Montabaur
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Nr. 11/94
hörde vom 07.03.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 953.000,-
in der Ausgabe auf 953.000,-
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 255.000,-
in der Ausgabe auf 255.000,.-
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf
DM
DM
DM
DM
§3
Die Steuersätze für die - Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,-- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 07.03.1994 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.03.1994 bis 30.03.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Boden, 10.03.1994 Ortsgemeindeverwaltung Boden
(S.) gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1, die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
Marionettentheater »Troll Troll«
Das Heidelberger Marionettentheater »Troll Troll« spielt am Donnerstag, 24.03.1994,15.00 Uhr, für Menschen ab 5 Jahren das Stück - Indianermärchen -.
Wo: Heiligenroth - Vogelsanghalle
Eintritt: 3,00 DM Vorverkauf
5,00 DM Tageskasse
Karten können während der Sprechstunden im Bürgermeisteramt erworben werden.
Weitere Vorverkaufsstelle: Buchhandlung am Rathaus, 56410 Montabaur.
Veranstalter: Verbandsgemeinde Montabaur, Abteilung Jugendpflege in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Heiligenroth In Vertretung:
Herbst, 1. Ortsbeigeordneter
Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Industriegebiet (Änderung u. Erw.)« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 19.08.1993 ebenfalls für die Ordn. Nr. 39 (Westerwaldkreis) unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katästeramt Montabaur, Koblenzer-Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 11.03.1994 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Unterschrift
SV Heiligenroth e.V.
Unsere 1. Mannschaft trägt am Sonntag, dem 20.03.1994, um 15.00 Uhr ihr nächstes Meisterschaftsspiel bei der SPVGG EGC Wirges II aus. Das Spiel findet auf dem Hartplatz in Wirges statt.
Zuschauer sind herzlich willkommen.
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) -
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Heiligenroth
Verkabelungsarbeiten der Fa. SÜWEDA
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 19.03.1994,16.00Uhr -AHNiederahr-AHHeiligenroth - Abfahrt: 15.30 Uhr ah Vereinslokal.
SPD Ortsverein Heiligenroth
Einladung zur Mitgliederversammlung am 18.03.1994 um 20.00 Uhr im Gemeindezentrum Heiligenroth und Interessenten.
Ein Tagesordnungspunkt ist u. a. die Aufstellung einer Kandidatenliste für die Wahl des Ortsgemeinderates von Heiligenroth.
Ruppach-Goldhausen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
laut Gestattungsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Firma SÜWEDA erfolgt in Kürze eine Zwischenabnahme und zwar zwei Jahre nach der Abnahme der Baumaßnahme in unserer Gemeinde.
Sollten Sie noch Mängel infolge der Bauarbeiten festgestellt haben, bitten wir dies kurzfristig der Ortsgemeindeverwaltung mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
Herbst, 1. Ortsbeigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
Montag, dem 21. März 1994, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung

