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Montabaur

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Nr. 18/94

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 50,-- DM

für den zweiten Hund - 75, DM

für jeden weitere Hund 100,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 18.04.1994

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Kadenbach, 27.04.1994

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.)

gez. Dambo, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kaden­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Ab s. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Ortsgemeinderatswahl und für die Wahl des Ortsbür­germeisters der Ortsgemeinde Kadenbach findet statt am

Mittwoch, 11.05.1994, 20.00 Uhr

Sitzungssaal des Gemeindehauses Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Beisitzer

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kaden­bach am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ka­denbach am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

gez. Dombo gez. Glorius

Vorsitzender des Vorsitzender des

Gemeindewahlausschusses Gemeindewahlausschusses für die für die

Ortsgemeinderatswahl Ortsbürgermeisterwahl

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.04.1994

In seiner Sitzung am 12.04.1994 beauftragte der Ortsgemein­derat die Verwaltung, für ein Hausgrundstück in der Bergstra­ße ein Beweissicherungsverfahren zu beantragen, für das sie die Kosten übernehmen wird. Nach Auffassung des Rates sei ein Beweissicherungsverfahren notwendig, um entsprechende Forderungen aus Schäden am betreffenden Haus nachvollzie­hen zu können.

Desweiteren beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, ei­nem Antrag auf Bodennutzungsänderung (Weihnachtsbaum­kultur) aus Gründen einer nachteiligen Veränderung des Land­schaftsbildes und einer Inselaufforstung nicht stattzugeben.

Der Rat gebe der Anlegung von Streuobstwiesen den absoluten Vorrang.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung1994 einstimmig beschlos­sen

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.

Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinde­rat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushalts­satzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält fol­gende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 1.216.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 1.463.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A 250 v. H.

Grundsteuer B 290 v. H.

Gewerbesteuer 300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund , 50 DM

für den zweiten Hund 75 DM

für jeden weiteren Hund 100 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht.

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 gibt Aufschluß über die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1994. Hiernach ist festzustellen, daß die Ortsgemein­de zum Jahresende über Rücklagenmittel von rd. 160.000 DM verfügen wird. Mehreinnahmen bei Grundstücksverkäufen und Erschließungsbeiträgen sowie Investitionsverlagerungen haben diese Entwicklung hervorgerufen.

Die Gesamtverschuldung zum 31.12.1993 beläuft sich auf 697.529,97 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Ver- schuldung von 517,07 DM, die erstmals seit vielen Jahren unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt (529 DM) liegt. Zusammenfassend ergeben sich somit zufriedenstellende fi­nanzielle Verhältnisse zur Aufstellung des Haushaltes 1994.

Haushalt 1994

Mit einem Gesamtvolumen von 2.679.000 DM schließt der Haushalt des Jahres 1994 ab. Hiervon entfallen auf den ausge­glichenen Verwaltungshaushalt 1.216.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.463.000 DM. Zur Fi­nanzierung der anstehenden Maßnahmen werden weder Kre­dite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt.

Die Hebesätze bei den Grundsteuern erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr bei der Grundsteuer A von 220 v. H. auf 250 v. H. und bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 290 v. H. Die Anhebung erfolgte, um die teilweise negativen Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes abzumildern.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.385.000 DM auf 1.216.000 DM. Hervorgerufen wird dieser Rückgang durch die gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Schlüs­selzuweisungen infolge der stark angestiegenen örtlichen Steu­erkraft.

Dennoch wird der Einnahmenbereich des Verwaltungshaus­haltes beherrscht von den Einnahmen des Unterabschnitts »Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen«. Mit 87,36 Prozent stellen sie den Löwenanteil, die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus Erstattungen (1,06 v. H.), Gebühren (0,90 v. H.), Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebsein­nahmen (5,50 v. H.) sowie aus sonstigen Finanzeinnahmen, wie Konzessionsabgaben, Zinsen (5,18 v. H.) zusammen.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushal­tes haben:

Die Personalausgaben (11,44 v. H.) steigen gegenüber dem Vorjahr um 8.000 DM auf nunmehr 139.000 DM. Höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst verursachen den Ausgabenzuwachs.

- Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (17,52 v. H.) stei­gen von 197.000 DM auf 213.000 DM. Verursacht wird diese Ausgabensteigerung durch Planungs- und Vermessungs-

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