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Montabaur

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Nr. 14/94

Sportverein Oberelbert

-Jugendabteilung- Ausflug zum Phantasialand

Am 09.04.1994 machen wir unseren Tagesausflug zum Phan­tasialand nach Brühl.

Abfahrt ist um 08.00 Uhr an der Bushaltestelle in Oberelbert. Rückkunft ist gegen 18.30 Uhr.

Der Unkostenbeitrag (einschließlich Eintritt) von 27,- DM ist vor der Abfahrt zu entrichten.

Welschneudorf

Öffentliche Bekanntmachung

Bürgerversammlung

Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S.

419) (BS 2020-1) einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf am

Donnerstag, dem 28. April 1994, um 20.00 Uhr in der Kurfürstenhalle statt.

Tagesordnung

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich'

2. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Wir bitten, den Termin heute schon vorzumerken. WelschneudorflMontabaur, 18.03.1994

Ortsgemeinde Welschneudorf

gez. Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Verbandsgemeinde Montabaur

i. V. gez. Heinz Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Bomplatz und Bornwiese« der Ortsgemeinde Welschneudorf

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 14.10.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Bornplatz und Bornwiese« aufzustellen.

Der Entwurf des Bebaüungsplanes (einschl. Textfestsetzungen und Begründung) Hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.04.1994 bis 18.05.1994 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) oder der Örtsgemeinde Welschneudorf während der ortsübhchen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentKch aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemein­de Welschneudorf schrifthch oder mündhch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichthch.

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56412 Welschneudorf, 31. März 1994 (S.)

Heiden, Ortsbürgermeister