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Montabaur

Nr. 11/94

aufgenommenes fremdes Vieb. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen ge­beten, darauf hinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Natur & Umwelt

Info

Kein Scheiterhaufen für Kleintiere

Alljährlich gehen in alter Tradition riesige Reisighaufen zu Ostern in Flammen auf, in denen sich zuvor zahlreiche Klein­tiere eingerichtet haben. Käfer, Wildbienen, Molche, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige der Arten, die den Reisighaufen bevölkern. Für diese Tiere bieten die Haufen willkommene Deckung, Behausung und manchmal auch Nist­möglichkeiten. Brauchtumsfeuer sind zwar nach der »Verord­nung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen« zulässig, damit aber Osterfeuer nicht zum Scheiterhaufen für Igel und andere Kleintiere wer­den und auch sonst sich die Umweltbelastung in Grenzen hält, sollten folgende Regeln beachtet werden:

> Aufschichtung der für das Osterfeuer bestimmten Busch­berge nach Möglichkeit erst am Tage des Abbrennens. Vorsichtige Umschichtung älterer Reisighaufen in jedem Fall einige Tage davor.

> Auch bei nasser Witterung- Verzicht auf den Einsatz von Benzin oder Öl zum Entfachen des Feuers, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung des Grundwassers führen können.

> Osterfeuer sind keine Müllverbrennungsanlagen. Kunst­stoffe, Spraydosen, Autoreifen und dergleichen gehören nicht ins Feuer. Sie setzen beim Verbrennen gefährliche Gifte frei.

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Abb.:Grün im Siedlungs- raum". Landes­zentrale für Um­weltaufklärung Rheinland-Pfalz

Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Con­stanze Wunderlich, Telefon 02602/126.196.

Manöver der Bundeswehr

Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Beru- fungauf§ 69 Satz ldesBundesleistungsgesetzesvom27.09.1961 (BGBl. IS. 1769) in der jetzt gültigen Fassung folgende Manö­ververanstaltung angekündigt:

1. Manöverraum: Nord: Siegen - Wissen - Landesgrenze

Rheinland/Pfalz - Nordrhein-West­falen, Bad Honnef Ost: B 54 - Limburg - Siegen Süd: Boppard - Bad Ems - Limburg West: Bad Honnef - A 61 - Boppard ,

2. Zeitraum: 15.03.1994 bis 16.03.1994

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3. Truppenstärke: ca. 150 Soldaten

4. Fahrzeuge: 40 Radfahrzeuge

10 Kettenfahrzeuge

5. Art der Übung: Kompaniegefechtsübung

»Schneller Keiler«

6. Sonstiges: voraussichtliche Ballungsräume

- Koblenz / StOÜbPl;

- Westerburg /StOÜbPl;

- Daaden / TrÜbPl;

Straßen mit mehr als verkehrsüblicher Benutzung:

B 255 - Westerburg/Langenhahn/Montabaur; B 49 - Koblenz - Westerburg B 255 - Langenhahn - Rennerod B 54 - Daaden

Sollten schwerwiegende Bedenken gegen die angekündigte Manöververanstaltung bestehen, wird um unverzügliche Mit­teilung gebeten. Ansonsten stellen wir anheim, das beabsich­tigte Manöver in geeigneter Weise und erforderlichem Um­fange bekanntzugeben.

Im Aufträge: Jung

Verschiebung

der wöchentlichen Abfallentsorgung

wegen Karfreitag und Ostermontag

Wegen Karfreitag (01.04.1994) und.Ostermontag (04.04.1994) verschiebt sich die wöchentliche Abfallentsorgung in den Ge­meinden des Westerwaldkreises wie folgt:

a) Verschiebung wegen Karfreitag:

Wegen Karfreitag (01.04.1994) werden in der Woche vom 28.03.94bis 01.04.94 die Müll-bzw. Wertstoffgefäße oderDSD- Säcke jeweils einen Tag vorher entleert bzw. abgeholt, d. h. anstatt montags, den 28.03.94 bereits samstags, den 26.03.94, anstatt dienstags bereits montags, anstatt mittwochs bereits dienstags usw. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1994 zu entnehmen.

b) Verschiebung wegen Ostermontag

Wegen Ostermontag (04.04.1994) findet die Entleerung der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder Abholung der DSD-Säcke in der Woche vom 04.04.94 bis 08.04.94 jeweils einen Tag später statt, also anstatt montags, dem 04.04.94 erst dienstags, dem 05.04.94, anstatt dienstags erst mittwochs usw. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1994 zu entnehmen. Desweiteren bleiben die beiden Hausmülldeponien des We­sterwaldkreises in Meudt und Rennerod, die Erdaushubdepo­nie Hergenroth und Luckenbach sowie die Sortieranlage in Boden am Karsamstag (02.04.94) geschlossen.

Westerwaldkreis Abfallbeseitigung

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Erwachsenenbildung

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Das Collegium musicum der Volkshochschule Montabaur

- vom Ansatz her ein Streichorchester - versucht, zur Pflege des musikalischen Erbes beizutragen.

Werke europäischer Komponisten vom Frühbarock bis zur Moderne werden erarbeitet und aufgeführt. Das Col­legium musicum versteht sich auch als Forum, das zeitge­nössischen Komponisten Gelegenheit zu Erstaufführun­gen gibt und auch junge Musiker bei ihren Auftritten begleitet und ihnen hilft, sich »freizuspielen«.

Die Wirkungsorte sind das alljährliche Konzert für die Stadt Montabaur am Vorabend des Buß- und Bettages im Schloß von Montabaur, die Mitgestaltung von Feiern (Eröffnung des VHS-Jahres, Dichterlesungen), von Ver- änstaltungen öffentlicher und mildtätiger Institutionen, und von Gottesdiensten und Kirchenkonzerten, auch in Zusammenarbeit mit Chören und Solisten.

Für 1994 haben wir uns symphonische Musik des 18. Jahrhunderts vorgenommen und suchen zu ihrer Auf­führung noch weitere Streicher, dazu auch Bläser (Oboe, Querflöte, Horn, Trompete).

Eine besondere Aufgabe wird die Mitgestaltung der MISSA GALLICA vonBernardLallement sein, die wir zusammen mit einem Chor und Volksinstrumenten aus der französi­schen Partnerstadt Tonnerre Ende 1994 / Anfang 1995 aufführen möchten.