Montabaur
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Nr. 23/94
Alte Herren Kadenbach
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, dem 11. Juni 1994, um 17.00 Uhr gegen die AH von Koblenz Lützel. Spielort: Kadenbach. Treffpunkt: 16.30 Uhr.
V or ankündigung!
Am Samstag, dem 02. Juli besuchen wir ein Turnier bei unseren Sportfreunden aus Gießen. Wir fahren mit dem Bus. Es wäre sehr schön, wenn wir mit möglichst vielen Personen fahren könnten. Bitte merkt Euch den 02. Juli vor.
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1994 vom 01.06.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.05.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf V ermögenshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
2.227.000,- DM 2.227.000,- DM
2.309.000,- DM 2.309.000,- DM
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 507.500,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 290.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
50,- DM
für den zweiten Hund 100,- DM
für jeden weiteren Hund 150,-DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfälz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 507.500,— DM
56410 Montabaur, 27.05.1994
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.06.1994 bis 22.06.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, 01.06.1994 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 26.05.1994
Ehrenurkunde für den Ortsbürgermeister Jji-
Vor Eintritt in die Tagesordnung überreichte der I. Ortsbeigeordnete Dieter Wolf dem Ortsbürgermeister Reinhold Hümmerich eine Ehrenurkunde, mit der ihm im Namen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für seine Verdienste um die Gemeinde Neuhäusel während einer 25-jährigen Tätigkeit als Ratsmitglied und Ortsbürgermeister Dank und Anerkennung ausgesprochen wurde. Der I. Ortsbeigeordnete würdigte dabei in einem Rückblick die von ihm in 22 Jahren als Ortsbürgermeister geleistete Arbeit.
Arbeiten zur Erstellung einer Baustraße im Gebiet
»Eisenköppel/Börnchen« vergeben .
Nach vorgenommener Ausschreibung lag dem Ortsgemeinderat deren Ergebnis zur Entscheidung über die Vergabe vor. Der Vorsitzende verwies auf die in der Sitzung vorliegende Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit einer Aufstellung über die im einzelnen abgegebenen Kostenangebote. Nach Beratung beschloß der Ortsgemeinderat die Vergabe der Arbeiten zur Erstellung einer Baustraße im Gebiet »Eisenköppel/Börnchen« an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot.
Zusätzliche Anschaffungen für den neuen Kindergarten beschlossen Zur Information der Ratsmitglieder teilte der Vorsitzende mit, daß für die Arbeit im neuen Kindergarten Neuhäusel noch Anschaffungen zu tätigen sind, die mit den im Haushalts 1994 bereitgestellten Mittel nicht finanziert werden können. Er nannte als Beispiel die Anschaffung eines Kassettenrekorders, den Kauf von Büchern sowie den Erwerb von Verbrauchsmaterialien. Die Kosten für diese Anschaffungen bezifferte der Vorsitzende auf einen Betrag von ca. 1.500,- DM. Nach Beratung faßte der Ortsgemeinderat den einstimmigen Beschluß, daß für die genannten Anschaffungen neben den im Haushaltsplan 1994 bereitgestellten Mittel ein zusätzlicher Betrag bis zu 1.500,- DM ausgegeben werden kann.
Bauvoranfrage negativ beschieden Der Rat hatte über eine Bauvoranfrage zu befinden, die die Errichtung eines Wohngebäudes mit Verkaufsraum in einem Gebiet zum Inhalt hatte, für das vor einigen Monaten die Aufstellung eines Bebauungsplanes vom Rat beschlossen worden war. Der Rat war sich in der Aussprache darin einig, daß die Bauvoranfrage im jetzigen Zeitpunkt nicht positiv beschieden werden kann, weil einmal die Bebauungsplanung erst in den Anfängen steckt und zum anderen insbesondere die Erschließung nicht gesichert ist. Der Rat beschloß aus diesen Gründen, das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zu versagen.
Künftige provisorische Unterbringung der Ortsgemeindeverwaltung
Der Vorsitzende bezog sich auf die vom Rat in der Sitzung am 05.05.1994 getroffene Entscheidung, die Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel bis zur Fertigstellung des geplanten Gemeindehauses in einem im Höhenweg zwischen Hauptstraße und dem Festplatz Höhenweg/Taunusstraße aufzustellenden Bürokontainer unterzubringen, und teilte mit, daß nach der vom Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ange- stellten Prüfung in diesem Bereich keine Wasserleitung verlegt ist und die Wasserversorgung des Bürokontainers gewisse Probleme und Kosten verursacht, als eine Leitung vom Festplatz her zu dem Bürokontainer verlegt werden muß oder auch daran gedacht werden kann, die Toilettenanlage auf dem Parkplatz am HL-Markt über Winter in Betrieb zu halten oder von dort mittels Heizschlauch einen Wasseranschluß oberirdisch zu verlegen.

