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Montabaur

Fundsache!

Eine Geldbörse als Umhängebeutel, blau-gelb eingefaßt, innen grün mit Inhalt wurde als Fundsache abgegeben.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Pumpe am Brunnen des Gemeindehauses defekt

Durch spielende Kinder wurde die Pumpe am Brunnen des Gemeindehauses außer Gefecht gesetzt. Der Schaden beträgt ca. 400,- DM. Die Eltern werden darauf hingewiesen, ihrer Aufsichtspflicht genüge zu leisten,

Hannappel, Ortsbürgermeister

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Sonntag, 08.05.1994, empfangen wir um 15.00 Uhr die Mannschaft aus Weidenhahn.

Alte Herren: Am Samstag, 07.05.1994, spielen wir um 17.00 Uhr in Steinefrenz. Wir fahren um 16.30 Uhr ab Gasthaus Belmonte.

C-ll Jugend: Am Samstag, 07.05.1994, wird um 15.30 Uhr in Irlich gespielt.

TuS Girod/Kl. will helfen

Am 07.05.1994 findet in Hadamar eine Blutspendeaktion für Leukämiekranke statt. Der TuS bittet seine Mitglieder und auch Nichtmitglieder, sich daran zu beteiligen. Nähere Info's können dem Schaukasten am Vereinslokal entnommen wer­den oder bei Anja Reckeikamm, Tel. 06485/4538, und Axel Meudt, Tel. 02602/7705.

Katholisches Pfarramt »HL Dreifaltigkeit«

Senioren (auch die jüngeren Frauen und Männer aus Groß- und Kleinholbach), am 11. Mai 1994, machen wir wieder unseren Halbtagesausflug. Unser Ziel ist diesmal Maria Martenthal, wo wir eine Maiandacht besuchen werden. An­schließend geht es dann nach Cochem und Dieblich.

Die Abfahrtszeiten sind: 13.30 Uhr in Großholbach an der Telefonzelle, 13.35 Uhr in Kleinholbach Gasthaus Krekel. Anmeldung wie immer bei: Elly Quirmbach, Tel. 3315, oder Waltraud Schmidt, Tel. 4154.

Kirmesgesellschaft 1994

Für den diesjährigen Baumschmuck werden ausgeblasene Eier benötigt. Am 7. Mai 1994 sowie am 21. Mai 1994 werden diese durch die Kirmesgesellschaft eingesammelt.

Görgeshausen

Gemeindeverwaltung Görgeshausen - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Auf der Bitz« der Ortsgemeinde Görgeshausen ist am 02.05.1994 unanfecht­bar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­

Nr. 18/94

meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Görgeshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 03.05.1994 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Reichling

Öffentliche Bekanntmachung

Die erste öffentliche Sitzung des Gemeinde Wahlausschusses der Ortsgemeinde Görgeshausen für die Wahl des Ortsge­meinderates und die Wahl des Ortsbürgermeisters findet statt am

Mittwoch, 11.05.1994, 20.00 Uhr Sitzungsraum, Rathaus

Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Beisitzer

2. Beratung .und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Görges­hausen am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gör­geshausen am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

gez. Schumacher

Sportplatzsperre

Wegen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist der Sportplatz für die Zeit vom 6. Mai bis 30. Juli 1994 gesperrt. Ein Betreten der Sportanlage ist während dieser Zeit verboten. Eltern bitte ich, ihre Kinder davon in Kenntnis zu setzen, da sie für eventuell entstehende Schäden die Haftung übernehmen müssen.

Schumacher, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr, Alte Herren, Görgeshausen

Am Freitag, dem 06,05.1994, ab 16.00 Uhr, und am Samstag, dem 07.05.1994, ab 07.30 Uhr, ist im Plan den Kinderspielplatz so weit wie möglich, bis auf kleinere Nebenarbeiten, fertigzu­stellen.

Nicht nur Freiwillige Feuerwehr, Alte Herren, sondern auch freiwillige Helfer - Eltern von Kindern, groß oder klein, werden hiermit gebeten, sich an den Arbeiten mit Schaufel, Karst, Rechen, Schubkarren usw. zu beteiligen.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V., Görgeshausen

Am Dienstag, dem 17.05.1994, um 19.30 Uhr, beginnt unser Kurs »Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik«.

Er umfaßt 10 Stunden und wird von einer erfahrenen Kranken­gymnastin durchgeführt.

Die Kosten betragen: 22,- DM für Vereinsmitglieder, 32,- DM für Nichtmitglieder.

Anmeldungen erbeten bis spätestens 12.05.1994 bei Ulrike Feiden (Tel.-Nr. 8724).

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Ortsgemeinderatswahl und für die Wahl des Ortsbür­germeisters der Ortsgemeinde Großholbach findet statt am

Dienstag, 10.05.1994, 20.00 Uhr Bürgerhaus, Sitzungsraum

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