Montabaur
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Nr. 16/94
Maifest 1994
In diesem Jahr veranstalten alle Ortsvereine und die Pfarrge- meinde gemeinsam das Maifest. Der Erlös aus diesem Fest soll für den Einbau einer Übertragungsanlage im neuen Gemeindezentrum verwendet werden.
Programm
Freitag, 29.04., ab 17.00 Uhr Richtfest des neuen Gemeindezentrums - Orts- und Pfarrgemeinde laden ganz herzlich zum Umtrunk ein
Samstag, 30.04., ab 19.00 Uhr gemütliches Beisammensein auf dem Dorfplatz und im Sportlerheim Sonntag, 01.05., ab 10.00 bis ca. 11.30 Uhr Maiwanderung - Rundkurs von ca. 7 bis 8 km, Start und Ziel auf dem Dorfplatz ab 12.00 Uhr Mittagessen nachmittags Kaffee und Kuchen anschließend Kinderbelustigung Der Vereinsring hofft, daß viele Gäste den Weg zum Dorfplatz finden und daß uns Petrus einige warme Sonnenstrahlen schickt.
SV Oberelbert 1928 e.V.
Abteilung Tennis
Auch in diesem Jahr bieten wir Tennistraining für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Information und Anmeldung bei M. Dahlem, Telefon 1344. Anmeldeschluß: Samstag, 23.04.1994.
Abteilung alte Herren
Um die Leistungsfähigkeit auf dem Sportplatz zu steigern, findet ab sofort wieder ein Trainingsabend statt.
Jeden Dienstag auf dem Sportplatz in Oberelbert. Beginn: 18.30 Uhr.
Welschneudorf
Bürgerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) (BS 2020-1) einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf am Donnerstag, dem 28. April 1994, um 20.00 Uhr, in der Kurfürstenhalle statt. Tagesordnung
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Wir bitten, den Termin schon heute vorzumerken. Welschneudorf/Montabaur, 18.03.1994 Ortsgemeinde Welschneudorf
gez. Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde Montabaur In Vertretung
gez. Heinz Reusch, 1. Beigeordneter
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.03.1994
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 1.051.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 453.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A 250 v. H.
Grundsteuer B 290 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,-DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,-- DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.
Zum Jahresende 1993 kann die Ortsgemeinde über Rücklagenmittel von rd. 250.000 DM verfügen. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft gestellt werden. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1992 von rd. 503.000 DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1993 eine Entnahme von 253.000 DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklagenentnahme: 378.286 DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 125.000 DM. Die Investitionsverlagerungen im Vermögenshaushalt auf spätere Jahre haben diese positive Entwicklung herbeigeführt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist weiterhin schuldenfrei.
Insgesamt betrachtet gestaltet sich die finanzielle Situation zur Aufstellung des Haushaltes 1994 weitaus besser, als dies die Zahlen des Haushaltsplanes 1993 vermuten ließen.
Haushalt 1994
Der Etatdes Jahres 1994 hat ein Gesamtvolumen von 1.504.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.051.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 453.000 DM.
Kredite zur Finanzierung der anstehenden Investitionen werden nicht benötigt. Um aber im Haushaltsjahr 1994 noch Auftragsvergaben vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 431.000 DM veranschlagt bzw. festzusetzen.
Die Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A von 220 v.
H. auf 250 v. H. sowie bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 290 v. H. erfolgt als Auswirkung des geänderten Finanzausgleichsgesetzes.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von
I. 096.000 DM auf 1.051.000 DM. Dieser Rückgang ist auf erhebliche Einnahmeeinbußen im Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen (1993 = 765.527DM, 1994 = 697.677 DM) zurückzuführen.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben gegenüber dem Vorjahr verändert und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
- Die Personalausgaben (19,20 v. H.) steigen von 199.000 DM auf202.000 DM. Höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst verursachen den geringen Anstieg bei den Personalausgaben.
- Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (30,33 v. H.) verringern sich von 338.000 DM auf 319.000 DM. Geringere Sozialhilfeanteile sowie niedrigere Sachausgaben im Wirtschaftsbetrieb Forst zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.
- Die Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtun
gen (4,45 v. H.) steigen um 8.000 DM auf 47.000 DM. Der i Anstieg wir d verursacht durch den Zuwachs beim Personalkostenanteil für den Kindergarten. j
- Die Umlagen-Gewerbesteuerumlage, Umlage an das Land, ;
Kreisumlage, Verbandsgemeindeumlage - (46,02 v. H.) |
verringern sich von 507.690 DM auf 483.922 DM. j
- Der Einnahmenausfall im Unterabschnitt Steuern, allge- { meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen verursacht, daß kein Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1994 beläuft sich auf F 43.000 DM. Für die j nächsten Jahre erwartet man wieder eine positive Finanzspitze.
Vermögenshaushalt i
Das Investitionsprogramm der Ortsgemeinde bildet die Grund- j läge für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Für folgen- ! de Vorhaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitge- j

