Einzelbild herunterladen

Montabaur

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert fin­det am

Donnerstag, dem 24. März 1994, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan fürdas Haushaltsjahr 1994

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag von Herrn Uwe Diedert, Hochstr. 12, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Schla«

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag von Frau Martina Grothoff, 64577 Büttelborn 2, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Schla« für das Anwesen Römerstraße 23

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Kath. Pfarramtes Niederelbert auf Gewährung eines Zu­schusses zur Beschaffung von Büchern für die Pfarrbüche- rei

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Kath. Pfarramtes Niederelbert auf Umbenennung eines Teilbereiches von Kirch- und Gartenstraße in »Josefplatz«

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des VdK (Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands e.V., Ortsverband Nieder­elbert) auf Gewährung eines Vereinszuschusses

7. Beratung und Beschlußfassung über einen Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträ­gen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutz­gesetzes

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit (vorsorglich)

2. Verschiedenes Niederelbert, den 15.03.1994

gez. Bode, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

FWG Hubert Hübinger: Montag, den 21.03.1994, 20,00 Uhr Vereinsraum Rathaus

FWG Winfried Diedert: Montag, den 21.03.1994, 20.15 Uhr, Nebenzimmer »Fohr-Pils-Stube«

Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Stockland II der Ortsgemeinde Niederelbert ist am 08.03.1994 unanfecht­bar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung.il des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­

Nr. 11/94

meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer-Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Niederelbert schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 11.03.1994 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Unterschrift

Entnahme von Basaltsteinen am Dielkopf

In der Vergangenheit konnte ich mehrmals die Entnahme von Steinen aus dem ehemaligen Steinbruch »Dielkopf« nahe der L 329 feststellen. Dies ist grundsätzlich nicht zulässig und wird in Zukunft geahndet.

Da der Steinbruch am Dielkopf sehr alt ist, sollte er im jetzigen Zustand den Niederelberter Bürgern erhalten bleiben. Ich bitte in Zukunft um Beachtung

gez. Klein, Revierförster

SV Niederelbert

Vereinsausflug 1994

Unser diesjähriger Vereinsausflug zu den Sportfreunden nach Serba ist für das Wochenende 30.04. bis 01.05.1994 geplant. Abfahrt ist voraussichtlich am Samstag, dem 30.04.1994 um 04.00 Uhr, die Rückfahrt für den Sonntag nach dem Mittages­sen vorgesehen.

Am Samstag nehmen wir an einem Fußballturnier für Alte- Herren-Mannschaften teil. Damit wir eine schlagkräftige Mann­schaft zusammenbekommen, wird um zahlreiche Teilnahme der AH-Spieler gebeten. Aber auch alle anderen Vereinsmit­glieder sind zu «fiesem Ausflug natürlich herzlich eingeladen. Um rechtzeitig Qartiere ausmachen zu können, werden alle Interessenten gebeten, sich bis zum 05. April 1994 verbindlich bei Günter Hübinger, Tel. 5407 oder Edmund Lenz, Tel. 2140 anzumelden.

Abteilung »Alte Herren«

Am 19.03.1994 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Eigendorf. - Spielbeginn: 16.00 Uhr Abfahrt: 15.30 Uhr

Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Achtung, Achtung!

Terminänderung!!!

Der Video- und Filmabend findet nicht, wie angekündigt, am Freitag, dem 25.03.1994, sondern am Freitag, dem 15.04.1994, in der Fohr-Pils-Stube um 20.00 Uhr statt.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz« der Ortsgemeinde Oberelbert;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 10.01.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am Bußkreuz« für die Flurstücke Nr. 14/8, 14/9, 14/10, Flur 1 zu ändern.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschl. Textfestsetzun­gen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

28.03.1994 bis 28.04.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder der Ortsgemeinde Oberelbert wäh­rend der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öf­fentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeitbei der

20