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Montabaur

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Nr. 11/94

Uhr und Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09.30 bis 13.00 Uhr Jugendkreuzweg

Zum Jugendkreuzweg am Freitag, 18.03.1994, in Stahlhofen treffen sich die Jugendlichen aus Holler zum Abgang um 18.00 Uhr an der Kirche; die Jugendlichen aus Untershausen um 18.20 Uhr am Spritzenhäuschen in Untershausen. Neu-Meßdiener mit Jens Metternich: Dienstag, 22.03.1994, 15.00 Uhr, Kirche

Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 22.03.1994, 15.30 Uhr, Pfarr- heim

Basteln von Palmwedeln

Am Donnerstag, 24.03.1994,15.00 Uhr, sind die Kinder, beson­ders die Erstkommunionkinder, zum Basteln von Palmwedeln ins Pfarrheim Holler herzlich eingeladen. Mitzubringen sind ein Stock, Bänder, Seidenblumen zum Verzieren oder derglei­chen und - wenn möglich - Buchsbaum.

Meßdienergruppe Keller

Die Meßdienergruppe Keller (ehemalige Sussanne Roos-Grup- pe) trifft sich am Donnerstag, dem 24.03.1994 um 16.30 Uhr im Jugendheim. Bitte bringt Wasserfarben, Buntstifte, Schere und vor allen Dingen »gute Laune« mit.

Stahlhofeh

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am

Freitag, dem 25. März 1994, um 19.00 Uhr, im Rathaus, Ringstraße 21, statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 25. Februar 1994

2. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Pachtangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über die Neuinstallierung eines Stromanschlusses

4. Verschiedenes Stahlhofen, den 15.03.1994

gez. Pehl, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1994 vom 09.03.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlos'sen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 02.03.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 519.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern. werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

634.000,- DM 634.000,- DM

315.000,- DM 315.000,- DM

§2

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hünd 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahl­hofen für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 154.000,-DM.

56410 Montabaur, 02.03.1994 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.03.1994 bis 30.03.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Stahlhofen, 09.03.1994 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen

(S.) gez. Pehl, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahl­hofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24Abs. 6der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 20.03.1994, spielt die Mannschaft aus Stahl­hofen auswärts gegen S.G. Ötzingen/Leuterod.

Spielbeginn: 15.00 Uhr in Otzingen.

Untershausen

Möhnenverein »Schmunzelgesichter«

Wir laden ein am 20.04.1994 um 20.00 Uhr zur Jahreshaupt­versammlung in die Gaststätte »Waldeslust«. Tagesordnung: 1. Anwesenheit, 2. Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung vom 10.03.1993, 3. Bericht des Vorstandes, 4. Bericht des Kassen­wartes, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Kassen­wartes, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Sonstiges

Geburtstag

Am 23.03.1994 wird Frau Rosa Stetenfeld, Hauptstr. 11, 80 Jahre alt. Im Namen der Ortsgemeinde Untershausen gratu­liere ich unserer Mitbürgerin recht herzlich zu ihrem Geburts­tag und wünsche ihr weiterhin alles Gute.

Eigenleistung am Dorfgemeinschaftshaus

Die Kellerräume in unserem neuen Dorfgemeinschaftshaus können angestrichen werden. Wer diese Arbeit im Rahmen der