Einzelbild herunterladen

Montabaur

.0.

Nr. 16/94

Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb 1994

der Stadt Montabaur

Auch im Jahre 1994 führt die Stadt Montabaur einen Fassadenwettbewerb durch. An alle interessierten Bürger und Einwohner der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteile) ergeht hiermit der Aufruf zur Teilnahme.

Sinn und Zweck des Fassadenwettbewerbes ist es, Beiträge zur Verschönerung des Ortsbildes hervorzuheben und, anzuerkennen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb schließt die Inanspruchnahme von Zuschüssen entsprechend; der bestehenden Richtlinien über die Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.

Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiativen fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hauses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschönerung des Stadtbildes beizutragen.

Die Initiative der Teilnehmer wird durch Geldprämien honoriert (1. Preis = 500,-- DM, 2. Preis = 300,- DM, 3. Preis, = 200,- DM).

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und in den Stadtteilen. Hinweis:

Bewertet und prämiiert werden ausschließlich die Freilegung und Herrichtung von altem Fachwerk und die; Renovierung von Fassaden an Altbauten. Neubauten in massiver Bauart werden von diesem Wettbewerb ausgenom- men. |

Sollten Sie an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, zeigen Sie Ihre Teilnahme bitte bis zum 31.05.1994 durch ein formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Postfach 1262, 56402 Montabaur, I an.

Die Bewertung der Verschönerungsmaßnahmen erfolgt durch eine vom Stadtrat ausgewählte Kommission. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Telefon 126.216.

gm

Das Bild zeit die Bewertungskommission sowie das Gebäude "Vorderer Rebstock 26", das 1993 mitdem 1. Preis ausgezeichnet wurde.

Die vom Stadtrat am 21.05.1981 beschlossenen Richtli­nien bilden die Grundlage für die Durchführung des 1 Wettbewerbes. Nachstehend veröffentlichen wir noch­mals die Ziel- und Aufgabenstellung des Wettbewerbes: J

1. Ziele und Aufgaben:

Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und 1 ] Bürger zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer ] Gebäude anregen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen, die zur Stadtverschönerung beitra- ] gen, bewertet und prämiiert werden.

2. Teilnehmerkreis:

Teilnehmer des Wettbewerbes können die Eigentümer ;| oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den] Stadtteilen sein. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ] durch formloses Schreiben an die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur - Bauamt.

3. Bewertungskommission:

Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungs- ] kommission gebildet. Die Kommission besteht aus 5' durch den Stadtrat der Stadt Montabaur gewählten] Mitgliedern.

4. Bewertungskriterien:

Die Bewertung der Fassadengestaltung wird durch die I Kommission unter Verwendung eines Bewertungsbo-] gens im Punktesystem vorgenommen, der die nachfol­genden Bewertungskriterien enthält:

- Gestaltung der Hausfassade unter Berücksichtigung von] Form, Material, Farbgebung und Blumenschmuck

- Renovierung der Fassade stilechte Anpassung an das Straßenbild

- Auffrischung alter Inschriften städtebauliche Anpassung der Leuchtreklamen und Wer­beanlagen.

Eine mehrmalige Bewertung und Prämiierung der­selben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Die Initiative der Teilnehmer wird mit einer Geldprämie honoriert. Der 1. Preis beläuft sich auf500,- DM, der 2. Preis auf 300,- DM und der 3. Preis auf 200,- DM.

Montabaur, 18.04.1994 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 145 i,

Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 1,00 + Versandkosten,

BÜKGERZEITUNG ESÄÄ?"

der Kommunalverwaltungen

Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.