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Montabaur

Nr. 25/94

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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat Niederelbert am 24.02.1994 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Im Hardtfeld« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 00.06.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit.dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-. und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichnetenVermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfol­gend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

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AUSGLEICHS­

FLÄCHE

/ BEBAUUNGS- / PlÄNENTWURF

56412 Niederelbert, 17. Juni 1994

Bode, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.05.1994

Ausbau der Nordstraße

Die Ratsmitglieder beschlossen, in der Nordstraße Straßen­leuchten in Laternenform aufzustellen. Zur Geschwindigkeits­reduzierung soll an drei Stellen die Fahrbahn aufgepflastert werden.

Vergabe eines Planungsauftrages zur Erweiterung des Fried- j hofes beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, einem in Monta- ; baur ansässigen Büro den Planungsauftrag zur Friedhofser- I Weiterung zu erteilen. j

Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der j Nordstraße j

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, daß Vorauslei- j stungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Nord- ! straße, verlaufend von Horresser Straße (L 327) bis Neustraße, j erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:

Fahrbahn und Straßenentwässerung 9 DM/m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche Bürgersteige und Beleuchtung 3 DM/m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche.

Ab sofort mit dem Fahrrad nach Montabaur und Niederelbert

Rad- und Fußweg ist fertiggestellt

Endlich ist es soweit: Radfahrer und Fußgänger können ab sofort abseits der vielbefahrenen Kreisstraße (K 168) von Niederelbert nach Montabaur und umgekehrt gelangen. Die