Montabaur
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Nr. 18/94
ehrenamtlich durchführen, wohlwollend und aufgeschlossen zu empfangen, da gerade die Jugend auf die Unterstützung durch die Erwachsenen angewiesen ist.
Sportverein Oberelbert - Fußball
SG Elbert, JSG ElbertAV/H, Alte Herren Freitag, den 06.05.1994
JSG Elbert FI - Dierdorf, 17.30 Uhr in Niederelbert JSG Elbert FII - Sanbachtal, 17.30 Uhr in Selters
Samstag, den 07.05.1994
JSG Elbert D I - Hundsangen, 14.00 Uhr in Hundsangen JSG Elbert D II - Maischeid, 14.00 Uhr in Maischeid JSG Elbert E II - Eisbachtal, 14.00 Uhr in Heilberscheid JSG Elbert EI - Montabaur, 14.00 Uhr in Montabaur JSG Elbert E II - Weidenhahn, 14.00 Uhr in Oberelbert JSG Elbert B - Thalhausen, 15.30 Uhr in Welschneudorf JSG Elbert C - Holzbachtal, 15.30 Uhr in Oberelbert JSG Elbert C 7 - Gladbach, 15.30 Uhr in Niederelbert AH Oberelbert - AH Goldhausen, 16.30 Uhr in Oberelbert
Sonntag, den 08.05.1994
SG Elbert I - Niedererbach, 15.00 Uhr in Niederelbert
Mittwoch, den 11.05.1994
JSG Elbert F I - Haiderbach, 17.30 Uhr in Deesen
JSG Elbert FII - Hundsangen, 17.30 Uhr in Horbach
Welschneudorf
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1994 vom 27.04.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GBV1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die,nach Genehmigung durch, die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.04.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.051.000,-
in der Ausgabe auf 1.051.000,--
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 453.000,-
in der Ausgabe auf 453.000,-
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf —
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 431.000,--
DM
DM
DM
DM
DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,-DM
für jeden weitere Hund . 72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 81.000,- DM
56410 Montabaur, 15.04.1994
Kreisverwaltung
des Westerwaidkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Welschneudorf, 27.04.1994
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.)
gez. Heiden, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Öffentliche Bekanntmachung
Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Ortsgemeinderatswahl und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Welschneudorf findet statt am
Dienstag, 10.05.1994,19.00 Uhr Rathaus
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Beisitzer
2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Welschneudorf am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Welschneudorf am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
gez. Heiden gez. Grein
Vorsitzender des Vorsitzender des
Gemeindewahlausschusses Gemeindewahlausschusses
für die für die
Ortsgemeinderatswahl Ortsbürgermeisterwahl
Teilnahme an dem Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gemeinderat hat beschlossen, an dem Kreiswettbewerb 1994 »Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.
Sicherlich haben sich seit unserer letzten Teilnahme an diesem Wettbewerb die Bewertungskriterien in vielen Bereichen geändert. Daher wird es für uns schwer werden, einen vorderen Listenplatz zu erreichen. Gerade deshalb sollten wir erneut teilnehmen, um neuen Schwung in bestehende Strukturen zu bringen.
Die Teilnahme bedeutet für uns gemeinsam eine große Chance, Fehler und Unzulänglichkeiten, die sich im Laufe der Jahre durch Betriebsblindheit eingeschlichen haben, zu beseitigen. Meine herzliche Bitte an Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, pflegen und gestalten Sie in den nächsten Tagen und Wochen Ihre Häuser und Anwesen liebevoll und mit der gebotenen Sorgfalt. Denken Sie bitte auch einmal an die eine oder andere »vergessene« Ecke.
Die Kreisbewertungskommission hat ihren Besuch angesagt für den 6. Juni 1994, um 11.00 Uhr, am Rathaus. Empfangen wir die Daihen und Herren der Kommission in einem liebevoll gepflegten Welschneudorf,
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

