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Montabaur

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Nr. 8/94

Termine der Eisbachtaler Mannschaften

Samstag, 26. Februar

ab 09.30 Uhr: Endrunde der Hallenkreismeisterschaften der D-Jugend in der Dierdorfer Sporthalle

ab 14.00 Uhr: Endrunde der Hallenkreismeisterschaften der E-Jugend in der Dierdorfer Sporthalle 16.00 Uhr: A- Jugend Sportfreunde Eisbachtal - TuS Mayen (Spiel des Viertelfinales um den Rheinlandpokal in Nenters­hausen. Unsere Mannschaft kann mit dem Einzug ins Halbfi­nale der Titelverteidigung ein gutes Stück näher kommen. Sonntag, 27. Februar

ab 09.30 Uhr: Endrunde der Hallenkreismeisterschaften der C-Jugend in der Dierdorfer Sporthalle. Eisbachtal I und Eis­bachtal II treffen auf JSG Ellingen, JSG Ahrbach, SV Neuwied und JSG Elbert

ab 13.45 Uhr: Endrunde der Hallenkreismeisterschaften der F- Jugend in der Dierdorfer Sporthalle

14.30 Uhr: TuS Mayen - Sportfreunde Eisbachtal (Spiel der Oberliga Südwest im Nettetalstadion in Mayen. Nach 9 : 3 Punkten in den vergangenen sechs Begegnungen sollte auch im Rheinland-Derby ein annehmbares Resultat für die Krä­mer-Elf drinsein.)

14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal II - SG Herdorf (Spiel der Bezirksliga in Nentershausen. Unsere junge Mannschaft wall sich für die 1: 8-Pleite in der Vorrunde revanchieren und dem mit namhaften Spielern gespickten Spitzenreiter Paroli bie­ten).

Girod

Gemeinde Girod / Kirchengemeinde Girod

Wie schon in den Handzetteln bekanntgegeben, findet das Zeltlager der »Wilden Horde Girod«, (alle Kinder von 8 bis 13 Jahren von Girod und Kleinholbach) in der Zeit vom 12. bis 14.08.1994 in Eitelborn statt.

Den Unkostenbeitrag in Höhe von 35,- DM bitten wir bei der Anmeldung zu entrichten. Anmeldungen werden noch bis zum 31.03.1994 bei Ellen Reßmann, Girod oder bei Claudia Leitz- bach, Girod entgegengenommen.

Am 07.93.94 findet ein Elternabend um 20.00 Uhr im Jugend­raum von Girod statt. Bitte teilt uns mit, wer sein eigenes Zelt mitbringen will.

Freiwillige Feuerwehr Girod .

Am Samstag, dem 5. März 1994, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen sind. Folgende Tages­ordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden - 2. Totengedenken - 3. Bekanntgabe der Tagesordnung - 4. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden - 5. Jahresbericht des Wehrführers - 6. Kassen­bericht - 7. Entlastung des Vorstandes - 8. Satzungsänderung - 9. Vorstandsneuwahlen - 10. Wahl neuer Kassenprüfer - 11. Planung für 1994 und 1995 - 12. Verschiedenes.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Am Freitag, dem 25.02.1994, ist wie bereits schon angekün­digt, die gemeinsame Übung für beide Gruppen schon um 19.00 Uhr.

TuS Girod / Klemholbach e. V.

Zum ersten Auswärtsspiel nach der Winterpause müssen wir am Sonntag, dem 27.02.1994, in Stahlhofen antreten. Spielbe­ginn: 14.30 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.

Görgeshausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.01.1994

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« im Jahr 1994

Der Ortsgemeinderat beschloß, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.

Auswirkungen des geänderten Finanzausgleichsge­setzes

hier: Anhebung der Hebesätze für die Gemeindesteuern Aufgrund des geänderten Finanzausgleichsgesetzes beschloß der Ortsgemeinderat, die Hebesätze für die Grundsteuern ab

01.01.1994 wie folgt zu erhöhen:

a) Grundsteuer A von 220 auf 250 v. H.

b) Grundsteuer B von 240 auf 290 v. H.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e. V. Görgeshausen

Zu einer Wanderung am 28.02.94 laden wir alle aktiven und passiven Turner/innen herzlich ein.

Abmarsch in Richtung Eppenrod ist um 19.00 Uhr an der Löwensteinhalle.

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubei­träge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgaben­gesetz

Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht:

Ortsgemeinde Großholbach Straße: Gartenstraße

Verlaufend von bis: Hauptstraße bis Mittelstraße Beitragssatz pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche: 19,2390 DM endgültige Abrechnung Fahrbahn 9,2821 DM Beleuchtung und Bürgersteiger

Großholbach, 18.02.1994

gez. Röther, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 31.01.1994

Haushaltsrechnung 1992 beschlossen und Entlastung erteilt _

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß des Gemeindera­tes in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Kassenge­schäfte überprüft hatte - diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen-, lag nun in der Sitzung am 31.01.1994 die Jahresrechnung dem Rat zur Beschlußfassung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Zugleich wurde dem Ortsbür­germeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1992 die Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung 1992 ausgewiesenen Eckwerte wurden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung in die­sem Wochenblatt bereits zur Kenntnis gegeben. Auswirkungen des geänderte Finanzausgleichsge­setzes

hier: Anhebung der Hebesätze für die Gemeindesteuern Aufgrund des geänderten Finanzausgleichsgesetzes beschloß der Ortsgemeinderat, die Hebesätze für die Grundsteuern ab dem 01.01.1994 wie folgt zu erhöhen:

a) Grundsteuer A von 220 auf 250 v. H.

b) Grundsteuer B von 240 auf 290 v. H.

Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Gartenstraße und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubei­trag

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Anteil der Ortsgemeinde Großholbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Gartenstraße, verlaufend von Hauptstraße bis Mittelstraße, auf 35 v. H. festzusetzen.

Änderung der Größe der Wahlgrabstätten Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, aus wirtschaftli­chen Gründen die Größe der Wahlgrabstätten auf 2m x 2m zu ändern. Die vorhandene Fläche auf den einzelnen Grabfeldern kann so besser genutzt werden. Außerdem hat die Gartenbau- Berufsgenossenschaft bei Neuanlage von Wahlgrabstätten die Vorschriften geändert, so daß die Grabgröße ebenfalls von seiten der Ortsgemeinde verkleinert werden konnte.

Die Änderung tritt nach Abschluß der Belegung des Grablochs IX in Kraft.

Desweiteren sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, im Jahre 1994 auf eine Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« zu verzichten.