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Montabaur

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Nr. 19/94

Teilnahme entschlossen, und wir hoffen, daß wir uns mit Ihrer Hilfe und Ihrem Engagement zunächst beim Kreiswettbewerb wieder in die schönsten Dörfer des Westerwaldkreises einrei­hen können.

Die Bewertungskommission wird am Montag, 06.06.1994 un­ser Dorf besichtigen, und ich möchte Sie in diesem Zusammen­hang bitten, mitzuhelfen, der Kommission das Bild zu vermit­teln, daß Niederelbert wiederum zu den schönsten Wester­walddörfern gehört.

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe und Unterstützung und grüße Sie

Ihr Willi Bode, Ortsbürgermeister

Brille gefunden

Im Gemeindewald in Niederelbert wurde eine Brille gefunden. Sie kann während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters im Rathaus abgeholt werden.

Bode, Ortsbürgermeister

Große Saisonabschlußfeier der SG Elbert

Unsere Saisonabschlußfeier (1. u. 2. Mannschaft) findet am Sonntag, 15.05.1994, ab 18.00 Uhr, im Sportlerheim in Nieder­elbert statt. Die Spieler, Spielerfrauen, Betreuer, Trainer, Schiedsrichter sowie die Vorsitzenden von Niederelbert u. Oberelbert, sind recht herzhch eingeladen. Für Essen und Trinken wird gesorgt.

Wichtigster Programmpunkt: 20.30 Uhr feierliche Begrabung des Saisonspielballes!!

Blau-Weiß Niederelbert

Welche Mädchen ab 11 Jahre haben Lust, sich jeden Donners­tag von 17.00 bis 18.00 Uhr zur Jazz-Gymnastik zu treffen. Wo: Turnhalle in Niederelbert

Leitung: Frau Silke Hommrich

Erstes Treffen am 19. Mai 1994 um 17.00 Uhr in der Turnhalle.

MGV - Hoflnung und Frauenchor

Die Chorproben am 13. Mai 1994 fallen aus. Die nächsten Proben finden in alter Frische am 20. Mai zu den gewohnten Zeiten statt.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes der Ortsgemeinde Oberelbert vom 17.03.1994 Aufgrund von § 8 a Abs. 5 BNatSchG i. d. F. der Bekanntma­chung vom 12.03.1987 (BGBl. IS. 889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Inve- stitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und von § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 hat der Rat der Ortsgemeinde Oberelbert in der Sitzung am 08.03.1994 folgen­de Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zu­geordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs­und Ersatzmaßnahmen

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ih­rer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem

Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereit­stellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund­sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfahigen Kosten Die nach §§2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä­che als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostener­stattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent­standen ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtli­chen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grund­stücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst wer­den. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

56412 Oberelbert, den 17.03.1994

gez. Jung, Ortsbürgermeister Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22

Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Arbeitseinsatz auf dem Spielplatz

Am kommenden Samstag, dem 14.05. wollen wir mit hoffent­lich zahlreicher tatkräftiger Unterstützung unseren Kinder­spielplatz und die Freizeitanlage auf Vordermann bringen. Gesucht werden Väter oder auch Opas, die ein paar Stunden Zeit haben und die sich für den Erhalt unserer Anlagen einsetzen.

Es stehen in erster Linie Anstreicherarbeiten (Holzspielgerä­te) und Pflegearbeiten der Wege und Beete an. Bitte entspre­chendes Arbeitsgerät mitbringen!

Treffpunkt: 09.00 Uhr am Sportlerheim, gegen Mittag soll die Aktion beendet sein.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Ausfall der Sprechstunde

Am Dienstag, dem 17.05. fällt die Sprechstunde wegen ander-