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Montabaur

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SV »Olympia« Eschelbach Fußball 1. Mannschaft Unser nächstes Meisterschaftsspiel in der Kreisliga A bestrei- ten wir am

Sonntag, 27. März 1994,15.00 Uhr bei der DJK Neustadt/Fernthal. Spielort: Fernthal

Eschelbach- Cameval-Verein - ECV -

n r ECV weist nochmals darauf hin, daß die bei allen Fast­nachtsveranstaltungen gemachten Bilder

am Sonntag, dem 27.03.1994 ab 10.00 Uhr und am Montag, dem 28.03.1994 ab 19.00 Uhr in der Waldbachhalle ausliegen.

An diesen Terminen können die gewünschten Bilder nachbe­stellt werden.

S.V. Olympia Eschelbach, Alte Herrn

Unser nächstes Spiel findet am 26.03.1994 in Eschelbach gegen Stahlhofen statt.

Anstoß: 16.00 Uhr

Thekenmannschaft Ettersdorf

Die T-M-E eröffnet ihre Freiluftsaison mit dem Spiel F-Z-M Metzler, Höhr-Grenzhausen.

Gespielt wird am Samstag, dem 26.03.1994, um 14.00 Uhr in Höhr-Grenzhausen im Morsbergstadion. Abfahrt ist um 13.00 Uhr ab Vereinslokal.

Hallentraining findet am Donnerstag um 20.00 Uhr in Hor­bach statt.

Freiwillige Feuerwehr Horressen

Am 31. März 1994 findet der traditionelle Preisskat der Frei­willigen Feuerwehr Horressen um 19.30 Uhr im Gasthaus Bürgerstube Horressen statt. Hierzu laden wir unsere Mitbür­ger recht herzlich ein. Gespielt werden zwei Runden ä 36 Spiele. Auf die Teilnehmer warten wieder attraktive Preise. Jeder dritte Teilnehmer erhält einen Preis.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

Heiligenroth

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

hier:

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Auf der Kuh« der Ortsgemeinde Heiligenroth Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215III Bau­gesetzbuch (BauGB)

^ e ..^ eue ®te Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit teut an das Inkrafttreten von Bebauungsplänen besondere »AufH eni v g ^ er zuvor * n Kraft getretene Bebauungsplan orfiiiuj' Kuh« mit seinen Änderungen und Ergänzungen .V° ra y ss etzungen nicht; der Bebauungsplan wird KsemenAnderungen und Ergänzungen neu ausgefer- ern euten Ausfertigung (21.03.1994) mit ^ Bekanntmachung in Kraft .

Bebauungsplanes bäoben.^ feMerhaften Ausfertigun g des

__Nr. 12/94

Es wird daraufhingewiesen, daß durch die.Heilung des formel­len Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen an den bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitsieit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Änspnichs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

56412 Heiligenroth, 21. März 1994 (S.)

Zerfas, Ortsbürgermeister

Frauenchor Heiligenroth und der Mannergesangverein

Der Frauenchor Heiligenroth und der Männergesangverein »Hoffnung« Heiligenroth haben am 12. März 1994 am Regio- nalleistungssingen des Sängerbundes Rheinland in Holzappel teilgenommen. Beide Chore haben sich mit der Note »Sehr Gut« auf eindrucksvolle Art und Weise für die 3. und somit letzte Stufe zum Meisterchorwettbewerb qualifiziert.

Namens der Ortsgemeinde und der Bevölkerung von Heiligen­roth gratuliere ich den beiden Vereinen zu ihrem ausgezeich­neten Ergebnis und wünsche ihnen viel Erfolg auf ihrem weiteren Weg zum Meisterchor.

In Vertretung Herbst, 1. Beig.

Freie Bürgergruppe Heiligenroth

Zu einer Versammlung, die sich mit der Aufstellung einer FBG- Liste zu den Gemeinderatswahlen beschäftigen wird, sind alle Mitglieder, am

Donnerstag, dem 31.03.1994, um 20.00 Uhr ins Gemeindezen­trum eingeladen.

SV Heiligenroth e.V.

Das nächste Heimspiel unserer I. Mannschaft findet am Sonn­tag, dem 27.03.1994, um 15.00 Uhr auf dem Sportplatz in Heiligenroth statt.