Montabaur
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Nr. 13/94
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den’ in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§ 2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstatttungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
56337 Kadenbach, den 19. März 1994 (S.)
Dombo, Ortsbürgermeister Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)
und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Dienstag, dem 12. April 1994, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Zustimmungsbeschluß zur Stellungnahme der Ortspolizeibehörde über einen Antrag, denWeg»Inder Au«zusperren
3. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan - [ Satzung 1994
[ 4. Stellungnahme gegenüber dem Forstamt zu einem Antrag über eine Änderung der Bodennutzung;
I hier: Anlegung einer Weihnachtsbaumkultur ■
| 5. Verschiedenes
| II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Gründstücksangelegenheit
4. Mietangelegenheit
5. Verschiedenes Fraktionssitzungen:
SPD: am Montag, 11. April, 19.30 Uhr
im Gemeindehaus
CDU: am Montag, 11. April, 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
WG Brandt: am Montag, 11. April, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
FWG: am Montag, 11. April, 20.00 Uhr
im Gemeindehaus Kadenbach, den 28.03.1994
gez. Dombo, Ortsbürgermeister
Obstbaumanpflanzung
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates treffen sich am Samstag, dem 02. April 1994, um 09.00 Uhr zur Obstbaumanpflanzung. Treffpunkt ist »Am Krämer«. Hinweis: Durch Erkrankung des Gemeindearbeiters, der den Aushub für die Baumpflanzung vornehmen sollte, mußte die Pflanzaktion um eine Woche verschoben werden.
Kadenbach, den 24.03.1994
gez. Dombo, Ortsbürgermeister
Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abheilung Fußball
Am 02.04.1994 findet das Nachholspiel gegen die Elf des SC Vallendar statt. Anstoß ist um 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Vallendar.
Abteilung Wandern
Im April haben wir bei nachfolgenden IW-Wanderungen unsere Teilnahme angemeldet.
01.04.1994 in Hünfelden-Ohren (mit AW)
03./04.04.1994 in Dausenau (03.04. nur AW)
09./10.04.1994 in Bendorf-Sayn Burgfalken (09.04. mit AW) 23./24.04.1994 in Netphen-Deuz Polizeisportgem. (Mit Marathon)
23./24.04.1994 in Koblenz 1. Res.Uff.Korps 1968 e.V.
Wer mitwandern möchte, meldet sich bitte bei Thomas Schlagwein Tel.: 02620/2264
Neuhäusei
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet
am
Donnerstag, dem 07. April 1994, um 20.00 Uhr
im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates am 24.02.1994
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten für weitere Gewerke im Zuge der Errichtung des Kindergartengebäudes in Neuhäusel
3. Gestaltung der Außenanlagen am neuen Kindergartengebäude in Neuhäusei
4. Beratung und Beschlußfassung über Verkehrsmaßnahmen für Kindergartenkinder
5. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zuge der Bebauung des Grundstückes Flur 10, Flurstück Nr. 6 - Höhenweg
7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zuge der Bebauung des Grundstückes

