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Montabaur

Alte Herren Eisbaphtal G.G.

Für Samstag, den 30.04.1994, um 16.00 Uhr, suchen wir noch einen Spielpartner, für ein Heimspiel auf dem Sportplatz in Großholbach. Tel. O.F. 02602/3565.

Turnverein Großholbach

Am 24. September findet unser diesjähriger Ausflug nach Boppard zum Weinfest statt. Vorgesehen ist eine Weinprobe sowie eine Schiffsrundfahrt.

Anmeldungen bitte bis zum 30. Mai 1994 bei Karla, Tel.: 5461 und Andrea, Tel.: 06485/4122.

Heilberscheid

Tagesausflug des MGV »Waldeslust«

Wie bereits mitgeteilt, findet am 12.05.1994 ein Tagesausflug des MGV »Waldeslust« statt. Das Programm sieht wie folgt aus: Abfahrt: 09.00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus, Besichtigung der Saalburg bei Neu-Anspach, Anschließend mit dem Bus oder Wanderung ca. 40 Minuten zum Hessenpark, dort um 12.15 Uhr Mittagessen. Um 13.30 Uhr Besichtigung mit Füh­rung des Hessenparkes. Abschluß ist in Mauloff bei Bad Cam- berg. Heimfahrt nach Absprache in Mauloff.

Da noch Plätze frei sind, bittet der MGV alle passiven und aktiven Mitglieder, die an der Fahrt teilnehmen möchten, sich bis zum 02.05.1994 bei dem Schriftführer Michael Born, Tel.: 06485/1660 anzumelden.

Nentershausen

Nentershausen wird an Erdgasversorgung angeschlossen

Als nächster »weißer Fleck« im Versorgungsgebiet der Gas­versorgung Westerwald GmbH soll Nentershausen an die umweltschonende Energie »Erdgas« angeschlossen werden, wie die Geschäftsführung des Unternehmens mitteilt. Grundlage für die Entscheidung war das rege Interesse vieler Hauseigentümer sowie die geplante Erdgasversorgung des Neubaues der Firma Möbel-Müller.

Die für den Anschluß der Gemeinde notwendige Verlängerung des bestehenden Rohrleiturigssystemes von Girod nach Nen­tershausen wird in Kürze in Angriff genommen; spätestens zur Heizperiode 1994 soll dann Erdgas zur Verfügung stehen.

Im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen werden in der Kob­lenzer Straße, Niedererbacher Straße und in der Aarstraße Leitungen verlegt.

Einzelheiten wird die Gasversorgung den betreffenden Haus­eigentümern in Kürze mitteilen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, daß für die »Erstberohrung« besonders günstige Anschlußkosten gelten. »Solange der Rohrgraben noch offen ist, bleibt dieses Sonderangebot bestehen. Auch unschlüssige Hauseigentümer haben während dieser Zeit noch die Möglichkeit, ihren Erdgasanschluß zum günstigen Preis verlegen zu lassen,« so die Gasversorgung Westerwald.

Die gesamte erdgasseitige Erschließung von Nentershausen wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Hierbei sollen die Erdgasleitungen möglichst im Zuge von Straßenbaumaßnah­men mitverlegt werden, um ein mehrfaches Aufreißen der Verkehrswege zu vermeiden, Baukosten einzusparen sowie die unvermeidlichen Belästigungen der Anlieger in Grenzen zu halten.

Haubitzen 1988 Nentershausen

Wir treffen uns am 01. Mai zum Familienwandertag der Freiwilligen Feuerwehr mit Kind und Kegel um 11.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus zwecks-gemeinsamer Wanderung.

Niedererbach

25-jähriges Dienstjubiläum

Aus Anlaß des 25-jährigen Dienstjubiläums von unserem Orts­bürgermeister Hubert Zey wird die gesamte Dorfbevölkerung von Niedererbach am

Samstag, dem 30. April 1994 um 18.00 Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle in Niedererbach herzlich einge­laden.

17

Nr. 17/94

Verschönerungsverein Niedererbach

Der Verschönerungsverein Niedererbach veranstaltet am Sonn­tag, 01. Mai 1994, seinen traditionellen Wandertag rund um Niedererbach und lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner ein, sich daran zu beteiligen.

Die Strecke ist ausgeschildert. Der Frühschoppen findet ab 10.00 Uhr statt, ab 12.00 Uhr gibt es die bekannt gute Erbsen­suppe sowie Würstchen oder Pommes Frites in der Dorfge­meinschaftshalle.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Am Sonntag, dem 01.05.1994, spielt die erste Mannschaft um 15.00 Uhr in Niedererbach gegen Saynbachtal/Selters.

Alte Herrn

Die AH spielen am Samstag, dem 30.04.1994 um 17.00 Uhr in Niedererbach gegen Diez.

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Südstraße« der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Inkrafttreten gern. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat Nomborn am 17.02.1994 als Sat­zung beschlossene Bebauungsplan »Südstraße« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 12.04.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12,30 und 14.00 bis 16,00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlan­gen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist dazulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschä­digungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit, des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.