Montabaur
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Nr. 18/94
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 50,-- DM
für den zweiten Hund - 75,— DM
für jeden weitere Hund 100,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 18.04.1994
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Kadenbach, 27.04.1994
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.)
gez. Dambo, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Ab s. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Öffentliche Bekanntmachung
Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Ortsgemeinderatswahl und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach findet statt am
Mittwoch, 11.05.1994, 20.00 Uhr
Sitzungssaal des Gemeindehauses Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Beisitzer
2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kadenbach am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
gez. Dombo gez. Glorius
Vorsitzender des Vorsitzender des
Gemeindewahlausschusses Gemeindewahlausschusses für die für die
Ortsgemeinderatswahl Ortsbürgermeisterwahl
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.04.1994
In seiner Sitzung am 12.04.1994 beauftragte der Ortsgemeinderat die Verwaltung, für ein Hausgrundstück in der Bergstraße ein Beweissicherungsverfahren zu beantragen, für das sie die Kosten übernehmen wird. Nach Auffassung des Rates sei ein Beweissicherungsverfahren notwendig, um entsprechende Forderungen aus Schäden am betreffenden Haus nachvollziehen zu können.
Desweiteren beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, einem Antrag auf Bodennutzungsänderung (Weihnachtsbaumkultur) aus Gründen einer nachteiligen Veränderung des Landschaftsbildes und einer Inselaufforstung nicht stattzugeben.
Der Rat gebe der Anlegung von Streuobstwiesen den absoluten Vorrang.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung1994 einstimmig beschlossen
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 1.216.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 1.463.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A 250 v. H.
Grundsteuer B 290 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund , 50 DM
für den zweiten Hund 75 DM
für jeden weiteren Hund 100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 gibt Aufschluß über die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1994. Hiernach ist festzustellen, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende über Rücklagenmittel von rd. 160.000 DM verfügen wird. Mehreinnahmen bei Grundstücksverkäufen und Erschließungsbeiträgen sowie Investitionsverlagerungen haben diese Entwicklung hervorgerufen.
Die Gesamtverschuldung zum 31.12.1993 beläuft sich auf 697.529,97 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Ver- schuldung von 517,07 DM, die erstmals seit vielen Jahren unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt (529 DM) liegt. Zusammenfassend ergeben sich somit zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse zur Aufstellung des Haushaltes 1994.
Haushalt 1994
Mit einem Gesamtvolumen von 2.679.000 DM schließt der Haushalt des Jahres 1994 ab. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.216.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.463.000 DM. Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt.
Die Hebesätze bei den Grundsteuern erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr bei der Grundsteuer A von 220 v. H. auf 250 v. H. und bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 290 v. H. Die Anhebung erfolgte, um die teilweise negativen Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes abzumildern.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.385.000 DM auf 1.216.000 DM. Hervorgerufen wird dieser Rückgang durch die gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Schlüsselzuweisungen infolge der stark angestiegenen örtlichen Steuerkraft.
Dennoch wird der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes beherrscht von den Einnahmen des Unterabschnitts »Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen«. Mit 87,36 Prozent stellen sie den Löwenanteil, die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus Erstattungen (1,06 v. H.), Gebühren (0,90 v. H.), Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (5,50 v. H.) sowie aus sonstigen Finanzeinnahmen, wie Konzessionsabgaben, Zinsen (5,18 v. H.) zusammen.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Die Personalausgaben (11,44 v. H.) steigen gegenüber dem Vorjahr um 8.000 DM auf nunmehr 139.000 DM. Höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst verursachen den Ausgabenzuwachs.
- Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (17,52 v. H.) steigen von 197.000 DM auf 213.000 DM. Verursacht wird diese Ausgabensteigerung durch Planungs- und Vermessungs-
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