Montabaur
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Nr. 10/94
Hausfrauenbund Montabaur
Am Donnerstag, dem 17. März 1994, findet die Besichtigung der Kerzenfabrik Becker-Flügel in Montabaur statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr in der Peterstorstraße im Hof der Firma Becker-Flügel.
Anmeldung bei Inge Fetz, Telefon 5127 oder Ingrid Müller, Telefon 5127.
TuS Montabaur Fußball-Senioren
Am 21. Spieltag der Landesliga Nord muß TuS Montabaur I bereits wieder ein Samstagsspiel bestreiten.
Am Samstag, dem 12.03.1994, um 15.30 Uhr, ist TuS Montabaur I zu Gast beim SV Arzbach. Für TuS Montabaur II steht nach der Winterpause das 1. Meisterschaftsspiel direkt mit einem Lokalderby ins Haus.
Am Sonntag, dem 13.03.1994, spielt der TuS Montabaur II beim Lokalrivalen SV Heiligenroth um 15.00 Uhr.
Zu beiden Auswärtsspielen sind Zuschauer und Fans wieder gefordert, ihre Mannschaft recht zahlreich zu unterstützen. Vorschau auf den nächsten Spieltag:
Sonntag, 20.03.1994 um 12.30 Uhr: TuS Montabaur II - SG Hundsangen/Obererbach
Sonntag, 20.03.1994 um 14.30 Uhr: TuS Montabaur I - FC Germania Metternich
MGV Eschelbach lädt zur 4-Tages-Reise in die Schweiz ein.
Für die Reise nach Lausanne am Genfer See (Schweiz) vom 02.06.1994 (Fronleichnam) bis 05.06.1994 (Sonntag) stehen noch einige Plätze zur Verfügung. Der MGV lädt deshalb auch nicht aktive Mitglieder und sonstige interessierte Personen recht herzlich zur Mitfahrt ein.
Preis: pro Person: 460,- DM (davon 200,- DM Anzahlung sofort)
Leistungen: Fahrt in modernem Reisebus durch das Rheintal über Basel-Bern nach Lausanne, am Genfer See.
3 x Halbpension (Abendessen, Übernachtung, Frühstück) in einem 3-Sterne-Hotel in Lausanne, Zimmer mit Bad/Du. u. WC.
Stadtführung in Lausanne (es verbleibt noch genügend Zeit für einen Einkaufsbummel), Besuch eines Weinkellers mit Weinprobe, Fahrt nach Montreux (Besichtigung), Besuch einer Käserei im mittelalterlichen Dorf Gruyeres u.a.m. Anmeldungen bitte umgehend beim Vorsitzenden Wolfgang Koch, Waldbachstraße 12,56410 Mtb.-Eschelbach (Tel.: 02602/ 17374). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Danach ist die Aufnahme in eine Warteliste möglich.
S.V. Olympia Eschelbach
Unser nächstes Spiel findet am 12.03.1994 in Eschelbach gegen Montabaur statt. Anstoß: 16.00 Uhr.
Fußball 1. Mannschaft
Nach einem gelungenen Auftakt nach der Winterpause müssen wir am Sonntag, dem 13. März 1994, um 15.00 Uhr, zu einem schweren Auswärtsspiel nach Malberg/Niederbreitbach. Spielort: Niederbreitbach.
Frauenkreis Eigendorf
Wir laden alle Frauen herzlich zu einem Einkehrtag am Donnerstag, 17. März 1994, um 14.30 Uhr, im Kloster Maria Hilf in Dernbach ein.
Abfahrt um 14.15 Uhr ab Backes. Anmeldung bis 15. März bei Angela Dupp, Tel. 18207.
SG Horressen/Elgendorf
Am Sonntag, 13.03.1994, trifft unsere 1. Mannschaft um 14.30 Uhr in Horressen auf die Gäste vom VfB Wissen II.
Die 2. Mannschaft spielt um 15.00 Uhr beim FSV Stahlhofen und unsere 3. Mannschaft spielt um 13.00 Uhr in Horressen gegen den SV Holler.
TC Mittelwald
Ab dem 19. März 1994 werden die Tennisplätze für die Sommersaison hergerichtet. Alle, die mithelfen möchten, sind herzlich willkommen. Je nach Wetterlage können schon vorab einige Arbeiten verrichtet werden. Wer Interesse hat, kann sich bei Klaus Mackerodt, Tel. 3155, melden.
Konzert der Gelbachtaler Musikanten
Am Samstag, 19.03.1994,20.00 Uhr, im Saalbau des Gasthauses »Zum Wiesengrund« veranstalten die Gelbachtaler Musikanten ihr erstes Konzert.
Freunde und Musikinteressierte sind ganz herzlich eingeladen. Das Programm des Konzertabends wird noch bekanntgemacht.
Boden
AHRBACHGEMEINDEN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 02.03.1994
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 953.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 255.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A 220 v. H.
Grundsteuer B 240 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48 DM
für den zweiten Hund 72 DM
für jeden weiteren Hund 96 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.
Der Verlauf der Haushaltswirtschaft 1993 in der Ortsgemeinde Boden ist als positiv zu bewerten. Zum Ausdruck kommt dies durch den Rücklagenstand zum 31.12.1993 von voraussichtlich 1,2 Mio DM. Dies bedeutet, daß das Guthaben der Ortsgemeinde um 200.000 DM gegenüber dem Stand vom 31.12.1992 anwächst. Hervorgerufen wurde diese Entwicklung ursächlich durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Boden schuldenfrei ist, ist als weiteres Indiz dafür anzusehen, daß für die Aufstellung des Etats 1994 solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage bilden.
Haushalt 1994
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.208.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 953.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 255.000 DM.
Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögenshaushaltes werden weder Kredite benötigt noch sind Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
Die Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 878.000 DM um 75.000 DM auf 953.000 DM. Ausschließlicher Steigerungsgrund sind die Mehreinnahmen im Steuerbereich.
Das Einnahmensoll im Steuerbereich stellt mit 79,09 Prozent den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes ist gekennzeichnet durch höhere Umlageverpflichtungen gegenüber der Verbandsgemeinde und dem Westerwaldkreis.
Die von der Ortsgemeinde zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht sich infolge eines höheren Gewerbesteueraufkommens

