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Montabaur

Sonntag, 26.06., 13. Sonntag im Jahreskreis,

Daubach - Sommerfest -

10.15 Uhr Amt für Leb. u. Verst. der Chorgemeinschaft Dau- bach-Stahlhofen sowie des DRK-Blasorchesters Daubach

Katholische Kirchengemeinde St Laurentius, Nentershausen

Nentershausen

Samstag, 18.06., 18.00 Uhr Vorabendmesse. Der Gottesdienst wird vom Kirchenchor Nentershausen und dem Kirchenchor Steinefrenz mitgestaltet. An dem Gottesdienst nehmen zehn Chöre teil. Das Mittelschiff und das rechte vordere Seitenschiff sind für die Chöre reserviert. Im Anschluß folgt das Dekanats­singen.

Sonntag, 19.06., 10.00 Uhr Hochamt Nomborn

Samstag, 18.06., 18.30 Uhr Vorabendmesse Heilberscheid

Sonntag, 19.06., 09.30 Uhr Hochamt mit Tauffeier: Tim Nothdurft

15.30 Uhr Tauffeier: Selina Weimer

Katholische Kirchengemeinde St Katharina, Niedererbach

Niedererbach

Samstag, 18.06., 14.00 Uhr Brautamtund Trauung: Christian Fondel-Sandra Hassel

Sonntag, 19.06., 10.00 Uhr Hochamt, Kindergottesdienst Görgeshausen

Samstag, 18.06., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Kindergottes­dienst

Pfarrfest in Görgeshausen

Am Sonntag, dem 26.06.1994, feiert die Pfarrgemeinde Nieder- erbach/Görgeshausen ihr diesjähriges Pfarrfest in Görgeshau­sen. Es beginnt mit einem Gottesdienst um 09.30 Uhr in der Kirche. Um 14.00 Uhr wird das Musical »Josef« von Rolf Krenzer u. Peter Janssens in der Kirche aufgeführt. Anschließend sind alle ganz herzlich zum Kaffee und Kuchen in die »Löwensteinhalle« eingeladen. Dort unterhalten Sie der Kindergarten, Kindergruppe und die Ortsvereine. Außerdem gibt es einen Buchflohmarkt.

Bus-Wallfahrt nach Banneux Am Sonntag, dem 26.06.1994. Fahrpreis 33,- DM. Anmeldung und nähere Auskunft bei Waldemar Nink, Nieder­erbach, Tel. 8674.

Katholische Pfarrgemeinde St Jakobus zu Girod/Ww.

Gottesdienstordnung vom 19. bis 26. Juni 1994

Samstag, 18.30 Uhr Vorabendmesse: Amt für Therese Fein, geb. Metternich

12. Sonntag im Jahreskreis, 09.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde; keine Andacht! - Heute Kollekte für die Ju­gendarbeit in der Gemeinde 14.00 Uhr Taufe mehrerer Kinder!

Montag, 08.00 Uhr Amt für Leb. u. Verst. d. Farn. Meurer- Fries

Dienstag, 08.00 Uhr Amt für Josef Göbel u. verst. Angeh. Mittwoch, 18.30 Uhr Abendmahl für alle/ Amt für Ehel. Peter u. Helene Ferdinand u. verst. Kinder Donnerstag, 08.00 Uhr noch offen!

Freitag, Hochfest des hl. Johannes d. Täufers, 1. Kl.,

Abendmahl für alle / dt. Amt in Meinung

Samstag, 08.00 Uhr Amt zur immerwährenden Hilfe

14.00 Uhr Spendung der hl. Taufe dem Kinde Verena Lenna

Sieber

16.00 Uhr Stille Anbetung

16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten für den hl. Vater und die Anhegen der Weltkirche!

18.30 Uhr Vorabendmesse: 3. A. f. Otto Hommrich

Beichtgelegenheit

Samstag, 16.00 Uhr bis zur Salve-Andacht für alle

Nr. 24/94

Wissenswertes

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Sieger der Volksbank Montabaur-Wallmerod nun auch auf Landesebene erfolgreich

Vor wenigen Wochen zeichnete die Volksbank Montabaur- Wallmerod über 40 Preisträger im Rahmen des diesjährigen Jugendwettbewerbes zum Thema »Verkehr - umlenken - um­denken« in Montabaur aus.

Die jeweils Erstplazierten in ihren Altersklassen hatten die Möglichkeit, mit ihren Bildern auf Landes- und Bundesebene ebenfalls weitere Preise zu erzielen. Slavek Kowalewski aus Montabaur erhielt nun den 3. Preis auf Landesebene in der Altersgruppe der 7. bis 8. Klasse.

Marketingleiter Heinz Peter Weidenfeller (hinten rechts) überreichte die Preise an über 40 Preisträger im Rahmen des diesjährigen Jugendwettbewerbes.

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»Schamfrist« schützt vor Steuerfalle

Nach dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz können innerhalb von 10 Jahren jedem Kind bis zu 90.000 Mark steuerfrei pro Elternteil überlassen werden.

Falls nur ein Eltemteil entsprechende Vermögenswerte be­sitzt, wird häufig wegen der Ausnutzung des doppelten Freibe­trages der andere Partner »zwischengeschaltet«. Eheleute untereinander haben einen Freibetrag von 250.000 Mark. Dazu ein Beispiel: Der Vater schenkt seiner Tochter 90.000 Mark. Zusätzlich werden der Ehefrau mit der Auflage 90.000 Mark geschenkt, das Geld ebenfalls an die Tochter weiterzuge­ben. Beide Schenkungsverträge datieren vom gleichen Tag. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, wie die LBS Rheinland-Pfalz mitteilt, in einem aktuellen Urteil dieser Gestaltung die steu­erliche Anerkennung verweigert. Nach Ansicht des BFH liegt in einem solchen Fall eine Schenkung des Vaters an die Tochter in Höhe von 180.000 Mark vor.

Die Ehefrau bzw. Mutter der Steuerpflichtigen fungierte nur als Durchgangs- oder Mittelsperson.

Um die nachteiligen Folgen dieser »Kettenschenkung« zu ver­meiden, empfiehlt die IBS folgenden Ausweg: Schenkungen unter Eheleuten sollten ohne die Auflage vereinbart werden, daß das Geld später an die Kinder weitergeleitet werden muß. Der andere Ehegatte muß also über die Verwendung der Mittel selbst entscheiden können. Und: Zwischen der Schenkung an den Ehegatten und der weiteren Schenkung an die Kinder sollte ein nicht zu kurzer zeitlicher Abstand, eine sogenannte Schamfrist liegen, da ansonsten ein Gestaltungsmißbauch im Sinne des § 42 Abgabenordnung anzunehmen ist.

Baumaßnahmen der Landesstraße L 325 zwischen Weinähr und Montabaur fast beendet

Die Vollsperrung der Landesstraße zwischen Weinähr und Montabaur geht allmählich ihrem Ende zu. Nach einigen Einsprüchen und mehrmaligem Intervenieren seitens Herrn Treis vom Fremdenverkehrsverein Weinähr, wurde Herrn Treis vom Straßenbauamt mitgeteilt, daß die Sperrung aller Voraussicht nach ab dem 24.06.1994 aufgehoben ist. Da die letzten Arbeiten zügig vorangingen, stehe diesem Termin kein Hindernis mehr im Wege, so die Behörde., ,.3 So steht das romantische und viel befahrene jGelbachtal nach

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