Montabaur
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Nr. 11/94
Uhr und Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09.30 bis 13.00 Uhr Jugendkreuzweg
Zum Jugendkreuzweg am Freitag, 18.03.1994, in Stahlhofen treffen sich die Jugendlichen aus Holler zum Abgang um 18.00 Uhr an der Kirche; die Jugendlichen aus Untershausen um 18.20 Uhr am Spritzenhäuschen in Untershausen. Neu-Meßdiener mit Jens Metternich: Dienstag, 22.03.1994, 15.00 Uhr, Kirche
Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 22.03.1994, 15.30 Uhr, Pfarr- heim
Basteln von Palmwedeln
Am Donnerstag, 24.03.1994,15.00 Uhr, sind die Kinder, besonders die Erstkommunionkinder, zum Basteln von Palmwedeln ins Pfarrheim Holler herzlich eingeladen. Mitzubringen sind ein Stock, Bänder, Seidenblumen zum Verzieren oder dergleichen und - wenn möglich - Buchsbaum.
Meßdienergruppe Keller
Die Meßdienergruppe Keller (ehemalige Sussanne Roos-Grup- pe) trifft sich am Donnerstag, dem 24.03.1994 um 16.30 Uhr im Jugendheim. Bitte bringt Wasserfarben, Buntstifte, Schere und vor allen Dingen »gute Laune« mit.
Stahlhofeh
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am
Freitag, dem 25. März 1994, um 19.00 Uhr, im Rathaus, Ringstraße 21, statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 25. Februar 1994
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Pachtangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Beratung und Beschlußfassung über die Neuinstallierung eines Stromanschlusses
4. Verschiedenes Stahlhofen, den 15.03.1994
gez. Pehl, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1994 vom 09.03.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlos'sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 02.03.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 519.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern. werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
634.000,- DM 634.000,- DM
315.000,- DM 315.000,- DM
§2
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hünd 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 154.000,-DM.
56410 Montabaur, 02.03.1994 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.03.1994 bis 30.03.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Stahlhofen, 09.03.1994 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen
(S.) gez. Pehl, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24Abs. 6der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, dem 20.03.1994, spielt die Mannschaft aus Stahlhofen auswärts gegen S.G. Ötzingen/Leuterod.
Spielbeginn: 15.00 Uhr in Otzingen.
Untershausen
Möhnenverein »Schmunzelgesichter«
Wir laden ein am 20.04.1994 um 20.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung in die Gaststätte »Waldeslust«. Tagesordnung: 1. Anwesenheit, 2. Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung vom 10.03.1993, 3. Bericht des Vorstandes, 4. Bericht des Kassenwartes, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Kassenwartes, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Sonstiges
Geburtstag
Am 23.03.1994 wird Frau Rosa Stetenfeld, Hauptstr. 11, 80 Jahre alt. Im Namen der Ortsgemeinde Untershausen gratuliere ich unserer Mitbürgerin recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünsche ihr weiterhin alles Gute.
Eigenleistung am Dorfgemeinschaftshaus
Die Kellerräume in unserem neuen Dorfgemeinschaftshaus können angestrichen werden. Wer diese Arbeit im Rahmen der

