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Montabaur

Nr. 24/94

frühzeitige Buchung vorzunehmen, bitte ich-die Senioren, die sich noch nicht gemeldet haben, dies bald möglichst bei mir zu tun (Fred Weiler, Tel. 16474).

Alte Herren Heiligenroth

Am 18. und 19.06.1994 fahren wir zu einem Freundschaftstref- : fen unserer Sportfreunde nach Hohenprießnitz/Sachsen. Ab­fahrt ist am Samstag um 05.30 Uhr vor unserem Vereinslokal. Am Montag, 20.06.1994,20.00 Uhr, findet im Sportlerheim die endgültige Anprobe der neuen Trainingsanzüge statt.

F-Jugend der JSG-Ahrbach

Die F2-Jugend der JSG-Ahrbach spielt am Freitag zu Hause gegen Montabaur-2.

Spielbeginn: 17.30 Uhr.

Endrunde der Kreismeisterschaften Nachdem die F-l-Jugend der JSG-Ahrbach im 1. Spiel der Endrunde zur Kreismeisterschaft gegen Feldkirchen mit 1:0 gewonnen hat, tritt sie nun am Samstag, dem 18.06.1994, um 14.00 Uhr, in Ihrlich an.

Abfahrt: 12.45 Uhr an der Vogelsanghalle.

Sollte auch dieses Spiel zu unseren Gunsten entschieden werden, findet das Endspiel um die Kreismeisterschaft am 25.06.1994 statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanerweiterung »Flurzaun - in den Appelstücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen am 21.03.1994 als Satzung beschlossene Bebauungsplanerweiterung »Flur­zaun - In den Appelstücker« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreis­verwaltunghat am 06.06.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanerweiterung Rechtsvorschriften nicht ver­letzt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Plan­skizze.

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Die Bebauungsplanerweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltüng Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebau­ungsplanes bzw. der Bebauungsplanerweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb yon drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

56412 Ruppach-Goldhausen, 10. Juni 1994

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Im Gemeindebereich wurde eine Geldbörse (Kunststoff) gefun­den. Die Fundsache kann bei entsprechendem Eigentums­nachweis während der Sprechstunden im Bürgermeisteramt abgeholt werden.

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister

AUGST

Schuljahrgang 1953/54

Grillfest am 12.06.1994 ab 15.30 Uhr Für die Anmeldung wird es jetzt allerhöchste Zeit. Natürlich sind auch alle Neubürger willkommen. Bitte Peter Stein, Eitelborn anrufen. Telefon 2005.