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Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen 9

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur;

|iier: Veröffentlichung gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Bau­gesetzbuches (BauGB) per Stadtrat von Montabaur bat in seiner Sitzung am 03.05.1994 [len Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 39, Parz. 16/2 wie folgt zu ändern:

Das bisher als Fläche für den Gemeingebrauch »Bolzplatz« vorgesehene Gelände wird in 5 Grundstücke aufgeteilt. Für den gesamten Bereich wird als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 Baunut­zungsverordnung festgeschrieben.

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch - auf 0,3 und die Geschoßigkeit auf 1,0 festgesetzt. Außerdem sind nur Einzelhäuser mit Sattel­dach in offener Bauweise zulässig, per Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 pauGB öffentlich bekanntgemacht.

per Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze Ersichtlich.

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|i6410 Montabaur, 27. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur;

liier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ber Stadtrat vonMontabaur hatin seiner Sitzung am 03.05.1994 llie Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« beschlossen [siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Kiele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur

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Nr. 22/94

Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 13.06.1994 bis 13.07.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr-und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).

56410 Montabaur, 27. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur;

hier: Veröffentlichung gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Bau­gesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat vonMontabaur hat in seiner Sitzung am 03.05.1994

den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für das

Flurstück 98 wie folgt zu ändern:

1. Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf/Spiel­platz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird die zur Verfügung stehende Fläche geteilt und zwei Baugrundstücke ausgewiesen.

2. Für das Flurstück 98 wird insgesamt als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 Baunut­zungsverordnung festgeschrieben.

3. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch - auf 0,3 und die Geschoßigkeit auf 1,0 festgesetzt. Außerdem sind nur Einzelhäuser mit Sattel­dach in offener Bauweise zulässig.

4. Für den unmittelbar am Sonnenring gelegenen Teil des Grundstückes wird außerdem die einzuhaltende Firstrich­tung vorgegeben.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1

BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze

ersichtlich.

Änderung des Sebcuiungsplanes Im Himmelfeld- TeiL X

W R. Reines Wohngebiet

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56410 Montabaur, 27. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister