Einzelbild herunterladen

iontabaur

20

Öffentliche bejcanntha c h u h s

der «thlvorschllge ttr die Hehl des'Ortsbürger der Ortsgeaelnde Efteiborn aa 12. Juni 1994

eisters

jlste Nr. 1:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Bewerber:

Schöfer, Udo 29.07.1946 Verwaltungsbeamter Raiffeisenstraße 6

iste Nr. 2: Freie Wählergruppe Blath

Bewerber: Blath, Norbert 09.02.1954

D1p1om-Verwaltungsw1rt (FH) Hunselweg 1

(6337 Eltelborn, 11. Mal 1994

I

jez. HUnnerlch | <)er Geroe1ndewah)le1ter

i

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbom für das Jahr 1994 vom 09.05.1994 I.

Der Ortsgemt -&t hat aufgrund der 3 3 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheix. »ntt-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 04.05.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

2.328.000,- DM 2.328.000,- DM

2.233.000,- DM 2.233.000,- DM

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf -,-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 280.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 50,- DM

für den zweiten Hund 75,- DM

für jeden weiteren Hund 100,-- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ei­telbom für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 280.000,- DM

56410 Montabaur, 04.05.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge: gez. Meckel

Nr. 20/

.'r Wahlausschuß der Ortsgemelnde Eitelbom hat in der Sitzung am 10. Hai 1994 lie folgenden eingereichten und nachstehend aufgefdhrten Wahlvorschläge zur r'mhl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eitelborn am 12. Juni 1994 zu- Slassen, die hiermit gemäß SS 24 Abs. 3, 61 Abs. 5 des Konmunalwahlgesetzes |ää Verbindung mit 5 30 Abs. 1 der Koimiunal wähl Ordnung öffentlich bekanntgemacht arden:

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.05. Io bis 03.06.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mow baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Pi a 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mont a bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 tT bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Ufo u . von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Ufo i 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Eitelborn, 09.05.1994

Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom (S.)

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeist, Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen fo Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nac dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeicl nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begriu, den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelbot, oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltem gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung voi Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, gi 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.199 (GVB1. S. 104).

Werner Schneider geht in Rente!

Nach mehr als 23 Dienst) ahren bei der Ortsgemeinde Eitelbon tritt Werner Schneider in seinen wohlverdienten Ruhestand In einer kleinen Feier in der Augsthalle am 28.04.1994, zu de, Ortsbürgermeister Walter Hümmerich eingeladen hatte, wui. de unser Gemeindearbeiter Schneider in sein 3. Leben (Rent. nerieben) verabschiedet.

Einem außergewöhnlichen Mitarbeiter der Gemeinde gebühr) die entsprechende Versetzung in den Ruhestand.

Der Ruheständler Werner Schneider (3. v. re.) inmitten seiner Gratulanten /. Beigeordneter H. Reusch, Ortsbürgermeister W. Hümmerich , Pfarrer Klein (v.re.)

So war es allzu verständlich, daß bei dieser Veranstalt! neben den Kolleginnen und Kollegen, den örtlichen Gemeind 1 rats- und -ausschußmitgliedern, Pfarrer Klein und der I. Be geordnete der Verbandsgemeinde Montabaur - Herr Reuscaj anwesend waren.

Während der Ortsbürgermeister in seiner Laudatio die 1 jährige Tätigkeit des Ruheständlers in der Gemeinde revi passieren ließ, während er das immer positive »Klima« aufd® 1 Arbeitsplatz, die stete Hilfebereitschaft allen und JedermäJ" gegenüber auch außerhalb der täglichen Arbeitszeit und d besonders fürsorgliche Umgehen mit dem ihm anvertrau® Gerät usw. ausdrücklich hervorhob und sich nachträgli® Namen Etiler Bürgerinnen und Bürger von Herzen beda erinnerte H. Reusch an die Anfangszeiten, zumal es 1 Vorbehalten war, Herrn Schneider vor mehr als 23 Jahr«® Bürgermeister der gemeinsamen Bürgermeisterei Neuhäusel zum Gemeindearbeiter in Eitelborn einzusteü Mit Blick zurück erwähnte Herr Reusch nochmals, daJ) Kriterium seiner Einstellung seinerzeit sein Traktor ge®*g sei, der alsdann auch als Gemeindefahrzeug gute Dienst^, den Ort tun konnte, zumal gleichwertiges ja nicht und kurzfristig wegen fehlender Mittel nicht zu bescu war.

Mont j

Pferr! Gute,! scbnij ihnerl meinl Sicht | tung i für dij ke, dl Er vi I gearll persil habe! VieUl in ui| Mit i aus. |

I

Der |

am

Nie<j

WeiJ

dies

Mail

nacj