund eines Versehens wurde der DB-Neubaustreckenaus- schuß nicht vollständig abgedruckt.

Die Besetzung lautet wie folgt:

Mitglied Markus Krebs Regina Schughart Ernst Knopp Joachim Neuroth Siegfried Herbst Horst Schönberg Axel Schmidt

Vertreter Eberhard Nink Thilo Marx Rudi Maier Alwin Fluck Klaus Kaiser Thorsten Schlemmer Karl-Heinz Scherer

Katholische Kirchengemeinde Heiligenroth

Die Kirchengemeinde plant für Samstag, den 8. Oktober, eine Radtour für Kinder ab 10 Jahre. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an der Vogelsanghalle. Die Route führt durchs Gelbachtal zur Bruchhäusermühle, von dort über Gackenbach zur Grillhütte in Wirzenborn, wo eine Grillparty stattfindet. Die Radtour geht fast ausschließlich über Wald- und Wiesenwege. Interessenten mögen sich bei Herrn Rudi Ortseifen, Moselstra­ße 10 (Telefon 18315) anmelden.

FWG Freie Wählergruppe Herbst

Informationen zur Fahrt der FWG-Herbst zur Schnellbahnstrecke Hannover - Würzburg am 14.09.1994

Hiermit wird allen angemeldeten Teilnehmern folgendes Pro­gramm mitgeteilt:

Am 14. September 1994 (Mittwoch) ist die Abfahrt mit einem Bus um 06.30 Uhr vom Kindergarten. Abfahrt (Zug) Koblenz, Hauptbahnhof 07.45 Uhr; Ankunft Fulda 10.15 Uhr. Dort Weiterfahrt mit einem Bus zur Besichtigung der Strecke. Abfahrt von Fulda 15.45 Uhr; Ankunft in Koblenz (Hauptbahn­hof) 18.10 Uhr; Ankunft in Heiligenroth 19.00 Uhr.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 10.09.1994, 16.00 Uhr, AH Grenzhausen - AH Hei­ligenroth, Abfahrt: 15.15 Uhr ab Vereinslokal.

SV Heiligenroth

Abteilung Tischtennis

Damen 2. Kreisklasse -Herschbach/Rückeroth, Heiligenroth, 17.09.1994, 14.30 Uhr;

Herren 1., 1. Kreisklasse Augst, Neuhäusel, 13.09.1994, 20.00 Uhr;