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Montabaur _____

at seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushalts-

atzuüg. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält fol­gende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 1.128.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 2.250.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A 250 v.H.

Grundsteuer B 290 v. H.

Gewerbesteuer 300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 50 DM

für den zweiten Hund 100 DM

für jeden weiteren Hund 150 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht.

Rückblick 1993

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr läßt erken­nen, daß die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 7.000 DM nicht eintreten wird. Man wird voraussichtlich sogar über Rücklagenmittel von rd. 95.000 DM verfügen.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Holler beläuft sich zum 31.12.1993 auf 634.299,66 DM. Hieraus resultiert eine Pro-Kopf-Verschuldung von 606,40 DM. Sie liegt deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 529 DM.

Haushalt 1994

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1994 beläuft sich auf 3.378.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Ver­waltungshaushalt 1.128.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 2.250.000 DM.

Gegenüber dem Vorjahr werden die Hebesätze der Grundsteu­er angehoben, und zwar Grundsteuer A von 220 v. H. auf 250 v. H. und Grundsteuer B von 240 v. H. auf 290 v. H. Die Anhebung erfolgt als Auswirkung des geänderten Finanzaus­gleichsgesetzes.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt voh 1.044.000 DM auf 1.128.000 DM. Diese enorme Steigerung wird nicht durch Einnahmenverbesserungen verursacht, sondern durch deutliche Ausgabensteigerungen. Zu nennen wären hier insbe­sondere die Bereiche Kindergärten, Orts- und Regionalpla­nung sowie Gemeindestraßen. Neben diesen Faktoren sind natürlich auch die Einnahmenverschlechterungen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zu nennen. Diese negative Entwicklung verdeutlicht die Tatsache, daß der Ver­waltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögens­haushalt in Höhe von 58.000 DM ausgeglichen werden kann.

Die Einnahmen im Steuerbereich spielen eine dominante Rol­le. Das Gesamtsoll dieses Unterabschnittes in Höhe von763.935 DM erbringt 67,72 v. H. sämtlicher Einnahmen des. Verwal­tungshaushaltes.

Das Umlagesoll bildet mit 47,56 v. H. den Ausgabenschwer­punkt des Verwaltungshaushaltes. Die weiteren Aüsgabenbe- reiche des Verwaltungshaushaltes stellen die Personalausga­ben, Sachausgaben, Zuweisungen zu Zuschüsse, Zinsausgaben sowie die Zuführung zum Vermögenshaushalt dar.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1994 er­rechnet sich ein Betrag von F 58.000 DM. Die Entwicklung der freien Finanzspitze in den kommenden Jahren wird weiterhin negativ sein. Aufgabe der Ortsgemeinde wird es sein, die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes den laufenden Einnah­men anzupassen, so daß eine freie Finanzspitze mit einem positiven Vorzeichen ausgewiesen wird.

Vermögenshaushalt

vo ? Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm hui e . Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus- naltes. Für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben sind «sprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1- Bau eines Kindergartens 700.000DM

t , emer Grillhütte 35.000 DM

a _ uw ®mungen für Dorfemeuerungsmaßnähmen 4.000 DM »krKehl« einschließlifcli ' -'»«»-'»V . t- . aiienoberflächenentwässerungsanteil 334.000 DM o. Ausbau der Bürgersteige K 168' 300:000 DM

7 w l der Bürgersteige L 326 300.000 DM

' Wegebau auf dem Friedhof 10.000 DM

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Nr. 12/94

-

8. Einbau einer Lautsprecheranlage in die

Dorfgemeinschaftshalle 25.000 DM

9. Ausbau von Wirtschaftswegen 184.000 DM

10. Haus- und Kanalanschlußkosten für

gemeindeeigene Grundstücke 105.000 DM

11. Zuführung zum Verwaltungshaushalt 58.000 DM

12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage 39.842 DM

13. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 155.158 DM Die veranschlagte Tilgungsleistung verringert den Schul­denstand der Ortsgemeinde zum 31.12.1994 auf489.141,92 DM. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 458,07 DM liegt da nn erstmals seit vielen Jahren unter dem vergleichbaren Lan­desdurchschnitt (529 DM).

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch nachfolgende

Einnahmen:

1 .

Zuweisung des Landes

zum Bau des Kindergartens

250.000 DM

2.

Zuweisung des Kreises

zum Bau des Kindergartens

370.000 DM

3.

Erschließungs- und Ausbaubeiträge

485.000 DM

4.

Zuweisung des Landes

ziun Bürgersteigausbau K 168

100.000 DM

5.

Zuweisung des Landes

zum Bürgersteigausbau L 326

100.000 DM

6.

Zuweisung des Landes

zum Wirtschaftswegeausbau

110.400 DM

7.

Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken

800.000 DM

8.

Investitionsschlüsselzuweisungen

13.000 DM

9.

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

(Pflichtzuführung)

21.289 DM

10.

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag)

311DM

Ausblick 1995 bis 1997

Zuweisungen für Dorferoeuerungsmaßnahmen, Bürgersteig­ausbau K168, Bürgersteigausbau L 326, Erschließung »An der Kehl« und Bürgersteigausbau L 326/Unter der Struth bilden die Investitionsschwerpunkte bis einschließlich 1997. Die Fi­nanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vorhaben.

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Stra­ßenbaumaßnahme zum Kindergarten Der Ortsgemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten für die Straßenbaumaßnahme zum Kindergarten zu.

Kath. Pfarramt St Margaretha 56412 Holler, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch... 11.00 bis 13,00 Uhr.

Freitag..... 17.00 bis 19.00Uhr

Bürozeit: .

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.. 09.30 bis 13.00 Uhr Kinderkartage

Zur Einstimmung auf Ostern sind die Schulkinder von Diens­tag, 29. März 1994, bis Karfreitag, 01. April 1994, jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr, herzlich ins Pfarrheim Holler eingeladen. Mitzubringen sind: Schere, Klebstoff Filzstifte oder Wasser­farben sowie ausgeblasene Eier.

Großkahber-Sportschützen Holler e.V.

In Westerburg veranstaltet die LDS am 30.04.1994 ein Groß- kaliber-Gewehrschießen. Zugelassen sind alle Dienst- und Jagdgewehre mit Zielfernrohr oder offener Visierung. Nähere Informationen zum Wettkampfund Anmeldung beim 1. Vorsit­zenden.

Meldeschluß hierzu ist der 11.04.1994.

Die SSG Weißenthurm feiert am 07.05.1994 ihr 25jährigös Bestehen.

Hierzu findet um 20.00 Uhr in der Stadthalle in Weißenthurm eine Feier mit Live-Musik und einer Tombola statt. Mitglieder, die an dieser Feier teilnehmen möchten, melden sich bis zum 02. Mai beim 1. Vorsitzenden.

Die Deutschen Meisterschaften der DSU werden dieses Jahr vom 12.05. bis 15.05. als offene Wettkämpfe ausgetragen. Irsch, eine Ortsgemeinde zwischen Trier und Saarburg, ist der diesjährige Austragungsort. , , > . , ^ _

An unserem nächsten Schießtermin, am 24. März, werden wir unsere Vereinsmeisterschaft für die LDS austragen. - ' Mit freundlichem Gruß ; J -"

Reiner Jung, 1. Vorsitzender