Montabaur
mit seinen Schülerinnen und Schülern nach Diez in die Eissporthalle.
Eintritt pro Person ca. 6,00 DM. Schlittschuhe können für 5,00 DM geliehen werden, nach Möglichkeit Ausweis mitbringen. Gefahren wird mit privat PKWs am 20.03.1994, Treffpunkt 09.00 Uhr an der Löwensteinhalle. Rückkehr ca. 12.30 Uhr.
Großholbach
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, dem 19.03.1994, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Herschbach Oww.
Spielkleidung weiß/rot. Abfahrt 15.20 Uhr.
Gymnastikgruppe Großholbach
Zum »Bäumchen stellen« bei unserem aktiven Mitglied Karin Keutgen treffen sich alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Gymnastikvereins am 18.03.1994 um 19.45 Uhr am Feuerwehrhaus Großholbach.
Um rege Teilnahme wird gebeten.
Alle aktiven Mitglieder unseres Vereins möchten wir hiermit nochmals daran erinnern, daß wir uns regelmäßig dienstags zum gemeinsamen Turnen in Ruppach-Goldhausen treffen.
Heilberscheid
Anton Bendel wird 80 Jahre
Am Freitag, dem 18.03.1994, feiert unser Altbürgermeister und Ehrenbürger unserer Gemeinde, Herr Anton Bendel, seinen 80. Geburtstag. Im Namen der Dorfbevölkerung gratuliere ich dem Jubilar ganz herzlich.
Ich wünsche ihm für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit, damit er noch viele Geburtstage in unserer Gemeinde feiern kann.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Alte Herren Heilberscheid
Wer an unserem Ausflug vom 16.09. bis 18.09.1994 nach Rimbach (Bayerischer Wald) teilnehmen möchte, kann sich bei Claus Reusch, Tel. 06485/1403, anmelden.
Bereits schon gemeldete Teilnehmer an der Fahrt mögen bitte eine Anzahlung von 50 DM pro Person leisten. Konto-Nr.: 100 530 203, KSK Montabaur - Kennwort: Ausflug 94.
Nentershausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 08.03.1994
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Rat über die Sitzungsvorlage der Verbandsgemeindeverwaltung von November 1993, nach der die Grundsteuer A um 30 Punkte und die Grundsteuer B um 50 Punkte erhöht werden sollten. Dies habe er für Nentershausen abgelehnt. Der vorliegende Haushaltsentwurf 1994 sehe daher keine Steuererhöhung vor. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
' Einnahmen/Ausgaben je 2.416.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 1.311.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A 220 v. H.
Grundsteuer B 240 v.H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Nr. 11/94
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 18,— DM
für den zweiten Hund 27,-DM
für jeden weiteren Hund 36,- DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.
Haushaltsjahr 1993
Rückblickend auf das Haushaltsjahr 1993 gilt es festzustellen, daß sich die Finanzsituation der Ortsgemeinde Nentershausen weiter verbessert hat. Untermauert wird diese Aussage durch den voraussichtlichen Rücklagenstand von 5.050.000,- DM. Er liegt um rd. 422.000,- DM über dem Stand vom 31.12.1992.
Allein verantwortlich für diese Entwicklung sind die erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Die Tatsache, daß die Ortsgemeinde schuldenfrei ist, rundet das positive Gesamtbild hinsichtlich der finanziellen Situation ab.
Somit bilden erneut sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1994.
Haushalt 1994
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 3.727.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.416.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.311.000 DM.
Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1994 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.500.000 DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Gemeindesteuern keine Veränderungen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 2.461.000 DM um 45.000 DM auf 2.416.000 DM. Dieser Rückgangbasiert allein auf geringeren Einnahmen im Bereich der Steuern.
Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben (7,27 v. H.)
Höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst verursachen gegenüber dem Vorjahr einen Ausgabenanstieg auf nunmehr 176.000 DM.
2. Yerwaltungs- und Betriebsausgaben (16,30 v. H.)
Die Ausgabenentwicklung im Unterabschnitt Orts- und Regionalplanung verursacht Ausgaben in Höhe von 394.000 DM. Insbesondere der Sachaufwand für Umlegungsverfahren (Im Wiesenmorgen II/Lahnstraße) erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen (4,43 v. H.)
Die Ausgaben verringern sich gegenüber dem Vorjahr auf 107.000 DM. Der Rückgang beim Personalkostenanteil für den Kindergarten zeichnet für diese Entwicklung verantwortlich.
4. Umlagen (72,00 v. H.)
Trotz des Rückgangs bei der Gewerbesteuer erhöht sich die Gewerbesteuerumlage infolge der Anhebung des Umlagesatzes von 39 v. H. auf 56 v. H.
Der enorme Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht ausschließlich auf dem Zuwachs der Umlagegrundlage (1993 = 1.961.287 DM, 1994 = 2.421.085 DM).
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt
Die Tatsache, daß die Ortsgemeinde keine freien Mittel des Verwaltungshaushaltes dem Vermögenshaushalt zuführen kann, der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sogar nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt möglich wird (90.000 DM), verdeutlicht die negative Entwicklung, die im Verwaltungshaushalt des Jahres 1994 festzustellen ist. Der Rückgang der Einnahmen im Bereich der Steuern, die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Umlegungsverfahren sowie die Umlagebelastungen sind die Ursachen hierfür.
■ In den kommenden Jahren wird allerdings wieder damit gerechnet, daß die Ortsgemeinde im Verwaltungshaushalt Überschüsse erzielt, die dem Vermögenshaushalt zufließen werden.
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1994 errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfahren (70.000 DM) der Betrag von F 20.000 DM. In den zukünftigen Haushaltsjahren wird
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