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Montabaur

Nr. 30/94

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Ruppach-Goldhausen

Einheimische Bauplatz-Interessenten bitte melden

Das Neubaugebiet »Flurzaun - In den Appelstücker« wird bekanntlich in zwei Abschnitten erschlossen, wobei im ersten (südlichen) Teil ca. 40 Bauplätze liegen. Hiervon werden etwa 16 bis 17 Plätze auf die Gemeinde entfallen, der Rest auf private Grundstückseigentümer undBauwillige. Der alte Orts­gemeinderat hat sich daher in seiner letzten Sitzung am 29.06.1994 mit den bei der Gemeinde vorliegenden Kaufanträ­gen beschäftigt und über die Vergabe-Bedingungen beraten. Sechs Anträgen (mit 3jähriger Bebauungsverpflichtung ab Umschreibung im Grundbuch) konnte zugestimmt werden, drei weitere von auswärtigen Antragstellern mußten abge­lehnt werden. Da es sich aufgrund der gegebenen Grundstücks­situation um Ruppach-Goldhausen herum bei dem Baugebiet »Flurzaun - In den Appelstücker« für längere Zeit um das letzte größere zusammenhängende Neubaugebiet handeln dürfte, sahen sich die Ratsmitglieder zu dieser Einschränkung ge­zwungen, weil sonst die Gemeindeplätze in kürzester Zeit weg wären.

Um jedoch einen Überblick zu erhalten, wieviele Einwohner von Ruppach-Goldhausen, auch ehemalige, sowie sonstige Personen mit engerem Bezug zur Gemeinde in den nächsten Jahren einen Bauplatz von der Gemeinde zu kaufen wünschen (ebenfalls mit dann 3jähriger Bebauungsverpflichtung!), wer­den diese gebeten, sich bereits jetzt bei der Ortsgemeinde zu melden.

In der genannten Ratssitzung wurden auch die Straßennamen für den ersten Erschließungsabschnitt vergeben, da diese be­reits für das Umlegungsverfahren benötigt werden. Damit die alten Flurbezeichnungen nicht untergehen und man anhand der Anschrift bereits die ungefähre Lage des Grundstückes weiß, sollen diese lauten: »Auf dem Flurzaun«, »Im Wassergra­ben« und »Am Rupberg«.

Verloren - Gefunden

Im Gemeindebereich wurde bereits vor einiger Zeit eine Kin- derbrille gefunden und jetzt abgegeben. Die Fundsache kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Sprech­stunden im Bürgermeisteramt abgeholt werden.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Jugendfußball

Das Training der neuformierten E-Jugend beginnt am Mitt­woch, dem 03.08.1994, um 17.30 Uhr, auf dem Rasensportplatz in Girod.

Spielberechtigt sind alle Kinder, die zwischen dem 01.08.1984 bis 31.07.1986 geboren sind. Es sind auch Mädchen, Neuein­steiger und besonders auch ausländische Kinder recht herzlich eingeladen.

AUGST

»Wer hilft mit beim DRK«

Mit über 25jähriger Tradition sind wir jung und dynamisch geblieben. Ausgebildete ehrenamtliche Helfer und Helferin­nen betreuen die verschiedensten Veranstaltungen in unseren Gemeinden und sind immer ein Helfer in Notfällen. Mit den Jahren sind immer neue Aufgaben hinzugekommen. Wir brau­chen Leute, die Spaß an der Rotkreuzidee haben und in unserem Team mitmachen wollen.

Gruppenabende sind alle 14 Tage, montags, in der Augsthalle. Der nächste Gruppenabend ist am 01.08.1994. Info auch unter Tel. 02620/2254.

Eitelborn

Kirchenchor Cäcilia Eitelbom

Der Kirchenchor gestaltet das Dankamt anläßlich der golde­nen Hochzeit des Ehepaares Brandt am Samstag, dem 30.07.1994, mit.

Wir treffen uns vor der Kirche um 10.15 Uhr zum,Ansingen!

Die erste Chorprobe nach der Sommerpause findet am Diens­tag, 02.08.1994, um 20.15 Uhr, im Probenraum statt. Wir bitten mit Blick auf die bevorstehenden öffentlichen Auftritte um vollzähliges und pünktliches Erscheinen!

MGV Eitelbom 1866

Am kommenden Samstag, dem 30. Juli 1994, singen wir um 18.00 Uhr, im Dankamt anläßlich der Silberhochzeit der Ehe­leute Ilse und Berthold Nuss, in der Pfarrkirche zu Eitelborn. Zum Ansingen treffen sich die Sänger des MGV 1866 am Samstag um 17.00 Uhr im Vereinslokal »Nassauer Hof«. Bitte vormerken!

Donnerstag, den 4. August 1994: Erste Chorprobe nach der' Sommerpause.

Jugendfußball

Das erste Training der E-Jugend der JSG Augst für die Saison 1994/95 findet am Montag, 01.08.1994, um 17.30 Uhr, auf dem Nörrberg in Eitelborn statt. Alle Spieler und auch Neueinstei­ger, zwischen dem 01.08.84 und 31.07.86 geboren, würden die Trainer gerne begrüßen.

Turnverein »Jahn« 1892 e.V. Eitelbom

Am Donnerstag, dem 4. August, finden im Augst-Stadion ab 18.00 Uhr die Vereinsmeisterschaften der Leichtathleten statt. Im Anschluß an die Wettkämpfe wird in fröhlicher Runde Sieg oder Plazierung gefeiert.

Kadenbach

Männergesangverein Lyra Kadenbach und Kirchenchor St* Josef

Die erste Chorprobe nach den Sommerferien findet am Freitag, dem 5. August 1994, zur gewohnten Zeit, in der Gaststätte »Zur Augst« statt.

Alte Herren Kadenbach

Am Mittwoch, dem 3. August 1994, findet unser erstes Trai­ning nach der Sommerpause statt. Beginn: 19.00 Uhr.

Neuhäusel

Lämaschutzverordnung

Aus den verschiedensten Anlässen der letzten Wochen bin ich gehalten nochmals nachdrücklich auf die ein­schlägigen Bestimmungen der Lärmschutzverordnung (Auszug) hinzuweisen.

Schutz der Nachtruhe

Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum Schutz der Nachtruhe verboten von 22.00 bis 07.00 Uhr Anla­gen aller Art so zu betreiben, daß dadurch die Nachtruhe anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch in der Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.

, Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Ver­brennungsmotor, dürfen nur werktags von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. Dies gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmem Elektromotor betrieben werden.

Die Bestimmungen gelten sinngemäß für alle anderen im Hof und Garten benutzten motorbetriebenen Maschinen und Gerä­te.

Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten

Tonwiedergabegeräte aller Art, insbesondere Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Musikboxen dürfen nur in solcher Laut­stärke benutzt und Musikinstrumente dürfen nur so gespielt werden, daß unbeteiligte Personen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden.

Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr ist die Benutzung von Tonwiedergabegeräten oder Musikinstrumen­ten nur zulässig, wenn sichergestellt ist, daß unbeteiligte Personen nicht gestört werden.

Halten von Tieren

Tiere sind so zu halten, daß niemand durch den von ihnen