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Montabaur

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Nr. 13/94

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund­sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§ 2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä­che als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostener­stattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent­standen ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtli­chen Kostenerstatttungsbetrages anfordern, sobald die Grund­stücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst wer­den. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

56337 Kadenbach, den 19. März 1994 (S.)

Dombo, Ortsbürgermeister Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)

und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Dienstag, dem 12. April 1994, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Zustimmungsbeschluß zur Stellungnahme der Ortspolizei­behörde über einen Antrag, denWeg»Inder Au«zusperren

3. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan - [ Satzung 1994

[ 4. Stellungnahme gegenüber dem Forstamt zu einem Antrag über eine Änderung der Bodennutzung;

I hier: Anlegung einer Weihnachtsbaumkultur

| 5. Verschiedenes

| II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Gründstücksangelegenheit

4. Mietangelegenheit

5. Verschiedenes Fraktionssitzungen:

SPD: am Montag, 11. April, 19.30 Uhr

im Gemeindehaus

CDU: am Montag, 11. April, 20.00 Uhr

im Gemeindehaus

WG Brandt: am Montag, 11. April, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

FWG: am Montag, 11. April, 20.00 Uhr

im Gemeindehaus Kadenbach, den 28.03.1994

gez. Dombo, Ortsbürgermeister

Obstbaumanpflanzung

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates treffen sich am Samstag, dem 02. April 1994, um 09.00 Uhr zur Obstbaumanpflanzung. Treffpunkt ist »Am Krämer«. Hinweis: Durch Erkrankung des Gemeindearbeiters, der den Aushub für die Baumpflanzung vornehmen sollte, mußte die Pflanzaktion um eine Woche verschoben werden.

Kadenbach, den 24.03.1994

gez. Dombo, Ortsbürgermeister

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abheilung Fußball

Am 02.04.1994 findet das Nachholspiel gegen die Elf des SC Vallendar statt. Anstoß ist um 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Vallendar.

Abteilung Wandern

Im April haben wir bei nachfolgenden IW-Wanderungen un­sere Teilnahme angemeldet.

01.04.1994 in Hünfelden-Ohren (mit AW)

03./04.04.1994 in Dausenau (03.04. nur AW)

09./10.04.1994 in Bendorf-Sayn Burgfalken (09.04. mit AW) 23./24.04.1994 in Netphen-Deuz Polizeisportgem. (Mit Mara­thon)

23./24.04.1994 in Koblenz 1. Res.Uff.Korps 1968 e.V.

Wer mitwandern möchte, meldet sich bitte bei Thomas Schlag­wein Tel.: 02620/2264

Neuhäusei

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet

am

Donnerstag, dem 07. April 1994, um 20.00 Uhr

im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates am 24.02.1994

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Ar­beiten für weitere Gewerke im Zuge der Errichtung des Kindergartengebäudes in Neuhäusel

3. Gestaltung der Außenanlagen am neuen Kindergartenge­bäude in Neuhäusei

4. Beratung und Beschlußfassung über Verkehrsmaßnah­men für Kindergartenkinder

5. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­zung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzge­setzes

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zuge der Bebauung des Grundstückes Flur 10, Flurstück Nr. 6 - Höhenweg

7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zuge der Bebauung des Grundstückes