Montabaur
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 15. März 1994, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.1994
2. Beratung und Beschlußfassung über die Neubesetzung der Revierleiterstelle in den Forstrevieren Nentershausen und Ahrbach - Kommunalisierung -
3. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundes-Naturschutzge- setzes
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr«
5. Verschiedenes Girod, den 04.03.1994
gez. Hannappel, Ortsbürgermeister
Voranzeige - M.G.V »Concordia« 1909 Girod
Der M.G.V. veranstaltet am 25. März 1994 einen Preisskat im Gemeindehaus. Beginn: 20.00 Uhr
Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach
Am 26.03.1994 findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Beginn 20.00 Uhr.
Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, Schießmeisters, Jugendwartes, Kassierers u. der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahlen, 6. Verschiedenes.
Am 27.03.1994 findet ein Ostereierschießen für jedermann statt. Uhrzeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und ab 18.00 Uhr. Dazu sind alle Dorfbewohner recht herzlich eingeladen.
AH-Girod
Am Samstag, 12. März, spielen wir um 16.00 Uhr bei den AH- Siershahn.
Treffpunkt: Pizzeria Belmonte, 15.00 Uhr.
TUS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Sonntag, 13.03.1994, spielen wir um 15.00 Uhr in Selters gegen die Mannschaft von Saynbachtal. Zuschauer sind wieder herzlich eingeladen.
Alte Herren
Nachdem am letzten Wochenende die Saison 1994 gegen die AH aus Leuterod begonnen wurde, spielen wir am Samstag, 12.03.1994, um 16.00 Uhr in Siershahn.
Wer bei den AH als passives Mitglied beitreten möchte, wende sich bitte an den Vorsitzenden, Bernd Meudt.
Görgeshausen
Ortsbesichtigung/Praktionssitzung der SPD -Verbandsgemeinderatsfraktion in Görgeshausen am 14. März 1994
Die SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion trifft sich am Montag, dem 14.03.1994 um 18.00 Uhr, vor der Löwensteinhalle in Görgeshausen zu einer Ortsbesichtigung. Im Anschluß daran findet eine Bürgersprechstunde statt. Die parteiinterne Fraktionssitzung wird nach der Bürgersprechstunde durchgeführt. Treffpunkt dazu ist der Eingang neben dem Rathaus.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Die Rückrunde beginnt mit dem Spiel SV Ahrbach/Großhol
17
Nr. 10/94
bach - SV Grün-Weiß Görgeshausen am Sonntag, dem 13.03.1994 um 15.00 Uhr.
Gespielt wird auf dem Sportplatz in Ruppach-Goldhausen.
Großholbach
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am
Freitag, dem 18.03.1994, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift vom 31.01.1994 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994
3. Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Strüthehen II«
5., Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
6. Beratung über die Neubesetzung der Revierleiterstelle in den Forstrevieren Nentershausen und Ahrbach
7. - Kommunalisierung -
Beratung und Beschlußfassung über die Sanierung des Sportplatzes.
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes Großholbach, den 01.03.1994
gez. Röther, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat von Großholbach faßte in seiner Sitzung am 26.11.1993 folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 BauGB vom 8. Dezember 1986 (BGBL. I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Strüthehen II« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Strühtchen II«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Nord-Osten entlang der östlichen Grenze der Flurstücke Nr. 171bis 176, imSüden durch dieL318 und im Westendurch das Flurstück Nr. 196.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt V dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:
Gemarkung: Großholbach
Grundbuchbezirk: Großholbach
Flur 1
Flurstücke: 160 tlw., 170 tlw., 171,172,173,174, 175,176,177 tlw., 194, 195, 196
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

