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Montabaur

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Nr. 16/94

Maifest 1994

In diesem Jahr veranstalten alle Ortsvereine und die Pfarrge- meinde gemeinsam das Maifest. Der Erlös aus diesem Fest soll für den Einbau einer Übertragungsanlage im neuen Gemein­dezentrum verwendet werden.

Programm

Freitag, 29.04., ab 17.00 Uhr Richtfest des neuen Gemeinde­zentrums - Orts- und Pfarrgemeinde laden ganz herzlich zum Umtrunk ein

Samstag, 30.04., ab 19.00 Uhr gemütliches Beisammensein auf dem Dorfplatz und im Sportlerheim Sonntag, 01.05., ab 10.00 bis ca. 11.30 Uhr Maiwanderung - Rundkurs von ca. 7 bis 8 km, Start und Ziel auf dem Dorfplatz ab 12.00 Uhr Mittagessen nachmittags Kaffee und Kuchen anschließend Kinderbelustigung Der Vereinsring hofft, daß viele Gäste den Weg zum Dorfplatz finden und daß uns Petrus einige warme Sonnenstrahlen schickt.

SV Oberelbert 1928 e.V.

Abteilung Tennis

Auch in diesem Jahr bieten wir Tennistraining für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Information und Anmeldung bei M. Dahlem, Telefon 1344. Anmeldeschluß: Samstag, 23.04.1994.

Abteilung alte Herren

Um die Leistungsfähigkeit auf dem Sportplatz zu steigern, findet ab sofort wieder ein Trainingsabend statt.

Jeden Dienstag auf dem Sportplatz in Oberelbert. Beginn: 18.30 Uhr.

Welschneudorf

Bürgerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) (BS 2020-1) einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf am Donnerstag, dem 28. April 1994, um 20.00 Uhr, in der Kurfürstenhalle statt. Tagesordnung

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Wir bitten, den Termin schon heute vorzumerken. Welschneudorf/Montabaur, 18.03.1994 Ortsgemeinde Welschneudorf

gez. Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Verbandsgemeinde Montabaur In Vertretung

gez. Heinz Reusch, 1. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.03.1994

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 1.051.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 453.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A 250 v. H.

Grundsteuer B 290 v. H.

Gewerbesteuer 300 v. H.

die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,-DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,-- DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht.

Zum Jahresende 1993 kann die Ortsgemeinde über Rücklagen­mittel von rd. 250.000 DM verfügen. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft gestellt werden. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1992 von rd. 503.000 DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1993 eine Entnahme von 253.000 DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rückla­genentnahme: 378.286 DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 125.000 DM. Die Investitionsverlagerungen im Vermögens­haushalt auf spätere Jahre haben diese positive Entwicklung herbeigeführt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist weiterhin schuldenfrei.

Insgesamt betrachtet gestaltet sich die finanzielle Situation zur Aufstellung des Haushaltes 1994 weitaus besser, als dies die Zahlen des Haushaltsplanes 1993 vermuten ließen.

Haushalt 1994

Der Etatdes Jahres 1994 hat ein Gesamtvolumen von 1.504.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungs­haushalt 1.051.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermö­genshaushalt 453.000 DM.

Kredite zur Finanzierung der anstehenden Investitionen wer­den nicht benötigt. Um aber im Haushaltsjahr 1994 noch Auftragsvergaben vornehmen zu können, sind Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 431.000 DM veranschlagt bzw. festzusetzen.

Die Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A von 220 v.

H. auf 250 v. H. sowie bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 290 v. H. erfolgt als Auswirkung des geänderten Finanzaus­gleichsgesetzes.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von

I. 096.000 DM auf 1.051.000 DM. Dieser Rückgang ist auf erhebliche Einnahmeeinbußen im Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen (1993 = 765.527DM, 1994 = 697.677 DM) zurückzuführen.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben gegenüber dem Vorjahr verändert und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben:

- Die Personalausgaben (19,20 v. H.) steigen von 199.000 DM auf202.000 DM. Höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst verursachen den geringen Anstieg bei den Personal­ausgaben.

- Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (30,33 v. H.) ver­ringern sich von 338.000 DM auf 319.000 DM. Geringere Sozialhilfeanteile sowie niedrigere Sachausgaben im Wirt­schaftsbetrieb Forst zeichnen für diese Entwicklung ver­antwortlich.

- Die Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtun­

gen (4,45 v. H.) steigen um 8.000 DM auf 47.000 DM. Der i Anstieg wir d verursacht durch den Zuwachs beim Personal­kostenanteil für den Kindergarten. j

- Die Umlagen-Gewerbesteuerumlage, Umlage an das Land, ;

Kreisumlage, Verbandsgemeindeumlage - (46,02 v. H.) |

verringern sich von 507.690 DM auf 483.922 DM. j

- Der Einnahmenausfall im Unterabschnitt Steuern, allge- { meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen verursacht, daß kein Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1994 beläuft sich auf F 43.000 DM. Für die j nächsten Jahre erwartet man wieder eine positive Finanzspit­ze.

Vermögenshaushalt i

Das Investitionsprogramm der Ortsgemeinde bildet die Grund- j läge für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Für folgen- ! de Vorhaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitge- j