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Montabaur

mit seinen Schülerinnen und Schülern nach Diez in die Eis­sporthalle.

Eintritt pro Person ca. 6,00 DM. Schlittschuhe können für 5,00 DM geliehen werden, nach Möglichkeit Ausweis mitbringen. Gefahren wird mit privat PKWs am 20.03.1994, Treffpunkt 09.00 Uhr an der Löwensteinhalle. Rückkehr ca. 12.30 Uhr.

Großholbach

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 19.03.1994, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Herschbach Oww.

Spielkleidung weiß/rot. Abfahrt 15.20 Uhr.

Gymnastikgruppe Großholbach

Zum »Bäumchen stellen« bei unserem aktiven Mitglied Karin Keutgen treffen sich alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Gymnastikvereins am 18.03.1994 um 19.45 Uhr am Feuer­wehrhaus Großholbach.

Um rege Teilnahme wird gebeten.

Alle aktiven Mitglieder unseres Vereins möchten wir hiermit nochmals daran erinnern, daß wir uns regelmäßig dienstags zum gemeinsamen Turnen in Ruppach-Goldhausen treffen.

Heilberscheid

Anton Bendel wird 80 Jahre

Am Freitag, dem 18.03.1994, feiert unser Altbürgermeister und Ehrenbürger unserer Gemeinde, Herr Anton Bendel, sei­nen 80. Geburtstag. Im Namen der Dorfbevölkerung gratuliere ich dem Jubilar ganz herzlich.

Ich wünsche ihm für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit, damit er noch viele Geburtstage in unserer Ge­meinde feiern kann.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Alte Herren Heilberscheid

Wer an unserem Ausflug vom 16.09. bis 18.09.1994 nach Rimbach (Bayerischer Wald) teilnehmen möchte, kann sich bei Claus Reusch, Tel. 06485/1403, anmelden.

Bereits schon gemeldete Teilnehmer an der Fahrt mögen bitte eine Anzahlung von 50 DM pro Person leisten. Konto-Nr.: 100 530 203, KSK Montabaur - Kennwort: Ausflug 94.

Nentershausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 08.03.1994

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.

Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Rat über die Sit­zungsvorlage der Verbandsgemeindeverwaltung von Novem­ber 1993, nach der die Grundsteuer A um 30 Punkte und die Grundsteuer B um 50 Punkte erhöht werden sollten. Dies habe er für Nentershausen abgelehnt. Der vorliegende Haushalts­entwurf 1994 sehe daher keine Steuererhöhung vor. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssat­zung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zu­sammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält fol­gende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

' Einnahmen/Ausgaben je 2.416.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 1.311.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A 220 v. H.

Grundsteuer B 240 v.H.

Gewerbesteuer 300 v. H.

Nr. 11/94

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 18, DM

für den zweiten Hund 27,-DM

für jeden weiteren Hund 36,- DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht.

Haushaltsjahr 1993

Rückblickend auf das Haushaltsjahr 1993 gilt es festzustellen, daß sich die Finanzsituation der Ortsgemeinde Nentershau­sen weiter verbessert hat. Untermauert wird diese Aussage durch den voraussichtlichen Rücklagenstand von 5.050.000,- DM. Er liegt um rd. 422.000,- DM über dem Stand vom 31.12.1992.

Allein verantwortlich für diese Entwicklung sind die erhebli­chen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Die Tatsache, daß die Ortsgemeinde schuldenfrei ist, rundet das positive Gesamtbild hinsichtlich der finanziellen Situati­on ab.

Somit bilden erneut sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1994.

Haushalt 1994

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 3.727.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.416.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 1.311.000 DM.

Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1994 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.500.000 DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Gemeindesteuern kei­ne Veränderungen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 2.461.000 DM um 45.000 DM auf 2.416.000 DM. Dieser Rück­gangbasiert allein auf geringeren Einnahmen im Bereich der Steuern.

Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Ver­waltungshaushaltes haben:

1. Personalausgaben (7,27 v. H.)

Höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst verursa­chen gegenüber dem Vorjahr einen Ausgabenanstieg auf nunmehr 176.000 DM.

2. Yerwaltungs- und Betriebsausgaben (16,30 v. H.)

Die Ausgabenentwicklung im Unterabschnitt Orts- und Regionalplanung verursacht Ausgaben in Höhe von 394.000 DM. Insbesondere der Sachaufwand für Umlegungsver­fahren (Im Wiesenmorgen II/Lahnstraße) erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen (4,43 v. H.)

Die Ausgaben verringern sich gegenüber dem Vorjahr auf 107.000 DM. Der Rückgang beim Personalkostenanteil für den Kindergarten zeichnet für diese Entwicklung verant­wortlich.

4. Umlagen (72,00 v. H.)

Trotz des Rückgangs bei der Gewerbesteuer erhöht sich die Gewerbesteuerumlage infolge der Anhebung des Umlage­satzes von 39 v. H. auf 56 v. H.

Der enorme Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeinde­umlage beruht ausschließlich auf dem Zuwachs der Umla­gegrundlage (1993 = 1.961.287 DM, 1994 = 2.421.085 DM).

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt

Die Tatsache, daß die Ortsgemeinde keine freien Mittel des Verwaltungshaushaltes dem Vermögenshaushalt zuführen kann, der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sogar nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt möglich wird (90.000 DM), verdeutlicht die negative Entwicklung, die im Verwaltungshaushalt des Jahres 1994 festzustellen ist. Der Rückgang der Einnahmen im Bereich der Steuern, die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Umlegungsverfahren sowie die Umlagebelastungen sind die Ursachen hierfür.

In den kommenden Jahren wird allerdings wieder damit gerechnet, daß die Ortsgemeinde im Verwaltungshaushalt Überschüsse erzielt, die dem Vermögenshaushalt zufließen werden.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1994 er­rechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfahren (70.000 DM) der Betrag von F 20.000 DM. In den zukünftigen Haushaltsjahren wird

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