Montabaur
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0 latz ein neuer Kindergarten entsteht, der dieses Jahr bezugsfertig wird. Damit würde ein »unverantwortliches« Gefährdungspotential für die Kleinkinder entstehen. Auch aus thypo- rtaphischen und landespflegerischen Gesichtspunkten wurde dieser Vorschlag abgelehnt.
Als sinnvoll erachtete der Ortsgemeinderat letztendlich - auch aufgrund der verkehrstechnischen Ergebnisse des Büros Pfeiffer - die Anbindung über die vorhandenen Erschließungsstraßen Sieg- und Rheinstraße. Der Rat wird nach der Erschließung des Baugebietes über entsprechende Baumaßnahmen bezüglich einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Sieg- bzw. Rheinstraße beraten. Von den Trägern öffentlicher Belange, die von der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt wurden, wurden keine Bedenken und Anregungen geäußert. Bei großer Stimmenmehrheit stimmte der Ortsgemeinderat Schließlich dem Bebauungsplan einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag zu. Der Bebauungsplan wurde als Satzung gemäß der §§10 BauGB und 24 GemO beschlossen.
Zwangsversteigerung des Anwesens Dr. Blaumeiser in Holler
- Ansiedlung der Internationalen Schule des Rosenkreuzes
Die Internationale Schule des Rosenkreuzes hat nach Ankündigung der Zwangsversteigerung des Anwesens Dr. Blaumeiser in Holler ihr Interesse an dem Gelände bekundet und um Prüfung gebeten, ob die Ansiedlung eines Schulungszentrums auf dem besagten Grundstück unter den Aspekten der Landesplanung, Landespflege, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und de“ kehrsmäßigen Erschließung möglich ist.
Aus diesem Grün e waren Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung, die Ortsgemeinde Holler und die sonst zu beteiligenden Behörden in die Prüfung eingestiegen.
Nunmehr hat die Internationale Schule des Rosenkreuzes mitgeteilt, daß sie ihr Interesse an einer Ansiedlung in Holler aufgegeben habe. Damit entfallt eine weitere Prüfung des Vorhabens durch die beteiligten Behörden.
Nr. 20/94
Stahlhofen
Öffentliche Bekanntmachung
Ober die Durchführung der Hehrheltswahl zum Ortsgeaelnderat der Ortsgeaelnde Stahlhofen ta 12. Juni 1994
Die Wahl zum Ortsgeroelnderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stfnmenhäufung durchgeführt.
II.
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stlmnzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z. B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst 1n Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.
III.
Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel 1m Wahlraum abgeben. Eine Vertretung Ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlrauras erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich 1n die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag 1n die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
56412 Stahlhofen, 13. Mal 1994 gez. Pehl
Der Gemeindewahllelter für die Ortsgemeinderatswahl
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG zur Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgeaelnde Stahlhofen
Der Ortsgemeinderat Holler hat dies in seiner Sitzung am m 12 . Juni 1994
09.05.1994 zur Kenntnis genommen.
Bürgerinitiative »Gegen Rosenkreuzer«
Die für den 26.05.94 vorgesehene Bürgerversammlung findet nicht statt, da die »Rosenkreuzer« nicht mehr am Erwerb der zur Versteigerung anstehenden Grundstücke interessiert sind.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 09. Mal 1994, 18.00 Uhr wurde für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stahlhofen kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht.
Gemäß § 61 Abs. 6 fCWG wird daher hiermit bekanntgemacht, daß die Urwah! des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stahlhofen am 12. Juni 1994 nicht stattfindet.
Die Wahl des Ortsbürgermeisters für die Ortsgemeinde Stahlhofen erfolgt nach der Wahl des neuen Ortsgemeinderates gemäß § 53 Abs. 3 GemO durch den Ortsgemeinderat.
Katholisches Pfarramt St Margaretha
56412 Holler, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch. 11.00 bis 13.00 Uhr
Freitag. 17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag . 09.30 bis 13.00 Uhr Jugendgottesdienst: Zum Gottesdienst am Pfingstsamstag, 21.05.1994, 17.45 Uhr, sind alle Jugendlichen des Pfarreienverbandes Gackenbach-Holler-Stahlhofen in die Pfarrkirche nach Holler eingeladen. Die Jugendband des Pfarreienverbandes wird den Gottesdienst mitgestalten.
Neu-Meßdiener mit Oliver Holzenthal: Donnerstag, 26. Mai 1994, 16.00 bis 17.00 Uhr, Kirche.
Tennisverein Holler
Schleifchenturnier an Pfingsten Auch in diesem Jahr findet wieder an Pfingstsonntag und - montag das bei Spielern und Gästen beliebte Schleifchenturnier auf der Tennisanlage in Holler statt.
Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt, so daß wir - bei hoffentlich schönem Wetter - uns freuen würden, viele Besucher begrüßen zu können.
Stahlhofen, den 15. Mai 1994 gez. Pehl
Gemelndewahllelter der Ortsgemeinde Stahlhofen
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am
Freitag, dem 27. Mai 1994, um 19.00 Uhr, im Rathaus, Ringstraße 21, statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 8. April und 24. April 1994
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 34 BauGB, Bau- voranfrage der Eheleute Herbert und Birgit Klöppel, Gartenstraße 10 in 56412 Stahlhofen
3. Verschiedenes Stahlhofen, den 10.05.94
gez. Pehl, Ortsbürgermeister
SV Fortuna Holler
Abteilung Alte Herren
TM Stahlhofen
Anstatt dem Fußballturnier am Sonntag, den 22.05.94, bestreiten wir ein Freundschaftsspiel gegen die Pink Boys Holler.

