Montabaur
Anhebung der Grundsteuerhebesätze auf 250 v. H. für die Grundsteuer A und 290 v. H. für die Grundsteuer B beschlossen. Ausgelöst wurde diese Steuererhöhung durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), die der Gesetzgeber am 27.05.1993 verabschiedet hat.
Im Finanzausgleichsgesetz sind die Grundlagen zur Berechnung der Verbandsgemeindeumlage und der Kreisumlage, die jede Gemeinde zu zahlen hat, festgelegt.
Der Umlageberechnung werden u. a. die landesdurchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer zugrunde gelegt. Diese Durchschnittssätze wurden bei der Gesetzesänderung aktualisiert und
bei der Grundsteuer A von 240 v. H. auf 250 v. H. bei der Grundsteuer B von 270 v. H. auf 290 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 270 v. H. auf 300 v. H. angehoben.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In seiner Sitzung am 07.02.1994 stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 1.460.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 856.000 DM
Die Gemeindesteuern wurden, wie an oben genannter Stelle dargestellt, festgelegt.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den 1. Hund 50 DM
für den 2. Hund 75 DM
für jeden weiteren Hund 100 DM
Zum Jahresende 1993 wird die Ortsgemeinde Simmern über Rücklagen in Höhe von ca. 265.000 DM verfügen.
Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1993 von rd. 425.000 DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1993 eine Rücklagenentnahme von 160.000 DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklagenentnahme: 296.000 DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 136.000 DM. Die Investitionsverlagerungen von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes auf kommende Jahre sind für diese positive Entwicklung verantwortlich.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde belief sich zum 31.12.1993 auf 991.932,33 DM. Hieraus resultiert eine Pro- Kopf-Verschuldung von 668,86 DM.
Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß sich die finanziellen Voraussetzungen für die Aufstellung des Etats 1994 gegenüber den Zahlen des Haushaltes 1993 deutlich verbessert haben.
Haushalt 1994
Ein Gesamtvolumen von 2.316.000 DM weist der Etat des Jahres 1994 auf.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt um 125.000 DM auf 1.460.000 DM an. Diese Steigerung resultiert aus der Tatsache, daß die Ortsgemeinde ab dem 01.08.1994 einen eigenen Kindergarten zu finanzieren hat. Einnahmen und Ausgaben dieses Unterabschnitts vergrößern das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträchtlich.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben (19,52 v. H.)
Durch die Inbetriebnahme eines eigenen Kindergartens zum 01.08.1994 erfolgt die Einstellung von Personal. Die Lohnkosten für dieses Personal verursachen den enormen Ausgabenzuwachs.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben (17,27 v. H.)
Die Sachkosten für das Umlegungsverfahren »Aufm Rauenstück« sind für den Anstieg in diesem Ausgabenbereich verantwortlich.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen
Nr. 9/94
(3,98 v. H.)
Die zu zahlende Umlage an den Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel reduziert sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Tatsache, daß der Kindergartenzweckverband nur noch bis zum 31.07.1994 besteht.
4.
5.
6 .
Umlagen (52,82 v. H.)
Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich aufgrund der Anhebung des Umlagesatzes von 39 v. H. auf 56 v. H.
Zinsausgaben (4,70 v. H.)
Sinkende Zinssätze verursachen einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Zuführung zum Vermögenshaushalt (1,71 v. H.)
Im Haushaltsjahr 1994 kann lediglich die Pflichtzuführung (ordentliche Tilgungsleistungen) veranschlagt werden. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes kann nur über eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erfolgen.
Der Rückgang der Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen sowie der Anstieg der Ausgaben bei den Löhnen (Kindergarten) und den Sachausgaben (Umlegungsverfahren) sind für diese Entwicklung verantwortlich.
Vermögenshaushalt
Nach den Vorhaben des Investitionsprogrammes sind für die nachfolgenden Vorhaben und Ausgaben die entsprechenden Mittel bereitgestellt:
1. Zuweisung an den Kirchenchor
zum Kauf eines Klaviers 700 DM
2. Ablösebetrag an die Ortsgemeinde Neuhäusel
(Kindergarten) 150.000 DM
3. Zuweisung an den Tennisverein 2.500 DM
4. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen 2.500 DM
5. Umgestaltung des Kirmesplatzes 3.000 DM
6. Ausgleichszahlungen an Beteiligte
des Umlegungsverfahrens 50.000 DM
7. Zuweisungen für DorferneuerungsmaßnahmenlO.OOODM
8. Bau eines Rad-/Fußweges 150.000 DM
9. Ausbau der Kleringstraße 167.000 DM
10. Erschließung »Aufm Rauenstück« einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil 230.000 DM
11. Bauausgaben - Haus Siebenborn 8.000 DM
12. Erwerb von Geräten 3.000 DM
13. Ausbau von Wirtschaftswegen 10.000 DM
14. Anpflanzung von Obstbäumen
durch die Ortsgemeinde 1.000 DM
15. Zuweisungen für Obstbaumanpflanzungen
und Dorfbegrünungsmaßnahmen 2.000 DM
16. Zuführung zum Verwaltungshaushalt 41.000 DM
17. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
- Planabrundungsbetrag - 374 DM
18. Tilgung von Krediten an Kreditmarkt 24.926 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten
des Umlegungsverfahrens 50.000 DM
2. Erschließungsbeiträge »Aufm Rauenstück« 250.000 DM
3. Zuweisung des Landes zum Ausbau
der Kleringstraße 95.000 DM
4. Zuweisung vom Naturpark Nassau für
Obstbaumanpflanzungen 800 DM
5. Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken 195.000 DM
6. Investitionsschlüsselzuweisungen 16.500 DM
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
(Pflichtzuführung) 24.926 DM
8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 223.774 DM Ausblick 1995 bis 1997
Bauausgaben für den Kindergarten, Zuweisungen an den Tennisverein, Ortsdurchgrünungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Ausbau von Gemeindestraßen, die Erschließung »Aufm Rauenstück«, verkehrsberuhigende Maßnahmen, Ergänzungsbeschaffungen für das Haus Siebenborn, der Erwerb von Geräten, der Wirtschaftswegebau, Zuweisungen für Obstbaumanpflanzungen, der Ausbau des Dorfplatzes sowie die Friedhofserneuerung sind die Vorhaben der kommenden Jahre.

