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Montabaur

Ortsvereinsring Kadenbach

Die nächste Sitzung des Ortsvereinsrings findet am: Donnerstag, dem 24.03.1994, um 19.30 Ubr statt. Tagungsstätte: Gaststätte zur Augst

Tagesordnung: 1. Allgemeiner Bericht (Durchsprache des letzten Protokolls), 2. Bekanntgabe von Terminen (Terminer­gänzung bzw. Änderung 1994), 3. Aufgabenverteilung für die einzelnen Vereine Kirmes 1994, 4. Ablauf der Kirmes 1994, 5. 25jähriges Jubiläum Ortsvereinsring Kadenbach 1995,6. Ver­schiedenes.

Wichtige Sitzung: Von jedem Verein sollte 1 Vertreter anwe­send sein.

Jahreshauptversammlung des Kirchenchores St Josef Kadenbach am 19. Marz 1994

Am Samstag, dem 19. März 1994, um 20.00 Uhr, findet in Kadenbach, Gaststätte »Zum Westerwald« unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.

Alte Herren Kadenbach

Unser 1. Spiel in der neuen Saison bestreiten wir am Sonntag, dem 12. März 1994, in Immendorf.

Spielbeginn: 16.00 Uhr - Abfahrt: 15.15 Uhr.

TC1986 Kadenbach

Die Tennissaison 1994 steht vor der Tür. Deshalb müssen wir schon jetzt die Sanierung unserer Tennisplätze in Angriff nehmen (Abtragung der Oberschicht, sowie Reinigungsarbei- ten).

Wir treffen uns am Freitag, dem 18.03. um 16.00 Uhr, sowie am Samstag, dem 19.03.1994 um 09.00 Uhr am Tennisplatz.

Die geleistete Arbeitszeit wird auf die Pflichtstunden ange­rechnet.

Für Speisen und Getränke ist gesorgt.

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.02.1994

Wirtschafts- und Fällungsplan 1994 verabschiedet - Der für den Gemeindewald zuständige Revierbeamte, Herr Forstoberinspektor Achim Kern, trug den Wirtschafts- und Fällungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1994 in den einzel­nen Positionen vor und gab auf Fragen aus dem Rat zusätzlich erläuternde Informationen. Er führte dabei aus, daß der für das Forstwirtschaftsjahr 1994 errechnete Fehlbedarf von 10.400,- DM aller Voraussicht nach in dieser Höhe nicht eintreten wird, weil nach Aufarbeitung des kürzlichen Wind­wurfschadens mit zusätzlichen Einnahmen aus Holzverkauf zu rechnen ist.

Am Ende der Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat ein­stimmig den Wirtschafts- und Fällungsplan 1994, der Gesamt­einnahmen in Höhe von 37.760,- DM, Gesamtausgaben von 48.160,- DM, daraus resultierend einen Fehlbedarf in Höhe von 10.400,- DM sowie einen Holzeinschlag von

35 fin Eiche, 260 fin Buche, 90 fm Fichte, 220 fin Kiefer, 5 fm Esche, vorsieht.

Vergabe von Arbeiten zur Pflege gärtnerischer Anlage Nachdem seit nunmehr zwei Jahren eine Fachfirma sich der Pflege der gärtnerischen Anlagen im Bereich »Dorfmitte« und am Festplatz Höhenweg/Taunusstraße annimmt und bisher sehr gute Arbeit abgeliefert

hat, war vom Ortsbürgermeister bei dieser Firma Kostenange­bote über die in 1994 anfallenden Pflegearbeiten eingeholt und den Ratsmitgliedern Kopien dieser Kostenangebote zur Infor­mation mit der Sitzungseinladung zugeleitet worden. Im Ver­laufe der Aussprache stellte sich heraus, daß ein Ratsmitglied die ihm zugegangenen Kopien der Kostenangebote einer ande­ren Firma zugänglich gemacht und dieser Firma nahegelegt hatte, selbst ein Kostenangebot abzugeben.

Der Ortsbürgermeister verwahrte sich in scharfer Form gegen­über dem Ratsmitglied für diesen Eingriff in seine Kompeten­zen und stellte fest, daß es nicht befugt sei, im Namen der Ortsgemeinde aufzutreten und dem Ortsbürgermeister oblie­gende Aufgaben wahrzunehmen. Das Vorgehen des Ratsmit­glieds, einem Unternehmen das Kostenangebot eines Konkur­

Nr. 10/94

renten zwecks Abgabe eines eigenen Angebots zugänglich zu machen, verstoße gegen elementare Grundsätze und könne nicht hingenommen werden. Dieser Fall sei einmalig in seiner 22-jälnigen Tätigkeit als Ortsbürgermeister und habe Konse­quenzen. Zumindest werde er jedenfalls keine Kostenangebote mehr den Ratsmitgliedern vor Sitzungen zuleiten.

Am Ende der teilweise erregt geführten Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat, die Arbeiten zur Pflege der gärtneri­schen Anlagen im Bereich »Dorfmitte« und am Festplatz für das Jahr 1994 der bislang hier tätigen Fachfirma zu übertra­gen.

Planung eines neuen Gemeindehauses Im Zusammenhang mit der Planung zur Errichtung eines neuen Gemeindehauses unterrichtete der Ortsbürgermeister den Rat darüber, daß der beauftragte Architekt im Zuge der Planungsarbeiten sich des einen oder anderen Fachingenieur­büros bedienen muß. Auf seinen Vorschlag beschloß der Orts­gemeinderat, die Wahl des betreffenden Fachingenieurbüros dem planenden Architekten zu überlassen.

Sonstiges

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelte der Rat Personalfragen vor dem Hintergrund der zu Beginn des neuen Kindergartenjahres anstehenden Inbetriebnahme des neuen Kindergartens in Neuhäusel.

Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen gemeldet bezw. abgegeben:

1 Fahrrad,

2 Schlüssel,

1 Einzelschlüssel.

Ferner sind der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel die fol­genden Gegenstände übergeben worden, die nach einer Veran­staltung am 22.01.1994 in der Augst-Halle zurückgelassen wurden:

4 Damenschirme

2 Herrenhemden.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung Neu­häusel abholen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Einsammlung von Problemmüll aus Haushalten in der Ortsgemeinde Neuhäusel

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird dar­auf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Ortsgemeinde Neuhäusel am 19.03.1994 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglich­keit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle um­weltgefährdende Problemahfälle ah zuliefern und zwar in Neuhäusel, Kirmesplatz neben der Kreissparkasse. Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farb­reste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medika­mente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfet­te (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwer­tung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Altöl kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden, weil die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entspre­chenden Menge Altöl gesetzlich verpflichtet sind.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfalle über die neugeschaffene SAM, SonderabfaU-Manage- ment-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsge­mäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Prob­lemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbetreibende mögen sich mit der SAM, Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theo- dor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 in Verbindung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnach­weise nach der Abfall- und Reststoff überwachungsverordnung verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM neu bean-