Montabaur
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SV »Olympia« Eschelbach Fußball 1. Mannschaft Unser nächstes Meisterschaftsspiel in der Kreisliga A bestrei- ten wir am
Sonntag, 27. März 1994,15.00 Uhr bei der DJK Neustadt/Fernthal. Spielort: Fernthal
Eschelbach- Cameval-Verein - ECV -
n r ECV weist nochmals darauf hin, daß die bei allen Fastnachtsveranstaltungen gemachten Bilder
am Sonntag, dem 27.03.1994 ab 10.00 Uhr und am Montag, dem 28.03.1994 ab 19.00 Uhr in der Waldbachhalle ausliegen.
An diesen Terminen können die gewünschten Bilder nachbestellt werden.
S.V. Olympia Eschelbach, Alte Herrn
Unser nächstes Spiel findet am 26.03.1994 in Eschelbach gegen Stahlhofen statt.
Anstoß: 16.00 Uhr
Thekenmannschaft Ettersdorf
Die T-M-E eröffnet ihre Freiluftsaison mit dem Spiel F-Z-M Metzler, Höhr-Grenzhausen.
Gespielt wird am Samstag, dem 26.03.1994, um 14.00 Uhr in Höhr-Grenzhausen im Morsbergstadion. Abfahrt ist um 13.00 Uhr ab Vereinslokal.
Hallentraining findet am Donnerstag um 20.00 Uhr in Horbach statt.
Freiwillige Feuerwehr Horressen
Am 31. März 1994 findet der traditionelle Preisskat der Freiwilligen Feuerwehr Horressen um 19.30 Uhr im Gasthaus Bürgerstube Horressen statt. Hierzu laden wir unsere Mitbürger recht herzlich ein. Gespielt werden zwei Runden ä 36 Spiele. Auf die Teilnehmer warten wieder attraktive Preise. Jeder dritte Teilnehmer erhält einen Preis.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Hinweis
Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentliche Bekanntmachungen" verwiesen.
Heiligenroth
Hinweis
Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentliche Bekanntmachungen" verwiesen.
hier:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Auf der Kuh« der Ortsgemeinde Heiligenroth Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215III Baugesetzbuch (BauGB)
^ e ..^ eue ®te Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit teut an das Inkrafttreten von Bebauungsplänen besondere »AufH eni v g ^ er zuvor * n Kraft getretene Bebauungsplan orfiiiuj' Kuh« mit seinen Änderungen und Ergänzungen .V° ra y ss etzungen nicht; der Bebauungsplan wird KsemenAnderungen und Ergänzungen neu ausgefer- ern euten Ausfertigung (21.03.1994) mit ^ Bekanntmachung in Kraft .
Bebauungsplanes bäoben.^ feMerhaften Ausfertigun g des
__Nr. 12/94
Es wird daraufhingewiesen, daß durch die.Heilung des formellen Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen an den bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitsieit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rung/-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Änspnichs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung ■geltend gemacht worden ist.
56412 Heiligenroth, 21. März 1994 (S.)
Zerfas, Ortsbürgermeister
Frauenchor Heiligenroth und der Mannergesangverein
Der Frauenchor Heiligenroth und der Männergesangverein »Hoffnung« Heiligenroth haben am 12. März 1994 am Regio- nalleistungssingen des Sängerbundes Rheinland in Holzappel teilgenommen. Beide Chore haben sich mit der Note »Sehr Gut« auf eindrucksvolle Art und Weise für die 3. und somit letzte Stufe zum Meisterchorwettbewerb qualifiziert.
Namens der Ortsgemeinde und der Bevölkerung von Heiligenroth gratuliere ich den beiden Vereinen zu ihrem ausgezeichneten Ergebnis und wünsche ihnen viel Erfolg auf ihrem weiteren Weg zum Meisterchor.
In Vertretung Herbst, 1. Beig.
Freie Bürgergruppe Heiligenroth
Zu einer Versammlung, die sich mit der Aufstellung einer FBG- Liste zu den Gemeinderatswahlen beschäftigen wird, sind alle Mitglieder, am
Donnerstag, dem 31.03.1994, um 20.00 Uhr ins Gemeindezentrum eingeladen.
SV Heiligenroth e.V.
Das nächste Heimspiel unserer I. Mannschaft findet am Sonntag, dem 27.03.1994, um 15.00 Uhr auf dem Sportplatz in Heiligenroth statt.

