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Montabaur

hl

AUGST 5

Eitelborn

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

Westerwald-Verein Eitelborn

Am Sonntag, 27. März 1994, unternehmen wir eine Halbtags­wanderung im Hunsrück (Bereich Halsenbach), zu der wir alle Wanderfreunde recht herzlich einladen.

Wir treffen uns um 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule. Die Hin- und Rückfahrt erfolgt mit privaten PKW's.

Geführt wird die Wanderung von Helmut Stein.

Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Die Jahreshauptversammlung 1993 des MGV »Mozart« findet am Samstag, dem 26. März um 20.00 Uhr im Gasthaus »Zur Krone« statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Ver­eins sind hierzu herzlich eingeladen.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Am Sonntag, 27.03. - 14,30 Uhr ist der Tabellenvierte Spvgg Bendorf Gast unserer 1. Mannschaft auf dem Nörrberg. Mit einem Sieg könnte man Bendorf im Kampf um den Abstieg abschütteln.

Die 2. Mannschaft spielt um 11.00 Uhr in Neuhäusel gegen den ESV Ehrenbreitstein.

Kadenbach

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

Sprechstunde

Wegen, einer Ratssitzung findet die Sprechstunde am Diens­tag, 12.04.1994, von 18.00 bis 19.00 Uhr statt.

gez. Dombo, Ortsbürgermeister

Anpflanzung von Bäumen im Gemeindebereich

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates haben vergangenen Samstag im Gemarkungsbereich 53 Speierlinge und 50 Bergulmen angepflanzt. Beide Baumarten waren 1992 und 1993 zum »Baum des Jahres« erklärt worden, weil sie vom Aussterben bedroht waren.

Die Pflanzaktion wurde - in getrennten Gruppen - unter Lei­tung von Forstamtsrat a. D. Eberh. Kern und Forstoberinspek­tor A Kern durchgeführt.

den Ratsmitgliedem haben noch einige Mitbürger tat­kräftig mitgewirkt.

® ete uigten spreche ich meinen Dank und ein großes Lob aus. Für unsere desolate Umwelt brauchen wir weitere Maß­nahmen dieser Art, um der Natur zu helfen.

Dombo, Ortsbürgermeister

Verkehrs-und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. (WK)

Frühjahrsputz in Kadenbach 26. März führt der WK seine diesjährige Säuberung der e Friund Auen in Kadenbach durch. Alle Bürgerinnen und Burger und vor allem Jugendliche und Kinder sind recht herzlich emgeladen.

Treffpunkt: 09.00 Uhr Kirmesplatz; anschließend Imbiß und Umtrunk.

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Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V

Abteilung Fußball

Am 27.03.1994 findet das Heimspiel gegen die Elf d Vallendar statt. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportp Kadenbach.

Abteilung Wandern

Im April haben wir bei nachfolgenden IW-Wanderungl sere Teilnahme angemeldet.

01.04.1994 in Hünfelden/Ohren (mit AW)

03./04.04.1994 in Dausenau (03.04. nur AW) 09./10.04.1994 in Bendorf-Sayn Burgfalken (09.04. mit 23./24.04.1994 in Netphen-Deuz Polizeisportgem. (Mit 1 thon)

23724.04.1994 in Koblenz 1. Res. Uff. Korps 1968 e.V. Wer mitwandem möchte, meldet sich bitte bei Thomas S( weih, Tel.: 02620/2264

AH Kadenbach

Unser nächstes Spiel bestreiten wir gegen die AH von scheid.

Termin: Samstag, den 26. März um 16.00 Uhr in Hillscl Treffpunkt: 15.15 Uhr.

TC 1986 Kadenbach Liebe Tennisfreunde! Wir treffen uns am Freitag, den März um 16.00 Uhr und am Samstag, dem 26. März um ( Uhr am Tennisplatz zur Platzsanierung. Um rege Beteilig wird gebeten. Die anfallenden Arbeitsstunden werden an Pflichtstunden angerechnet.

Neuhäusel

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleitei i j Einreichung von Wahl Vorschlägen unter der Rubrik "öffe; che Bekanntmachungen" verwiesen.

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Auf der Haid« der Ortsgemeinde/Stadt Neuhäusel hier: Heilung eines Veriahrensfehlers gemäß § 215IIIB | gesetzbuch (BauGB)

Die neueste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarl stellt an das Inkrafttreten von Bebauungsplänen besond Anforderungen. Der zuvor in Kraft getretene Bebauungsp »Auf der Haid« mit seinen Änderungen und Ergänzupi erfüllt diese Voraussetzungen nicht; der Bebauungsplan wii daher mit seinen Änderungen und Ergänzungen neu ausgef tigt. Er tritt nach der erneuten Ausfertigung (21.03.1994)i der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung t| Bebauungsplanes behoben.

Es wird daraufhingewiesen, daß durch die.Heilung des form! len Fehlers keine materiell' rechtlichen Änderungen an d| bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandst meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrs Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kerni beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 l 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.1 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Ul 1 von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über di Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänd rung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kra Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- ui Form Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inne halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftli« gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn a nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmt chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sin« Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- un Form Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründe! soll, ist dazulegen.