Montabaur ___ _[_
5. Beschlußfassung der Geschäftsordnung
6. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1993
7. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1994 bis 1998
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung ,
1. Bauvoranfrage
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Personalangelegenheit
4. Verschiedenes Großholbach, 16.08.94
gez. Röther, Ortsbürgermeister
SGH/A/G
Termine
20.08.1994, 16.00 Uhr: SG H/A/GII - Willmerod in Heiligen- roth
21.08.1994, 14.30 Uhr: SV Sessenhausen - SG H/A/G I in Sessenhausen
28.08.1994,12.30 Uhr: SG H/A/G II - SVHoller in Heiligenroth 14.30 Uhr: SG H/A/G I - SV Helferskirchen in Heiligenroth Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen!
Heilberscheid
Kirmes in Heilberscheid
Am kommenden Wochenende vom 20.08. bis 22.08.94, feiern wir unsere »Berscheder Kirmes«. Diese dörfliche Tradition sollten wir zum Anlaß nehmen, um ein paar frohe Stunden im Kreise der Dorfgemeinschaft zu verbringen. Den zahlreichen Jugendlichen, die sich in diesem Jahr für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes einsetzen, sei hiermit recht herzlich gedankt.
Alle Heilberscheider, ihre Freunde und Bekannte heiße ich herzlich willkommen und wünsche für die Kirmestage Freude und Geselligkeit.
Die Gaststätte und die Schausteller freuen sich auf Ihren Besuch. Die Ortsgemeinde lädt - wie schon in den letzten Jahren - alle Heilberscheider Kinder am Kirmesmontag von 13.30 bis 14.00 Uhr zur kostenlosen Karussellfährt ein.
Alle Bürgerinnen und Bürger möchte ich bitten, an den Kirmestagen ihre Häuser mit Fahnen zu schmücken.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Sperrung eines Teilstückes der Buchenstraße während der Kirmestage
Anläßlich der Kirmes wird vom 18.08. bis zum 23.08.1994 ein Teilstück der Buchenstraße zwischen der Einmündung in die Kreisstraße und der Einmündung »Im Baumfeld« für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Anlieger und die Verkehrsteilnehmer, sich auf diese Situation einzustellen.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt
Nentershausen
Gemeindeverwaltung Nentershausen Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan »Lahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 3. August 1994 für einen Teilbereich unanfechtbar geworden. Dieser Teilbereich betrifft die Ordn. Nrn. 1.2 tlw. (Fist. 3748/3), 5, 6, 8, *10, 12, 14, 15, 19, 23, 24 und 25. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der
Nr. 33/94
neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wir bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß »71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 08.08.1994 Der Vorsitzende
des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
TTC Nentershausen
Das Training für die neue Saison 94/95 hat begonnen und findet jeweils dienstags ab 18.00 Uhr und donnerstags ab 18.30 Uhr statt.
An beiden Trainingstagen sind ab 20.00 Uhr alle Hobbyspieler recht herzlich willkommen.
Um vollzähliges Erscheinen aller Spieler wird gebeten, zwecks Klärung der Anschaffung von neuen Trainingsanzügen. Vorschau:, Am Freitag, dem 26.08.94, um 19.00 Uhr, findet eine Grillfeier für alle Spieler, mit Ehefrauen bei Rainer Frink im Garten statt.
Anmeldung bitte im Training bei den jeweiligen Mannschaftsführern.
Jazztanz
Es wird beabsichtigt, in Niedererbach eine Jazztanzgruppe zu gründen. Alle Jungen und Mädchen ab 9 Jahren, die'Spaß am Tanzen haben, können mitmachen. Wir beginnen voraussichtlich im September oder Oktober.
Interessenten können sich bei Elke Schuy, Telefon 06485/8561, informieren und anmelden.
Niedererbach
Niedererbacher Kalender 1995
Auch für das kommende Jahr wird die Freie Wählergruppe Niedererbach einen historischen Kalender anbieten. Im Rahmen der Vorbereitungen bitten wir hiermit wieder alle Bürger, uns mit alten Fotos zu unterstützen. Wer im Besitz alter Fotos ist, und diese der Freien Wählergruppe Niedererbach leihweise zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an Marion Deimling, Telefon 06485/1239 oder an Elke Schuy, Telefon 06485/8561.
Kinder- und Mädchentumen
Das Kinder- und Mädchenturnen beginnt nach den Sommerferien am Dienstag, dem 06.09.94.
Wer noch gerne mitmachen möchte, kann sich bei Rita Rosenbauer, Telefon 06485/8615, melden.
Jazztanz
Es wird beabsichtigt, in Niedererbach eine Jazztanzgruppe zu gründen. Alle Jungen und Mädchen ab 9 Jahren, die Spaß am Tanzen haben, können mitmachen. Wir beginnen voraussichtlich im September oder Oktober.
Interessenten können sich bei Elke Schuy, Telefon 06485/8561, informieren und anmelden.
Verschönerungsverein 1936 e.V. Niedererbach
Der Verschönerungsverein veranstaltet amSamstag, 20. Au-
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